Hintergrund
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt seit Juli 2022 in § 45d die Verpflichtung des Bundes zur Aufstellung sogenannter „nationaler Artenhilfsprogramme“. Die Umsetzung ist Aufgabe des Bundesamts für Naturschutz.
Artenhilfsprogramme sind Instrumente des Artenschutzes, die dem dauerhaften Schutz von Arten einschließlich ihrer Lebensstätten dienen. Sie haben das Ziel, die Erhaltungszustände sowie die Qualität und Vernetzung der Lebensräume von Arten langfristig zu verbessern. Der Deutsche Bundestag hat mit dem vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die Verpflichtungen des Bundes zur Aufstellung nationaler Artenhilfsprogramme geregelt. Sie dienen insbesondere den vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten. Hierzu fördert das BfN Artenschutzmaßnahmen unter dem neuen Förderprogramm „Nationales Artenhilfsprogramm“ (nAHP).
Kontakt im BfN
Referat Förderkoordination
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