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Bundesamt für Naturschutz

Evaluation

Im Bundesprogramm Biologische Vielfalt sollen laut Förderrichtlinie alle Projekte evaluiert werden. Um ihre Wirksamkeit messen zu können, sind entsprechend ausgerichtete Projektevaluationen notwendig.

Ziele und Vorgehen

Evaluation ist notwendig, um die Wirkungen und Erfolge von umgesetzten Maßnahmen überprüfen zu können. Ziel der Evaluationen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt (BPBV) ist es, den Projekterfolg zu dokumentieren und Hinweise zu geben, wo weitere Verbesserungen oder Anpassungen bei der Maßnahmenumsetzung erforderlich sind. Unter Projekterfolg wird die Erreichung gesetzter Ziele verstanden. Auf die Formulierung konkreter Ziele in der Projektplanung wird daher viel Wert gelegt. Auch Erläuterungen über das Nicht-Erreichen von Zielen und die Gründe hierfür können wertvolle Hinweise für die Planung und Durchführung zukünftiger Projekte sowie für die Weiterentwicklung des BPBV geben.

Im BPBV sollen laut Förderrichtlinie alle Projekte evaluiert werden. Hierzu hat das BfN 2017 einen Leitfaden zur Evaluation von Projekten im BPBV herausgebracht. Durch den Leitfaden werden allgemeine Standards für die Projektevaluation eingeführt und wird der Fokus auf die Erfassung von Wirkungen (Outcomes) gelenkt. Aktuell wird der Leitfaden überarbeitet, was mit einigen Änderungen zum bisherigen Vorgehen einhergeht. Weiterhin gilt, dass Projektziele messbar formuliert sein sollen. 

Austauschforum Projektevaluation

Mit der digitalen Veranstaltungsreihe sollen der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung zwischen den Bundesprogramm-Projekten gefördert und offene Fragen geklärt werden. Die Veranstaltungen finden alle zwei Monate statt (letzter Dienstag im Monat zwischen 10 und 11 Uhr) und werden vom Programmbüro durchgeführt und fachlich begleitet.

Haben Sie Interesse, an der Veranstaltung teilzunehmen? Bitte wenden Sie sich an das Programmbüro (Dr. Christelle Nowack).

Rahmenbedingungen

Wichtige Rahmenbedingungen und Hinweise zur Projektevaluation.

Alle Vorhaben sind nach Maßgabe der Förderrichtlinie zu evaluieren. Die Evaluation kann - entsprechend begründet - über die maximale Projektlaufzeit von sechs Jahren hinausgehen. Dabei sollen nicht nur klassische naturschutzfachliche Maßnahmen evaluiert werden, vielmehr ist eine wissenschaftlich fundierte Bewertung des gesamten Projektansatzes zu gewährleisten. Die Evaluation sollte durch eine externe Stelle erfolgen, die nicht unmittelbar an der Projektdurchführung beteiligt ist/war. Nutzen Sie für die Erstellung des Evaluationskonzeptes den "Leitfaden zur Evaluation des Bundesprogramms Biologische Vielfalt".

Die Projektevaluation soll von Anfang an mitgedacht werden. Dies verbessert die Projektplanung und trägt zur Schärfung und Operationalisierung der Projektziele bei. Ein vollständiges Grobkonzept ist erst bei Antragstellung vorzulegen.

Bestandteile des Grobkonzeptes, die möglichst früh (also im Skizzenstadium) definiert werden sollten, sind die wesentlichen Projektziele (SMART) und die dazu ausgewählten Indikatoren; ggf. auch schon die Erhebungsmethoden. Zielwerte zu den Indikatoren sind in diesem Stadium noch entbehrlich. Die Konkretisierung des Grobkonzeptes erfolgt erst, wenn das Projekt gestartet ist und die Evaluationsexpertise mit an Bord ist. Falls sich im Projekt maßgebliche Änderungen zum Grobkonzept ergeben, kann in Abstimmung mit dem Programbüro eine Anpassung erfolgen.

In der Regel sollen die Projekte extern evaluiert werden, um eine größtmögliche Objektivität der Evaluation zu gewährleisten. In Ausnahmefällen kann auch geeignetes Projektpersonal oder ein besonders geeigneter Verbundpartner die Evaluation übernehmen, z.B. wenn eine besondere Expertise für die Erhebung und Bewertung der Daten vorliegt.

Begleitforschung dient zur Klärung von Grundlagen, die für die Maßnahmenerarbeitung oder -umsetzung erforderlich ist. Ihre Ergebnisse sind allgemein gültig (da in BPBV-Projekten der Fokus auf die Umsetzung gerichtet ist, spielt die Begleitforschung hierbei eine untergeordnete Rolle). Evaluation ist auf die wesentlichen Projektziele ausgerichtet und ermittelt die Zielerreichung und Wirkung der Maßnahmen (Evaluation setzt allerdings nicht erst am Projektende ein, sondern wird oftmals prozessbegleitend angelegt). Ihre Ergebnisse sind auf das spezifische Projekt bezogen. Monitoring bezeichnet die regelmäßige Erfassung bestimmter Daten nach vorgegebenen Standards über einen längeren Zeitraum hinweg, z.B. das FFH- oder das Vogelmonitoring. 

Was genau die zentralen Projektziele sind, wie sie operationalisiert werden können und anhand welcher Messgrößen und mit welchen Methoden man ihre Erreichung messen kann, sind Überlegungen, die zu einer Schärfung der Projektziele und der gesamten Projektplanung beitragen. Die besten Experten für diese Aufgabe sind Sie als Projektverantwortliche/r! Erst in einem späteren Stadium (bei der tatsächlichen Durchführung der Evaluation) kommen die Expertinnen und Experten ins Spiel, die beauftragt werden.

Kontakt

Programmbüro Bundesprogramm Biologische Vielfalt
0228 3821-1809
0228 3821-1440
Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn
Dr. Christelle Nowack
Programmbüro
0228 3821-1661
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