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Bundesamt für Naturschutz

Nationale Vogelschutzberichte

Der Vogelschutzbericht wird wie der Bericht nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (nationaler FFH-Bericht) alle 6 Jahre an die EU-Kommission übermittelt und hat dient der Überprüfung der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und ihrer erreichten Erfolge, zeigt den zukünftigen Handlungsbedarf auf und macht Aussagen zur Effizienz des Netzes Natura 2000.

Der nationale Vogelschutzbericht bildet den Zustand der Vogelarten in Deutschland ab und enthält umfassende Angaben zum Management der Vogelschutzgebiete, zur Bestandsgröße und dem Verbreitungsgebiet der Vogelarten und deren Entwicklungen über einen Zeitraum von 12 Jahren (Kurzzeittrend) bzw. 36 Jahren (Langzeittrend). Für die besonders gefährdeten Vogelarten sind zusätzlich auch Angaben zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen, zu Erhaltungsmaßnahmen sowie zu ihren Beständen und Trends innerhalb der Vogelschutzgebiete anzugeben. Durch den Vergleich der Ergebnisse mit vorherigen Vogelschutzberichten lassen sich Veränderungen der Entwicklung der Vogelbestände analysieren. Im Gegensatz zum Nationalen FFH-Bericht gibt es beim Vogelschutzbericht  keine nationale Bewertung des Erhaltungszustandes und keine Unterteilung in die biogeographischen Regionen Deutschlands. Es wird entsprechend des jahreszeitlichen Auftretens der Vogelarten in Brutvögel, Überwinterer und Duchzügler differenziert.

Für die Erstellung der Vogelschutzberichte werden Daten aus dem bundesweiten Vogelmonitoring verwendet. Darüber hinaus werden Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) aus der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), Daten des Wattenmeermonitorings sowie von den staatlichen Vogelschutzwarten und von nicht-staatlichen Fachverbänden der Bundesländer verwendet. Nach Abstimmung mit den Ländern und den Bundesressorts wird der Vogelschutzbericht an die Europäische Kommission übermittelt.

Aus den nationalen Vogelschutzberichten der Mitgliedsstaaten wird von der EU-Kommission zusammen mit den Ergebnissen der nationalen FFH-Berichte innerhalb von zwei Jahren ein europaweiter Gemeinschaftsbericht erstellt (State of Nature Report).

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