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Bundesamt für Naturschutz

Auswirkungen

Die Folgen von impulshaften oder permanentem Unterwasserlärm sind vor allem für sich primär akustisch orientierende Wale und Delphine problematisch. Laut FFH-Richtlinie sind Handlungen, die zu Tötungen oder Verletzungen besonders geschützter Arten oder zu erheblichen Störungen streng geschützter Arten wie dem Schweinswal führen können, verboten
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