EU-Richtlinien
EU-Richtlinien sind nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, weshalb sie von den Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht umgesetzt werden müssen. Auf europäischer Ebene tragen gerade die Richtlinien in maßgeblicher Weise zur Fortentwicklung des Naturschutzrechts bei.