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Bundesamt für Naturschutz

Schutz der Antarktis

Die Antarktis als staatenfreies Gebiet wird gemeinsam von der Staatengemeinschaft verwaltet. Dabei muss der Schutz dieses sensiblen Ökosystems Priorität haben.
Eine Kolonie von mehreren Kaiserpinguinen. Es sind sowohl Jungtiere als auch adulte Tiere zu sehen.
Eine Kolonie von Kaiserpinguinen (Aptenodytes forsteri), in der sowohl mehrere adulte sowie juvenile Tier zu sehen sind

Nahezu unberührte Wildnis

Die Antarktis erstreckt sich über den Kontinent Antarktika sowie das ihn umgebende Südpolarmeer. Die Antarktis war lange Zeit die letzte große zusammenhängende Region der Erde, die vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusst ist, die letzte nahezu unberührte Wildnis der Welt.

In der Antarktis hat sich unter den dort herrschenden extremen Umweltbedingungen eine einzigartige Tier- und Pflanzenwelt entwickeln können. Fünf der weltweit achtzehn Pinguinarten brüten ausschließlich auf dem antarktischen Kontinent oder den benachbarten Inseln. 14 der weltweit 80 Walarten und allein 6 der weltweit 35 Robbenarten sind hier heimisch. Einzelne dieser Arten können Populationsgrößen von mehreren Millionen Individuen umfassen. Dieser hohe Individuenreichtum ist vor allem auf das im Südpolarmeer massenhafte Vorkommen des Antarktischen Krills zurückzuführen, der die zentrale Nahrungsgrundlage für den Großteil der Lebewesen darstellt.

Menschliche Einflüsse auf ein empfindliches Ökosystem

Der Einfluss des Menschen auf die empfindlichen Ökosysteme der Antarktis hat jedoch in den letzten Jahren stark zugenommen. Oft kollidieren die Orte, die die Tiere im Sommer zur Fortpflanzung und als Nahrungsgründe aufsuchen, mit den Orten, die in besonders hohem Maße durch den Menschen genutzt werden. Vor allem die zunehmende Fischerei auf Krill, den antarktischen Riesendorsch und den schwarzen Seehecht sowie der wachsende Antarktis-Tourismus bedeuten eine zunehmende Belastung der antarktischen Umwelt. Die Besucherstatistiken der internationalen Vereinigung der Antarktis-Tourismusunternehmer (IAATO) belegen eine drastische Zunahme des hauptsächlich mit Kreuzfahrten verbundenen Tourismus in den letzten 30 Jahren von rund 6.000 Besucherinnen und Besuchern in der Saison 1992/93 auf knapp 123.000 in der Saison 2023/24. Damit steigt auch der Druck auf die während der Landgänge aufgesuchten Gebiete mit ihren störungsanfälligen Tierkolonien und trittempfindlichen Pflanzen.

Darüber hinaus ist eine Zunahme des sogenannten Adventure-Tourismus zu verzeichnen, der zusätzlich noch störungsintensivere Aktivitäten, wie Trekking- und Skitouren, Kajakfahren, Mountainbiking, Gletscherklettern, Tauchexpeditionen, Fallschirmspringen, Hubschrauberexkursionen oder Marathonläufe beinhaltet.

So wertvoll die Forschung in der Antarktis für das Verständnis des Ökosystems ist, so bringt sie auch Umweltbelastungen mit sich. Mit steigender Zahl der Forschungsstationen nehmen Flug-, Schiffs- und Fahrzeugbewegungen für Personentransport und Logistik und die damit verbundene Luftbelastung durch Abgase zu. Schiffsverkehr und hydroakustische Messverfahren tragen zusätzliche Geräusche in den antarktischen Ozean ein.

Internationale Regelungen

Der zunehmende Nutzungsdruck auf die Antarktis durch den Menschen erforderte internationale Regelungen. Als staatenfreies Gebiet wird das Gebiet südlich 60° südlicher Breite seit 1958 im Rahmen des „Antarktis-Vertragssystems“ über verschiedene Abkommen von 56 Nationen gemeinsam verwaltet. Das ursprüngliche Antarktisabkommen (AT) stellt nationale Gebietsansprüche zurück, lässt die Nutzung der Antarktis nur für friedliche Zwecke zu und verbietet ausdrücklich alle Maßnahmen militärischer Art. Auf die Förderung von Rohstoffen wird verzichtet.

Neben dem Antarktisabkommen gehören das Übereinkommen zur Erhaltung der Antarktischen Robben (CCAS) von 1972, das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) von 1982 und das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (PEPAT) von 1991 zum Antarktisvertragssystem (ATS). Im Rahmen des Antarktisvertragssystem und insbesondere mit dem Umweltschutzprotokoll verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zum umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme.

Antarktis-Vertragssystem (AVS) (1959), Umweltschutzprotokoll des Antarktisvertrages (PEPAT) (1991)

Steckbrief mit allgemeine Informationen zum Übereinkommen wie z. B. Ziele, Beschreibung sowie die Rolle des BfN.

Konkrete Schutzmaßnahmen in der Antarktis

Gezielte Maßnahmen zum Schutz der Antarktis

Im Umweltschutzprotokoll sind die weitreichenden Bestimmungen zum Schutz der antarktischen Umwelt festgelegt. Seine sechs Anlagen betreffen die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Erhaltung der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, die Beseitigung und Behandlung von Abfällen, den Schutz sowie die Verwaltung ausgewählter Gebiete und die Umwelthaftung. In Deutschland trat 1998 das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in Kraft, das für alle von Deutschland ausgehenden Aktivitäten eine behördliche Genehmigung notwendig macht. Forschungstätigkeiten und touristische Aktivitäten dürfen nur durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass keine nachteiligen Wirkungen auf die Schutzgüter der Antarktis zu erwarten sind.

