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Bundesamt für Naturschutz

Hintergrund

Zentrales Ziel des Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland" ist es, entlang der Bundeswasserstraßen und ihren Auen einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung aufzubauen, um die Situation der oftmals stark gefährdeten Lebensräume in und an den Bundeswasserstraßen zu verbessern.
Logo des Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland"

Neue Perspektiven für die Bundeswasserstraßen

Das in Deutschland weit verzweigte Netz von Wasserstraßen wurde über Jahrhunderte intensiv genutzt und durch den Ausbau von Flussläufen und den Neubau von Verbindungskanälen verändert. Mittlerweile haben sich die Anforderungen an die deutschen Wasserstraßen jedoch gewandelt. Insbesondere an den zahlreichen Nebenwasserstraßen auf denen kaum noch Fracht transportiert wird, die aber für Naturerleben, Freizeit und Erholung von Bedeutung sind, eröffnet eine bedarfsgerechte Anpassung der vorhandenen Infrastrukturen neue Spielräume für naturnahe Entwicklungen. Darüber hinaus können auch im verkehrsreicheren Kernnetz der Bundeswasserstraßen Renaturierungsprojekte verwirklicht werden, wenn sie mit den schifffahrtlichen Nutzungen vereinbar sind. Mit dem Blauen Band werden in diesem Sinne neue Akzente im Natur- und Gewässerschutz gesetzt und gleichzeitig Beiträge zur Entwicklung ländlicher Räume, zur Erhöhung der Attraktivität für Erholungssuchende und Wassersportler und zur Hochwasservorsorge geleistet. Das Bundesprogramm soll bis zum Jahr 2050 in wesentlichen Teilen umgesetzt sein.

Umsetzung

Im Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" (BBD) sollen Fluss, Ufer und Aue wieder als funktionale Einheit betrachtet und entwickelt werden. Renaturierungsmaßnahmen im und am Gewässer sollen nach Möglichkeit mit Maßnahmen in der Aue gekoppelt werden. Um darüber hinaus auch den verschiedenen Nutzungsansprüchen an Bundeswasserstraßen gerecht zu werden, wird das Bundesprogramm im engen Dialog mit verschiedenen Akteuren umgesetzt.

Über das "Förderprogramm Auen" des Bundesumweltministeriums können z.B. Vereine, Verbände, Kommunen und andere Institutionen Zuwendungen beantragen, um BBD-Projekte umzusetzen. So können auch Auenflächen, die sich nicht im Bundeseigentum befinden, eingebracht und im Sinne des BBD entwickelt werden. Die Betreuung und Abwicklung von Projekten aus dem Förderprogramm Auen übernimmt das BfN.

Als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen wird sich die WSV im BBD gemeinsam mit dem BfN und den weiteren Partnern für die Schaffung eines Biotopverbundes von nationaler Bedeutung im Einklang mit der schifffahrtlichen Nutzung engagieren. Projektvorschläge, die schwerpunktmäßig die naturnahe Entwicklung der Wasserstraße und ihrer Ufer zum Ziel haben, können durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter umgesetzt werden. Dabei werden Projektvorschläge, die mit Vorhaben in der Aue gekoppelt werden können, z.B. im Rahmen des Förderprogramms des BfN, bevorzugt umgesetzt. Mit dem "Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie" vom 2. Juni 2021 wurden für die WSV die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des BBD geschaffen. Im Vorgriff auf das Bundesprogramm hat die WSV bereits mit der Umsetzung von Modellprojekten begonnen.

Auch bundeseigene Flächen in den Auen werden in die Umsetzung des Bundesprogramms einbezogen. Die BImA wird durch die Bundesforstbetriebe der Fachsparte Bundesforst im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages zur naturschutzfachlichen Betreuung von Bundesliegenschaften oder zusätzlich durch Beauftragung auf sonstigen Flächen Maßnahmen im Sinne des BBD unterstützen und umsetzen. 

Leitbilder und Ziele

Das Bundeprogramm Blaues Band Deutschland setzt eine Handlungsrahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Um eine langfristige Orientierung zu geben, in welche Richtung und auf welche Weise sich die Bundeswassertraßen und ihre Auen in Deutschland entwickeln sollen, wurden entsprechende Leitbilder und Ziele formuliert.

  • Bis zum Jahr 2050 ist die nicht mehr benötigte Infrastruktur im Gesamtnetz der Bundeswasserstraßen in Verbindung mit Renaturierungsmaßnahmen rück- oder umgebaut.
  • Die Nebenwasserstraßen sind bis zum Jahr 2050 auf der Grundlage von Entwicklungskonzepten anderen gesellschaftlichen Aufgaben zugeführt.

  • Bundeswasserstraßen sind für wandernde aquatische Organismen durchgängig. Die Vernetzung der Lebensräume Fluss-Ufer-Aue ist hergestellt.

  • Der ganzheitliche Ansatz (verkehrliche, wasserwirtschaftliche, wassertouristische und naturschutzfachliche Aspekte) ist Bestandteil jeder Unterhaltungsmaßnahme

  • Bis zum Jahr 2050 sind die Nebenwasserstraßen und ökologischen Trittsteine im Kernnetz der Bundeswasserstraßen leistungsfähiger Bestandteil des länderübergreifenden Biotopverbundes.

  • Bis zum Jahr 2035 hat sich der Auenzustand an 20 % der bewerteten Abschnitte an Bundeswasserstraßen um mindestens eine Zustandsklasse nach Auenzustandsbericht 2009 verbessert.
  • Bis zum Jahr 2035 sind 15 % der Auen an Bundeswasserstraßen ihrer naturtypischen Funktion zugeführt.

  • Bis zum Jahr 2035 sind renaturierte Bundeswasserstraßen, abgestuft nach Nutzungsintensität, zentrale Elemente für das aktive Naturerleben der Menschen.
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