Indikatoren
Definition Indikatoren für den Naturschutz
Indikatoren im Kontext des Naturschutzes fassen empirische Daten aus Monitoring-Programmen zusammen, um Zustände, Belastungen und Maßnahmen mit Bezug zur biologischen Vielfalt in verständlicher Form abzubilden. Sie zeigen Erfolge und Misserfolge bei der Erreichung zuvor festgelegter Ziele des Naturschutzes auf und dienen der Politikberatung sowie der Information der Öffentlichkeit. Definition nach Sukopp (2009), 3 S.
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Klassifikation von Indikatoren nach dem DPSIR-Modell
Neben Zustand und Veränderungen wichtiger Komponenten der biologischen Vielfalt müssen die Indikatoren im Bereich des Naturschutzes insbesondere anthropogene Einwirkungen und gegensteuernde Maßnahmen abbilden. Das DPSIR-Modell (EEA 1999) ermöglicht eine umfassende kausalanalytische Darstellung relevanter Prozesse rund um die biologische Vielfalt. Das Modell umfasst folgende Ebenen:
- D = Driving Forces: Antriebsindikatoren zeigen auf, welche menschlichen Aktivitäten die relevanten Belastungen der biologischen Vielfalt hervorrufen.
- P = Pressure: Belastungsindikatoren drücken aus, welche konkreten Belastungen auf die biologische Vielfalt wirken.
- S = State: Zustandsindikatoren beschreiben den Zustand ausgewählter Komponenten der biologischen Vielfalt.
- I = Impact: Auswirkungsindikatoren stellen Veränderungen der biologischen Vielfalt heraus, die bestimmten Einflussfaktoren zugeschrieben werden.
- R = Response: Maßnahmenindikatoren messen, mit welchen Mitteln und in welchem Ausmaß Politik und Gesellschaft in den festgelegten Handlungsfeldern auf Veränderungen der biologischen Vielfalt reagieren.
Um also ein möglichst ausgewogenes und vollständiges Bild der biologischen Vielfalt mithilfe von Indikatoren wiedergeben zu können, sollten Indikatoren-Sets so zusammengestellt werden, dass alle genannten Ebenen der Ursache-Wirkungskette darin abgedeckt sind. Welcher Ebene ein einzelner Indikator zuzuordnen ist, hängt dabei von der jeweiligen Intention ab. Außerdem sind Rückkopplungen zwischen den Ebenen möglich.
Anforderungen an Indikatoren
Als Instrumente der Politikberatung sollten Indikatoren, die Aussagen auf Bundesebene treffen, idealerweise folgende Anforderungen erfüllen (vgl. Dröschmeister & Sukopp 2009, pdf-Datei, 2,1 MB, Heink & Kowarik 2010, Sukopp et al. 2010, 2011)
Aussagefähigkeit
- Indikatoren basieren auf einer eindeutigen Verknüpfung eines Handlungsfelds des Natur- oder Umweltschutzes mit einer bestimmten Messgröße.
Konzeption
- Sowohl die Definition des Indikators als auch die Vorschriften für die Berechnung der Indikatorwerte und für die statistische Ermittlung von Trends müssen eindeutig festgelegt und nachvollziehbar sein.
Verständlichkeit
- Indikatoren müssen komplexe Inhalte in anschaulicher und leicht verständlicher Weise für die Politikberatung und Öffentlichkeitsarbeit aufbereiten.
Zielbezug
- Indikatoren sollten – wenn möglich und sinnvoll – mit einem bestimmten normativen Ziel im Sinne des Naturschutzes verbunden sein. Damit zeigen sie Erfolge und Misserfolge bei der Erreichung dieses Ziels auf.
Steuerbarkeit
- Das abgebildete Handlungsfeld sollte politisch steuerbar sein, d. h. es sollten Maßnahmen bekannt sein, mit deren Umsetzung die weitere naturschutz- oder umweltpolitische Entwicklung in die gewünschte Richtung gelenkt werden kann.
Datenverfügbarkeit
- Für die regelmäßige Bilanzierung der Indikatoren müssen verlässliche Daten aus dauerhaft abgesicherten Monitoringprogrammen bereitgestellt werden. Die Erhebungs- und Auswertungsmethoden müssen standardisiert sein, wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und bundesweite Aussagen ermöglichen. Hierbei ist stets eine Qualitätskontrolle der Daten und Rechenergebnisse vorzunehmen.
