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Bundesamt für Naturschutz

Nachhaltige Nutzung von Wildtieren

Auf allen Kontinenten der Erde dienen Wildtiere der unmittelbaren Versorgung der lokalen Bevölkerung mit Nahrung, Kleidung und Medizin. Daneben besteht eine internationale Nachfrage nach lebenden Wildtieren oder Wildtierprodukten. 

Die Biodiversitätskonvention (CBD) sieht die nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen als eine von drei Säulen an, auf deren Grundlage die biologische Vielfalt weltweit bewahrt werden kann. In diesem Sinne ermöglicht das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) einen nachhaltigen und regulierten internationalen Handel mit geschützten Arten und verpflichtet hierbei die Mitgliedstaaten u. a. die Nachhaltigkeit dieser Nutzung in jedem Einzelfall zu gewährleisten. Handel, der dem Überleben einer Art in einem Herkunftsland abträglich ist, wird dadurch unterbunden. Eine nachhaltige Nutzung von Wildtieren kann diese in den Herkunftsländern in Wert setzen und damit zu einem besseren Schutz der Arten beitragen.

Der Handel mit lebenden Wildtieren und mit Erzeugnissen und Produkten aus bzw. von Tieren umfasst verschiedene Nutzungsformen (wie z.B. das sogenannte Ranching, oder eine regulierte Trophäenjagd) und -zwecke. Zu potentiellen Nutzungsformen zählt im Lebendtierbereich vor allem der Heimtiermarkt. Unter den Einfuhren lebender Tiere nach Deutschland machen lebende Korallen für die Meerwasseraquaristik den weitaus größten Anteil aus. Daneben werden Proben, Teile, oder Erzeugnisse von Wildtieren z.B. als Nahrungsmittel und die traditionelle Medizin, für medizinische und Forschungszwecke, oder zur Herstellung von Kleidung, Schmuck, Instrumenten, Trophäen und anderen Gegenständen genutzt. In Deutschland macht bei den Einfuhren von Wildtierprodukten insbesondere Reptilleder einen großen Anteil aus. 

Ranching

Beim sogenannten Ranching werden der Natur entnommene Eier oder Jungtiere in Menschenhand kontrolliert ausgebrütet und/oder aufgezogen. Anschließend wird eine festgelegte Anzahl an Jungtieren wieder in die Natur entlassen, um die natürliche Population zu stützen. Das System wurde speziell für Arten mit einer verhältnismäßig hohen Nachkommenzahl und einer in der Natur hohen Rate der Nestprädation und Sterblichkeit im Jungtieralter entwickelt. Diese natürliche, hohe Sterblichkeit wird durch eine höhere Überlebensrate durch eine kontrollierte Aufzucht in menschlicher Obhut kompensiert. So wird die Population trotz Entnahme einer gewissen Anzahl von Individuen im Ei- oder Juvenilstadium nicht geschwächt. Anders stellt sich der Sachverhalt bei der Entnahme von adulten Exemplaren dar. 

Das Ranching hat sich vor allem bei Krokodilen als nachhaltige Form der Nutzung bewährt. Noch Ende der 60er Jahre galten alle 26 Krokodil-, Alligator- und Kaimanarten der Welt als vom Aussterben bedroht. Eine Hauptgefährdungsursache für viele Arten war die übermäßige Ausbeutung für die kommerzielle Nutzung ihres Fleisches und der Haut. Durch intensive Schutzbestrebungen gekoppelt mit Ranching-Projekten und Entnahmequoten konnten sich viele Populationen bis heute so gut erholen, dass sie nicht mehr als bedroht eingestuft werden. Lokale Bestände konnten sogar sukzessive in ihrem Schutzstatus heruntergestuft werden und können heute nachhaltig genutzt werden. Auf der 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in 2022 wurden z.B. Populationen des Breitschnauzenkaimans Caiman latirostris aus Brasilien und des Leistenkrokodils Crocodylus porosus aus den Philippinen von Anhang I auf II heruntergestuft. Die Etablierung von Ranchingsystemen und geschlossenen Zuchteinrichtungen unter CITES und damit die Ermöglichung einer nachhaltigen Nutzung von Krokodilleder, Eiern und Fleisch hat in dem Kontext zu einer nachweislichen Bestandserholung bedrohter Krokodilarten geführt. Die Ermöglichung einer nachhaltigen Nutzung führt außerdem zu einer höheren Akzeptanz dieser potentiell gefährlichen Tiere bei der lokalen Bevölkerung. 

