Verfahren
Antragstellung
Für die erste Begutachtung von Projektideen vor dem förmlichen Antragsverfahren wird zunächst die Einreichung einer formlosen Projektskizze empfohlen. Diese kann dem BfN jederzeit per E-Mail zugesandt werden.
Leitfaden
Informationen zu den Rahmenbedingungen der Förderung und Hinweise zur Antragstellung.
Die Nutzung des Projektförderinformationssystems „profi“ ist seit 2011 für die Durchführung von durch das BfN geförderten Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben verbindlich. Über profi werden sowohl die formale Antragstellung als auch die weitere fachliche und haushaltsmäßige Prüfung und Bewilligung eines Vorhabens sowie die Auszahlungen der Mittel abgewickelt. Für die erste Begutachtung von Projektideen vor dem förmlichen Antragsverfahren ist dagegen eine formlose Projektskizze ausreichend.
Das elektronische Antrags- und Angebotssystem „easy-Online“ bildet als eigenes Modul den Teil der Antragstellung ab und ist von Zuwendungsempfängern zur Erstellung eines profi-Antrages zu nutzen. Dieses Modul ist im Internet frei zugänglich (Link s.u. "Weitere Informationen"). Unter "BMU" finden Antragsteller dort die Online Ausfüllhilfe für die Antragsformulare. Die Anwenderbetreuung wird durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) übernommen. Weitere Informationen zu profi erhalten Sie auf den entsprechenden Internetseiten des DLR (Link s.u. "Weitere Informationen").
Generell weisen wir darauf hin, dass Sie den Zuwendungsantrag, die Änderungsanträge sowie die Zwischen- und Verwendungsnachweise nicht zwingend schriftlich oder in elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur einreichen müssen. Zur formwirksamen Antragseinreichung genügt die Textform gemäß § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn Sie die im Antrag aufgeführten Mailadressen per Transaktionsnummer (TAN) verifizieren lassen. Welche Schritte Sie bei den jeweiligen Signaturformen (elektronisch, per Hand, TAN-Verfahren) befolgen müssen, ist im easy-Online Handbuch erläutert (s.o.). Zur Wahrung der Textform genügt die vollständige Angabe des Namens der erklärenden natürlichen Person. Eine Unterschrift oder die Verwendung eines Stempels sind nicht erforderlich. Die Erklärung des Rechtsmittelverzichts muss jedoch weiterhin in schriftlicher oder elektronischer Form mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
Projektskizzen zu Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben sind erfahrungsgemäß sowohl hinsichtlich der beabsichtigen (Teil-)ziele und der hierzu geplanten Maßnahmen als auch in finanztechnischer Hinsicht vielschichtig und teilweise erläuterungsbedürftig. Wir empfehlen Ihnen daher, den easy-Online-Antrag nach Rücksprache mit der zuständigen Fachbetreuung im BfN erst auszufüllen, wenn die Projektidee hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch das BfN geprüft ist, das Projekt und seine konkreten Inhalte feststehen und die Gesamtfinanzierung unter der Voraussetzung der Bundesförderung aus Ihrer Sicht gesichert ist.
Aus dem E+E-Fördertitel können nur Zuschüsse (= Zuwendungen) gezahlt werden. Die Gewährung einer Zuwendung setzt ein feststellbares Eigeninteresse und eine finanzielle Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers voraus.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Länder sein. In der Regel sind dies Landkreise, Kommunen, Verbände und Universitäten. Fachliche Kompetenz und die ordnungsgemäße Verwaltung der Fördergelder müssen gewährleistet sein.
Die Ausgaben müssen für die Durchführung des Vorhabens notwendig sein. Zuwendungen werden etwa für Personal, Planung, Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern, Erwerb oder Pacht unbeweglicher Sachen (z. B. Flächen) gewährt. Die Antragserarbeitung kann nicht gefördert werden. Außerdem sind Ausgaben für Landes- oder Kommunalaufgaben sowie der Erwerb von Grundstücken der öffentlichen Hand nicht zuwendungsfähig. Der E+E-Fördertitel ist im Bundeshaushalt den investiven Titeln zugeordnet. Daraus ergibt sich, daß nicht-investive Vorhaben grundsätzlich nicht gefördert werden.
Die Durchführung von Tagungen zum Projekt wird begrüßt. Die Erstellung von Broschüren, Faltblättern, Filmdokumentationen und andere projektbegleitende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit können gefördert werden. Die Schlussberichte sollen in der Regel in der BfN-Schriftenreihe "Naturschutz und Biologische Vielfalt" veröffentlicht werden, Kurzdarstellungen des Projekts in der BfN-Zeitschrift "Natur und Landschaft" oder in der BMUV-Zeitschrift "Umwelt".
Der Zuwendungsempfänger kann Fördergelder für die Vergabe von Aufträgen, die er im Rahmen des Projekts an Dritte vergibt (z. B. Werkverträge, Verträge mit Planungsbüros), erhalten.
Das Hauptvorhaben kann bis zu zwei Dritteln der Gesamtausgaben gefördert werden. Die Ausgaben für Voruntersuchung und wissenschaftliche Begleitung können in voller Höhe bezuschusst werden.
Die Finanzierung soll auch die Interessen Dritter an der Projektrealisierung widerspiegeln, beispielsweise die des jeweiligen Bundeslandes. Ein Eigenanteil des Projektträgers ist unerlässlich.
Für die erste Anfrage beim BfN reicht die Zusendung einer formlosen Projektskizze aus.
Die darin enthaltenen Informationen sollen eine erste Einschätzung ohne weitere Rückfragen ermöglichen.
Bei einer positiven Bewertung werden Gespräche mit Antragstellenden geführt und es folgt der förmliche Antrag. Hierzu ist eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens (Ausgangssituation, Stand des Wissens, Zielsetzung, geplante Maßnahmen, notwendige Planungsverfahren, Zeitplan, Karten des Projektgebietes, Neuartigkeit, Erprobungsbedarf, Bundesinteresse) erforderlich. Außerdem ist eine präzise und prüfbare Kostenübersicht sowie ein Finanzierungsplan, der die Aufteilung der kalkulierten Kosten auf die unterschiedlichen Geldgeber darstellt, vorzulegen.
Zur haushalterischen Prüfung und Erfassung der für eine Bewilligung notwendigen Daten im Projektförderinformationssystem "profi" ist weiterhin ein formalisierter Antrag über das im Internet frei zugängliche elektronische Antrags- und Angebotssystem "easy" zu stellen.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur verwaltungsmäßigen Bearbeitung von E+E-Vorhaben mit dem System "profi".
Die Bereitstellung von Bundesmitteln durch Zuwendungsbescheid ist an haushaltsrechtliche und fachliche Auflagen gebunden. Die Durchführung eines E+E-Vorhabens erfordert vom Projektträger neben der fachlichen Kompetenz auch die Bereitschaft, sich mit den zuwendungsrechtlichen Grundlagen und Förderbedingungen auseinanderzusetzen.
Der Träger des Hauptvorhabens verpflichtet sich zur Übernahme der nach Abschluss von Einzelmaßnahmen sowie nach Projektende entstehenden Folgekosten des Vorhabens.