Zeitliche Auflösung
- Die Daten sollten regelmäßig – soweit möglich und angebracht jährlich – aktualisiert werden. Mit Beginn der Berichterstattung sollten mindestens 10 Jahre zurückreichende Datenreihen vorliegen.
Räumliche Auflösung
- Die Werte für bundesweit geltende Indikatoren basieren auf Daten, die flächendeckend oder auf Basis von räumlich repräsentativen Stichproben oder im Totalzensus gewonnen werden.
Berichterstattung
- Die regelmäßige Bilanzierung der Indikatoren muss personell, institutionell und finanziell gesichert sein.
- Um wichtige Adressaten zu erreichen, sollten die Kommunikationswege sorgfältig gewählt und in professioneller Form genutzt werden (z. B. Indikatorenberichte, Fachpublikationen, Internet).
- Die Indikatoren sollten graphisch möglichst einheitlich dargestellt werden und Aussagen klar formuliert sein.
- Eine fachliche und politische Interpretation der Indikatoraussagen sowie darauf basierende Empfehlungen im Rahmen der Politikberatung sollten dargelegt werden.
- Wo zutreffend, sollten Werte für den aktuellen Status (Grad der Zielerreichung) und den rezenten Trend angegeben und mithilfe von Symbolen anschaulich dargestellt werden (bspw. mit Pfeilen oder Ampelfarben).
Zielwerte für Indikatoren
Für die Politikberatung ist die Festlegung eines künftigen Ziels entscheidend. Damit wird eine Norm gesetzt, zu deren Findung zwar fachliche Grundlagen herangezogen werden, die aber letztlich politisch-gesellschaftlich legitimiert werden muss (vgl. Wiggering & Müller 2004, Sukopp et al. 2011). Erst mit Hilfe einer solchen Norm kann in der Berichterstattung des zugehörigen Indikators ermittelt werden, wie groß der Abstand des aktuell bilanzierten Indikatorwertes zum Zielwert ist, und es kann eine Aussage über die Dringlichkeit von Maßnahmen getroffen werden. Im besten Fall werden die Zielwerte präzise quantifiziert und mit einem konkreten Zieljahr versehen. Ist dies nicht möglich, können allgemeine Qualitätsziele formuliert werden, die zumindest die Richtung einer künftig erwünschten Entwicklung vorgeben. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmeindikatoren, bei denen in der Regel keine eindeutige Obergrenze für den Umfang der Anstrengungen festgelegt wird.
Indikatoren auf internationaler Ebene
Für die Berichterstattung über die biologische Vielfalt wurden auf internationaler Ebene verschiedene Indikatorensets mit sogenannten Kernindikatoren vereinbart, die die wichtigsten Entwicklungen darstellen und Vergleiche ermöglichen sollen. Die OECD verwendet beispielsweise einen Satz von Indikatoren zum Thema Umwelt und Landwirtschaft, derzeit 62 „Agri-environmental indicators“, mit Hilfe dessen die Auswirkungen der agrarischen Nutzung u.a. auf die biologische Vielfalt aufgezeigt werden (OECD 2013).
Auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (im Jahr 2004) wurde ein Set von Headline-Indikatoren beschlossen, das weltweit die Umsetzung der CBD-Ziele, insbesondere des sogenannten 2010-Zieles („reduce the loss of biodiversity“) überwachen soll. Da der Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 weltweit allerdings nicht signifikant reduziert werden konnte, beschlossen die CBD-Mitgliedstaaten im Rahmen des Strategischen Plans 2011-2020 eine Reihe neuer Ziele, die Aichi Biodiversitätsziele, und auch ein angepasstes Set an Headline-Indikatoren (COP 13 Decision XIII/28 im Jahr 2016). Doch auch nach Ablauf des Strategischen Plans 2011-2020 besteht weiterhin großer Handlungsbedarf. Für die Zeit nach 2020 soll deshalb der „Post-2020 Global Biodiversity Framework“ die weitere Erreichung der CBD-Ziele sicherstellen. Dieser ist aktuell im Prozess der Ausarbeitung und soll auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz, die zweiteilig für Oktober 2021 und April/Mai 2022 in Kunming, China, geplant ist, beschlossen werden. Um die Umsetzung der CBD-Ziele auf Ebene der Mitgliedsstaaten sicherzustellen und zu messen, sollen nationale Berichte zur biologischen Vielfalt erstellet werden. Darauf beschloss die Bundesregierung im Jahr 2007 die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ (BMU 2007) und berichtet regelmäßig in Indikatoren- und Rechenschaftsberichten über die Zielerreichung.
