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Bundesamt für Naturschutz

Handlungsfeld 4: Wiederherstellung

Stärkung der Schutzgebiete durch Maßnahmen der Wiederherstellung

Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) ist seit 18.08.2024 in Kraft und bildet einen zentralen Baustein der EU-Biodiversitätsstrategie. In diesem Handlungsfeld liegt der Schwerpunkt darauf, die Ziele der W-VO in die Schutzgebietskulisse zu integrieren. Schutzgebieten, als Zentren der biologischen Vielfalt, kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, obwohl die W-VO auch über die Schutzgebiete hinaus geht. Gleichzeitig eröffnet die W-VO die Möglichkeit, Maßnahmen und Ziele systematisch mit den Zielen des Aktionsplans Schutzgebiete zu verknüpfen und so Synergien für Naturschutz, Wiederherstellung und gesellschaftliche Akzeptanz zu nutzen.

Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung

Die Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) ist ein wichtiger Baustein für den zukünftigen Naturschutz in Deutschland. Sie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, degradierte terrestrische und marine Ökosysteme – wie Moore, Wälder, Flüsse, Auen, Agrarlandschaften – wiederherzustellen und ihre ökologische Funktion langfristig zu sichern. Jeder Mitgliedstaat muss dafür einen Nationalen Wiederherstellungsplan erstellen, der klare Flächenziele, verbindliche Zeiträume und konkrete Maßnahmen festlegt. Die Verordnung bietet die Chance, Biodiversitätsschutz, natürlichen Klimaschutz und Klimaanpassung stärker zu verbinden und Wiederherstellung als Querschnittsaufgabe in allen Landschaften zu verankern. Im Aktionsplan Schutzgebiete werden die Ziele der W-VO flankierend aufgenommen, um Synergien zu nutzen und Überschneidungen mit bestehenden Naturschutzinstrumenten sinnvoll abzustimmen.

Eigene Ziele und Maßnahmen des Baukastens Aktionsplan Schutzgebiete werden nach der Veröffentlichung des abgestimmten Nationalen Wiederherstellungsplans erstellt. 

weiterführender Inhalt

Ausgewählte Publikationen

Beteiligung von Öffentlichkeit und Stakeholdern zur EU-Wiederherstellungsverordnung

Die Beteiligung der Stakeholder und Öffentlichkeit ist eine formale Anforderung der zur EU-Wiederherstellungsverordnung, und gleichzeitig eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Attraktive, zielgerichtete und effektive Beteiligungsprozesse und Öffentlichkeitsarbeit sind für die Entwicklung des Nationalen Wiederherstellungsplans und einen breiten gesellschaftlichen Rückhalt für die Umsetzung der W-VO unerlässlich.

Der Beteiligungsprozess zur W-VO hat die folgenden Ziele: 

  1. Informieren: Wissen weitergeben
    Aufmerksamkeit, Verständnis und Interesse für die Umsetzungsplanung der W-VO und Renaturierungsmaßnahmen erhöhen.
    Transparenz des Erarbeitungs- und Planungsprozesses und der Entscheidungswege sicherstellen.
  2. Beteiligen: Wissen aufnehmen
    Den Wissensstand und Informationsbedarf der Öffentlichkeit zum Thema W-VO erfassen.
    Sorgen, Bedarfe und Erwartungen im Zusammenhang mit der W-VO verstehen.
    Inhaltliches Feedback, Empfehlungen und Beiträge für den NWP erfassen.
  3. Kommunizieren: Austausch und Dialog
    Beteiligung und Mitwirkung bei der Erstellung des NWP ermöglichen.
    Diskussion und Vernetzung zwischen den Akteuren fördern.

Eigene Ziele und Maßnahmen des Baukastens Aktionsplan Schutzgebiete werden nach der Veröffentlichung des abgestimmten Nationalen Wiederherstellungsplans erstellt. 

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