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Bundesamt für Naturschutz

Ökonomische Instrumente

Folgt man der ökonomischen Theorie, so lassen sich in bestimmten Situationen mit Anreizen und marktbasierten Instrumenten Ziele oft effizienter und wirksamer erreichen als mit ordnungspolitischen Ge- und Verboten. Das Bundesamt für Naturschutz untersucht die Anwendung und Anwendbarkeit ökonomischer Instrumente im Naturschutz.

In zunehmendem Maße wird Naturschutz auch durch den Einsatz ökonomischer Instrumente unterstützt. Hierzu gehören finanzielle Anreize (positive oder negative) oder die Schaffung von Voraussetzungen für Märkte, in denen Naturschutzgüter von privaten Akteuren "produziert" und "nachgefragt" werden. Ein Beispiel für die Herausbildung eines solchen Marktes sind die sogenannten "Flächenagenturen", die Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft anbieten.

Im Bereich der Unternehmen werden neben den klassischen Instrumenten, etwa dem Sponsoring, Ansätze entwickelt, wie durch Integration von Biodiversität in das Umweltmanagement sowie Kennzeichnungen und Label für naturgerecht hergestellte Produkte, der Schutz der Natur in das Kerngeschäft von Unternehmen integriert werden kann.

Zielsetzung

Naturschutz wird als staatliche Aufgabe vorwiegend durch Ge- und Verbote und staatlich finanzierte Projekte betrieben. Es gibt mehrere Gründe, in diese Aufgabe vermehrt auch private Akteure aktiv einzubeziehen:

  • Durch positive wirtschaftliche Anreize steigt die Akzeptanz für  Naturschutzmaßnahmen.
  • Sobald mit Naturschutz Geld verdient werden kann, wird die Erhaltung biologischer Vielfalt ins wirtschaftliche Kalkül integriert und von einem möglichen Hemmnis zu einer zusätzlichen wirtschaftlichen Chance für die wirtschaftlichen Akteure.
  • Bei einer marktbasierten Mittelvergabe und einer ergebnisorientierten Förderung werden Private aktiv in die Bemühungen einbezogen, Naturschutzziele möglichst kosteneffizient zu erreichen. Dadurch können Ressourcen gespart und Innovationen angeregt werden.
  • Durch eine Integration von Naturschutzaspekten in das Kerngeschäft von Unternehmen können die Marktkräfte dazu genutzt werden, einen eigenständigen Beitrag zur Erhaltung von Natur und biologischer Vielfalt unabhängig und zusätzlich zu staatlicher Steuerung und Intervention zu leisten.

Ausgestaltung und Einsatzbereiche

  • Positive und negative finanzielle Anreize / Honorierung ökologischer Leistungen / Zahlungen für Ökosystemleistungen.
  • Abbau ökologisch kontraproduktiver Subventionen und Ergänzung von Subventionen um naturschutzrelevante Elemente. 
  • Handelbare Rechte und Pflichten / Haftung für ökologische Schäden / Ausgleichpools, Flächenagenturen und Habitat Banking. 
  • Sponsoring / Märkte für freiwillige Leistungen / Vermarktung naturgerechter Produkte / Labelling. 
  • Naturschutz im Umweltmanagement / Ökobilanzen / Corporate Social Responsibility / Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. 
  • Informationen und Untersuchungen über Synergien zwischen Naturschutzzielen und anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen. 
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