Im Jahr 2016 haben die UN die ambitionierte „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene in Kraft gesetzt. Die darin enthaltenen 17 Kernziele, die Sustainable Development Goals (SDG), mit zahlreichen Unterzielen sollen bis 2030 erreicht werden. Darin eingeschlossen sind auch Ziele, insbesondere die Kernziele 13 und 14 zu den Themen „Leben unter Wasser“ und „Leben an Land“, die der Erhaltung der Biodiversität dienen. Für alle Ziele wurden Indikatoren festgelegt, um Fortschritte bei der Zielerreichung zu überprüfen. Als Indikatoren für den Zustand bzw. die Entwicklung der Biodiversität wurden auch solche herangezogen, die im Zusammenhang mit den Aichi Biodiversitätszielen konzipiert wurden. Zur Umsetzung der Agenda 2030 auf europäischer Ebene trägt der „Green Deal“ bei. Ein Kernstück des Green Deals ist die „Europäische Biodiversitätsstrategie 2030“ mit ihren ambitionierten Maßnahmen zum Schutze und zur Erholung der Biodiversität bis 2030. Auf nationaler Ebene orientiert sich auch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) seit ihrer Neuauflage im Jahr 2017 an den 17 Kernzielen der Agenda 2030.
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Indikatoren auf europäischer Ebene
Auf EU-Ebene wurden Kernindikatorensätze zur Erfolgskontrolle der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und der Umsetzung der Konvention zur Erhaltung der biologischen Vielfalt erarbeitet. Auch wenn die konzeptionelle Entwicklung dieser Indikatorensets weitgehend abgeschlossen ist, sind immer wieder Anpassungen an neue Entwicklungen wie zum Beispiel den Klimawandel erforderlich. Zudem ist bei vielen Indikatoren die Datenbereitstellung nach wie vor ungenügend.
Das Headline-Indikatorenset des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), welches stetig weiterentwickelt wird, wurde auch in die EU-Biodiversitätsstrategie übernommen und bildet somit die Grundlage für ein europaweit koordiniertes Vorgehen bei der Überwachung der Zielerreichung. Die aktuelle Biodiversitätsstrategie 2030 wurde am 20. Mai 2020 von der EU-Kommission veröffentlicht und beinhaltet ambitionierte Ziele, z.B. in den Bereichen Schutzgebiete und Ökosystem Restauration. Die Ziele und Maßnahmen sind im Einklang mit dem geplanten „Post-2020 Global Biodiversity Framework“ der CBD.
Im Jahr 2005 begann unter Federführung der Europäischen Umweltagentur (EEA) der SEBI 2010-Prozess (Streamlining European 2010 Biodiversity Indicators). Im Verlauf dieses Prozesses wurde eine übersichtliche, repräsentative Auswahl von 26 Headline-Indikatoren der CBD konkretisiert um sie für weitere Prozesse auf europäischer Ebene nutzbar zu machen. Seitdem fließen die SEBI-Indikatoren in europäische, aber auch nationale und globale Strategien zur Erhaltung der Biodiversität ein und werden regelmäßig auf EU-Ebene berichtet (EEA 2009, 2010, 2012). Die Relevanz der Indikatoren zur Biodiversität, z.B. dem SEBI-Indikator „Abundance and Distribution of Selected Species“, wird in der Veröffentlichung der Biodiversitätsstrategie 2030 verdeutlicht (EU-Kommission 2020).
Auch in andere EEA-Indikatorensets, deren Fokus nicht unmittelbar auf der Biodiversität liegt, und zwar das „Core Set of Indicatos“ (CSI), die „Climate state and impact indicators“ (CLIM), die „Marine Indicators“ (MAR) und die „Land and soil indicatos“ (LSI), wurden über die SEBI-Indikatoren hinaus weitere Indikatoren mit Bezug zur Biodiversität integriert. Einen Überblick über die EEA-Indikatoren und das EEA-Indikatorenverständnis gibt ein Digest aus dem Jahr 2014 (EEA 2014).
