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Bundesamt für Naturschutz

EU-Fischereipolitik

Die mangelnde Umsetzung eines ökosystemgerechten Fischereimanagements zeigt sich in den europäischen Gewässern.
Französischer Kutter in der Bretagne
Französischer Kutter in der Bretagne.

EU-Fischereipolitik mit großen Problemen

Mit dem Ziel einer nachhaltigen Bewirtschaftung empfahl der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) seit Jahrzehnten alljährlich auf der Grundlage wissenschaftlicher Bestandsabschätzungen angemessene Fangquoten für die kommerziell genutzten Fischbestände in Nord- und Ostsee. Aufgrund politischer und sozioökonomischer Erwägungen lagen jedoch die jährlich vom europäischen Ministerrat beschlossenen Fangquoten häufig deutlich über den wissenschaftlichen Empfehlungen, die sich an der Tragfähigkeit der Ökosysteme orientieren. Die Folge war und ist eine anhaltende Überfischung zahlreicher kommerziell genutzter Fischarten.

Hauptgründe für das bisherige Scheitern der EU-Fischereipolitik

  • Mangelnde Umsetzung des Ökosystemansatzes
  • Flottenkapazität ist nicht an die vorhandenen Ressourcen angepasst
  • Hohe Beifänge und Rückwürfe von Jungfischen der Zielarten
  • Fehlende Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen in politische Entscheidungen, zum Beispiel bei der Festlegung der Fangquoten (Total Allowable Catch, TACs)

Folge: Die fischereiliche Sterblichkeit ist insgesamt zu hoch!

Fanquoten werden EU-weit geregelt
Fanquoten werden EU-weit geregelt.

Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik

Eine Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU, die in den europäischen Gewässern den Fischfang regelt und Fangmengen festlegt, war daher dringend erforderlich. 2011 wurde nach langandauernden, mehrjährigen Verhandlungen, auch zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat, eine umfassende Reform auf den Weg gebracht. Der vereinbarte Kompromiss sieht insbesondere vor, die Bestände nachhaltig zu bewirtschaften und das große Problem der Beifänge von Jungfischen der Zielarten anzugehen.

Zum 01. Januar 2014 trat die neue Grundverordnung der Gemeinsamen Fischereipolitik in Kraft.

Die wichtigsten Eckpunkte der Reform sind:

  • Bis 2015 sollten möglichst viele, bis 2020 alle Bestände nach dem Prinzip des maximalen nachhaltigen Ertrages (Maximum Sustainable Yield (MSY)) bewirtschaftet werden. Die Bewirtschaftungspläne sind mehrjährig angelegt und sollen auf alle wirtschaftlich / kommerziell genutzten Bestände ausgedehnt werden.
  • Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten ab dem 01. Januar 2015 für alle Arten mit Fangquoten (Total Allowable Catch, TACs). Beifänge zu kleiner Individuen dieser Fischarten müssen in Zukunft angelandet werden und dürfen nur noch in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen über Bord gegeben werden. Bis zu 95% der vorherigen Rückwürfe zum Beispiel von unerwünschten oder untermaßigen Fischen (so genannten Discards) sollen so vermieden werden. Die Förderung selektiver Fanggeräte soll zusätzliche Anreize für die Fischerei schaffen, dieses Ziel zu erreichen.
  • Der Abbau von Überkapazitäten der Fischereiflotten soll von den Mitgliedsstaaten der EU vorangetrieben werden.
  • Neue Bestimmungen zur Regionalisierung weisen den EU-Mitgliedsstaaten mehr Verantwortung bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik zu.

5-Jahresbilanz (2014-2019) der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU

Die vorliegende Studie „5-Jahresbilanz (2014-2019) der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU“ zieht eine Halbzeitbilanz in Bezug auf die Umsetzung, die Wirksamkeit und die bestehenden Defizite der Gemeinsamen Fischereipolitik. Sie wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter Beteiligung von Fischerei-Expertinnen verschiedener Fachrichtungen im Auftrag des BfN durchgeführt.

Gegenstand der Studie ist zum Beispiel die Analyse des Zustands der Fischbestände in den europäischen Gewässern, die Integration von Naturschutzaspekten in die Fischerei sowie die Schnittstellen zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL). Auch werden sozio-ökonomische Aspekte beleuchtet wie die Schaffung von Anreizen für die Fischerei nachhaltiger und ökosystemgerechter zu wirtschaften. Darüber hinaus werden konkrete Vorschläge gemacht, wie die jetzige Umsetzung der GFP und die zukünftige novellierte Fassung verbessert werden könnten.

Die Studie ist in einer Kurz- und Langversion verfügbar, sowie in deutscher und englischer Sprache.

Kutter der küstennahen Fischerei
Kutter der küstennahen Fischerei.

EMFF als unterstützendes Instrument

Beifang von Nichtzielarten wie Haie, Rochen, geschützte Fischarten, bodenlebende Wirbellose, sowie Meeressäugetiere und Seevögel in aktiven und passiven Fanggeräten. Der Beifang und Verwurf (Discard) kann die 10-fache Menge der angelandeten Fische ausmachen.

Nahrungsverknappung für Topprädatoren wie Seevögel, große Fischarten und Meeressäugetiere durch den Fang ihrer Beutefische, nämlich kleinere Schwarmfischarten wie zum Beispiel Sandaale, Sprotten, zur industriellen Verwertung;

Zerstörung bzw. Beeinträchtigung der Bodenlebensgemeinschaften und sensiblen Lebensräume wie zum Beispiel Seeberge oder Riffe durch grundberührende Fanggeräte, insbesondere schweres Grundschleppgeschirr;

zunehmende kommerzielle Nutzung von langlebigen Tiefseefischarten, die aufgrund ihres sehr langsamen Wachstums und ihrer späten Geschlechtsreife besonders empfindlich auf Überfischung reagieren.

weiterführender Inhalt

Ausgewählte Publikationen
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