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Bundesamt für Naturschutz

Kosten

Für die Ausstellung von CITES Genehmigungen und Bescheinigungen werden Gebühren erhoben.

Gebührenbefreiung

In besonderen Fällen kann eine Gebührenbefreiung gewährt werden, wenn die Exemplare für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, die insbesondere zur Erhaltung der betreffenden Arten beitragen, oder für wissenschaftliche Arterhaltungszuchtprogramme ein- oder ausgeführt werden.

Der Antrag auf Gebührenbefreiung ist grundsätzlich formlos zu stellen. Der Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen der Kostenbefreiung ist vom Kostenschuldner zu erbringen. Hierzu kann vom Kostenschuldner eine Bescheinigung einer anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung verlangt werden, aus der hervorgeht, dass die Exemplare zu den oben genannten Zwecken verwendet werden.

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