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Bundesamt für Naturschutz

Förderprogramm

Das BfN fördert mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (BMUV) die Naturschutzverbände bei ihren Bemühen, Naturschutzbelange in der Gesellschaft zu verankern in der Durchführung konkreter Projekte.

Art der Projekte

Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, die gesellschaftliche Aufgabe der Verbände zur öffentlichen Bewusstseinsbildung und Förderung des Engagements für Natur- und Umweltschutz zu unterstützen und weiter zu stärken. Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Projekte zu politisch aktuellen Themen
  • Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung
  • Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern
  • Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung
  • Maßnahmen zur (umweltpolitischen) Vernetzung und Kooperation

Die Projekte müssen einen klaren ökologischen Schwerpunkt und eine breite Außenwirkung haben. Gefördert werden insbesondere Projekte, die modellhaften Charakter und eine bundesweite Ausstrahlung besitzen. Die Förderung soll dazu dienen, innovativen Projekten eine Anschubfinanzierung zu ermöglichen.

Die Förderung geschieht nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Dauer der Förderung ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt, die maximale Höhe der Förderung beträgt 75.000 Euro pro Jahr (bei überjährigen Projekten analog für zwölf Monate).

Projekte, für die ein Zuschuss beantragt wird, dürfen noch nicht begonnen haben. An den Maßnahmen muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Wissenschaftliche Forschung und Investitionen können nicht gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände, die im Umwelt- oder im Naturschutz tätig werden. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

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