Im Rahmen des Vollzugs des AUG prüft hierzu das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde die beantragten Vorhaben auf mögliche Auswirkungen auf die antarktische Umwelt. Das Bundesamt für Naturschutz übernimmt die Bearbeitung naturschutzfachlicher Belange unter dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag durch entsprechende Stellungnahmen und ist in internationalen Gremien zur Verwaltung der Antarktis vertreten. 

Die antarktischen Robben wurden durch ihre kommerzielle Bejagung an den Rand der Ausrottung getrieben. Um die Bestände zu schützen und ihr Überleben zu sichern, wurde 1972 das Übereinkommen über die Erhaltung der antarktischen Robben (CCAS) verabschiedet, welches 1979 in Kraft trat. Das Abkommen untersagt die Bejagung der Robben, was zu einer Erholung der Bestände führte. Robben dürfen nun nur mit Sondererlaubnis und strikten Auflagen im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen gefangen oder in seltenen Fällen getötet werden. Für das "Übereinkommen über die Erhaltung der antarktischen Robben"(CCAS) ist das Bundesamt für Naturschutz die zuständige deutsche Vollzugsbehörde.

Das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) von 1982 war die Antwort auf das zunehmende kommerzielle Interesse am Fang von Antarktischem Krill in den 70er Jahren. CCAMLR ist das erste internationale Übereinkommen, das einen ökosystemaren Ansatz sowie den Vorsorgeansatz für die Fischerei vorsieht: Der Fischfang muss so ausgeführt werden, dass die befischten Populationen auf einem gesunden Niveau gehalten werden und zudem keine negativen Auswirkungen auf die Ökosysteme und andere Arten erfolgen.

Um den Schutz- und Managementaufgaben gerecht zu werden, implementiert CCAMLR rechtlich bindende Erhaltungsmaßnahmen („Conservation Measures“, CM), diese stellen ein entscheidendes Instrument zum Schutz der marinen biologischen Vielfalt dar. Um Auskunft über die Auswirkungen der Fischerei auf abhängige Arten zu geben, hat die CCAMLR 1985 das CCAMLR-Ökosystem-Monitoringprogramm (Ecosystem Monitoring Program, CEMP) geschaffen. Zudem hat CCAMLR unterschiedliche Maßnahmen zur besseren Erhaltung der antarktischen Ökosysteme durchgeführt. Große Erfolge konnten bei der Reduzierung der Beifangmortalität von Seevögeln und der Bekämpfung der illegalen, unregulierten und ungemeldeten Fischerei und dem Schutz von empfindlichen Meeresökosystemen den sogenannten VMEs (vulnerable marine ecosystems) erzielt werden.

Marine Schutzgebiete in der Antarktis

Um die Antarktis besser zu schützen, haben sich die 27 Mitgliedsstaaten der Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) verpflichtet, ein repräsentatives Netzwerk an Meeresschutzgebieten im Konventionsgebiet auszuweisen, und haben hierfür 2011 die sog. Erhaltungsmaßnahme CM 91-04 („General framework for the establishment of CCAMLR Marine Protected Areas“) verabschiedet, die den allgemeinen Rahmen für die Errichtung von Meeresschutzgebieten im Konventionsgebiet darstellt. Dafür wurde das Konventionsgebiet in 9 Planungszonen aufgeteilt, in denen die weitere Schutzgebietsplanung erfolgen soll.

Bislang konnten zwei Meeresschutzgebiete ausgewiesen werden: 2009 das South Orkney Islands Southern Shelf MPA, welches 94.000 km2 umfasst und weltweit das erste Meeresschutzgebiet war, das sich komplett jenseits nationaler Zuständigkeit befindet. Das Ross Sea Region MPA wurde 2016 als das weltgrößte Meeresschutzgebiet mit über 2 Mio. Quadratkilometern ausgewiesen. Das Meeresschutzgebiet in der Rossmeer-Region ist zeitlich bis 2052 befristet und kann dann verlängert oder angepasst werden. Alle Schutzgebiete sind streng geschützt und Fischerei ist nur in ausgewiesenen Gebieten oder stark limitiert erlaubt.

Aktuell werden vier weitere Schutzgebiete für die Antarktis vorgeschlagen und verhandelt, darunter der von Deutschland federführend erarbeitete Vorschlag für das Weddellmeer Meeresschutzgebiet.

Das Bundesamt für Naturschutz ist in die naturschutzfachliche Ausarbeitung des Vorschlags für das Weddellmeer Meeresschutzgebiet einbezogen und hat hierfür auch die Federführung für die Entwicklung des Managementplanes übernommen. Zudem engagiert sich das BfN in CCAMLR für die Ausweisung eines repräsentativen Schutzgebietsnetzwerkes.

Auch am entgegen gesetzten Ende der Welt, der Arktis, engagiert sich das Bundesamt für Naturschutz für den Schutz von arktischen Gewässern in verschiedenen Expertengruppen und Gremien und setzt sich dort unter anderem für die Ausweisung von Meeresschutzgebieten in der Arktis ein.

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