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Indikatoren auf nationaler Ebene in Deutschland
Erstmals im Jahr 2002 beschloss die Bundesregierung eine Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland. Sie sollte anhand von 21 Schlüsselindikatoren aufzeigen, wo Deutschland auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung steht, welche Fortschritte bereits erreicht wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht (Die Bundesregierung 2002). Seitdem wird die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und weiterentwickelt. Die Struktur der Strategie greift seit der Neuauflage der DNS 2016 die 17 SDG der UN auf, sodass alle Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie einem dieser Ziele zugeordnet wurden (Die Bundesregierung 2017). Damit schafft sie die Grundlage für die nationale Umsetzung der UN-Agenda 2030. Die aktuellste Weiterentwicklung der DNS wurde im März 2021 vom Bundeskabinett beschlossen (Die Bundesregierung 2021). Sie enthält mittlerweile ein Set aus 75 Schlüsselindikatoren, unter anderem den Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ des BfN (Die Bundesregierung 2021).
Im Jahr 2006 begann die Entwicklung eines breit gefächerten Indikatorensets für die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt des Bundes (BMU 2007, Nachdruck 2015), mit dem der Fortschritt bei der Umsetzung der Strategie dargestellt werden sollte. Im Indikatorenbericht 2010 wurden die 19 Indikatoren der NBS erstmals in einheitlicher Form bilanziert (BMU 2010). Seither wurden zwei weitere Indikatorenberichte und drei weitere Rechenschaftsberichte veröffentlich. Der aktuell vorliegende Indikatorenbericht 2019 wurde im Jahr 2020 vom Bundeskabinett beschlossen (Die Bundesregierung 2019). Die Indikatoren werden für die Berichterstattung der Bundesregierung regelmäßig fortgeschrieben.
Das Umweltbundesamt (UBA) pflegt seit 2005 ein Set aus derzeit ca. 50 Umwelt-Indikatoren (ehemals Umwelt-Kernindikatorensystem, KIS), die Entwicklungen in folgenden Themenbereichen aufzeigen: Klima, Energie, Luft, Flächennutzung und Land-Ökosysteme, Wasser, Umwelt und Gesundheit, Rohstoffe und Abfall, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, private Haushalte und Konsum sowie Umwelt und Wirtschaft. Die Indikatoren wurden nach umweltpolitischen Prioritäten in Deutschland sowie in Anlehnung an die wichtigsten internationalen Indikatorensysteme ausgesucht und umfassen auch einige Indikatoren, die im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt stehen. Politische Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit sollen mithilfe dieser „Daten zur Umwelt“ aktuell und komprimiert über umweltbezogene Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen und dauerhaft umweltgerechten Entwicklung in Deutschland informiert werden (s. „Daten zur Umwelt – Umweltmonitor 2020“, UBA 2021). Der Themenkomplex zum Arten-, Biotop- und Gebietsschutz wurde durch das BfN konzipiert. Die Indikatoren Artenvielfalt und Landschaftsqualität, Siedlungs- und Verkehrsfläche, Landschaftszerschneidung, Stickstoffüberschuss in der Landwirtschaft, Ökologischer Landbau und Nachhaltige Forstwirtschaft werden auch für die Berichterstattung zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt genutzt.
Im Jahr 2008 hat die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen, die der Klimaanpassung in Deutschland einen politischen Rahmen geben soll. Zur Darstellung möglicher Folgen des Klimawandels in verschiedenen Handlungsfeldern und der damit verbundenen Handlungsoptionen bedient sich die Strategie aktuell eines Sets von 105 Indikatoren. Diese werden regelmäßig in Monitoringberichten ausgewertet. Im aktuell vorliegenden Monitoringbericht 2019 (UBA 2019) bilden fünf dieser Indikatoren das Handlungsfeld „Biologische Vielfalt“ ab, von denen vier unter der Leitung des BfN neu für die DAS konzipiert wurden (Schliep et al. 2017).
Auf Länderebene wurde im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie, Mobilität – Nachhaltigkeit (BLAG KliNa) einen Satz von 24 umweltbezogenen Kernindikatoren entwickelt, die regelmäßig in Berichten an die Umweltministerkonferenz (UMK) erläutert und ausgewertet werden (BLAG KliNa 2018 ). Aktualisierung, Dokumentation und fachliche Weiterentwicklung dieser Indikatoren liegen in der Verantwortung der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI), an der für den Bund auch das BfN und das UBA beteiligt ist. Ziel der Arbeiten ist es, eine möglichst einheitliche Anwendung der Indikatoren in den Ländern und im Bund zu gewährleisten.