Nilkrokodil, Crocodylus niloticus im natürlichen Lebensraum in Kenia
Nilkrokodil, Crocodylus niloticus im natürlichen Lebensraum in Kenia.

Trophäenjagd

Die legale und nachhaltige Trophäenjagd wird von den internationalen Konventionen (CITES, CBD) als Nutzungsform grundsätzlich anerkannt. Einerseits bestehen bei vielen Menschen in Europa grundlegende, insbesondere ethisch motivierte Vorbehalte gegen diese Nutzungsform. Anderseits spielt eine gut regulierte und überwachte Trophäenjagd als Teil von Artenschutzprogrammen in den Herkunftsländern oft eine wichtige Rolle.

Eine Hauptbedrohung für viele Arten weltweit sind der Verlust und die fortschreitende Zerstörung von Lebensräumen. Aufgrund des stetigen Bevölkerungswachstums schwinden natürliche Lebensräume und Mensch-Wildtier-Konflikte nehmen zu. Eine gut regulierte Trophäenjagd kann ökonomische Anreize für Regierungen, lokale Gemeinschaften und private Landeigentümer bieten, Flächen als Wildgebiete zu erhalten und sie nicht für anderweitige Zwecke wie etwa die ausschließliche Land- oder Forstwirtschaft/ Nutztierhaltung zu nutzen. Erhebungen gehen davon aus, dass in den Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community – SADC) die Fläche von Gebieten, in denen die Jagd erlaubt ist, die von Nationalparks (in denen die Jagd verboten ist) übersteigt. Trophäenjagd kann dabei auch Vorteile für lokale Gemeinschaften mit sich bringen (z.B. monetär, durch Arbeitsplätze, Fleisch, Wasser, Elektrizität, Ausbau von Schulen etc.). Daneben kann eine regulierte Trophäenjagd im Rahmen eines Wildtiermanagements durch die erzielten Einnahmen Schutzmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen gegen Wilderei finanzieren, und die Akzeptanz der Bevölkerung für das Leben mit Wildtieren erhöhen. Ein Wildtiermanagement zeichnet sich durch klare Ziele aus, bspw. die Reduzierung von Mensch-Wildtier-Konflikten, oder die nachhaltige Entnahme von einzelnen Individuen. Hierbei werden Jagdquoten für einzelne Arten in der Regel jährlich an Veränderungen der betroffenen Bestände angepasst (sogenanntes adaptives Management).

In Gebieten gut regulierter Trophäenjagd zeigen viele lokale Bestände der betroffenen Arten positive oder stabile Bestandsentwicklungen. Beispiele für positive Bestandsentwicklungen unter Einbeziehung einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung sind z.B. die Schraubenziege (Capra falconeri) in Asien oder das südliche Breitmaulnashorn (Ceratotherium simum simum) in Afrika. In Tadschikistan ist der Schraubenziegenbestand seit den 90er Jahren von weniger als 500 Tieren auf mehr als 5.000 Tiere gestiegen. Der Bestand des Südlichen Breitmaulnashorns, das kurz vor der Ausrottung stand, stieg zwischen den 1970er Jahren und 2017 von ca. 2.000 auf 18.000 Tiere, wodurch es heute die häufigste Nashornart ist.

Breitmaulnashorn (Ceratotherium simum simum) in Südafrika.
Breitmaulnashorn (Ceratotherium simum simum) in Südafrika. Die Bestände des Breitmaulnashorns konnten sich nach Unterschutzstellung durch CITES und ein kontrolliertes Management erholen.

Einfuhr von Jagdtrophäen in die EU

Aus naturschutzfachlicher Sicht können einzelne Einfuhren von Jagtrophäen aus regulierter Jagd auf der Grundlage von positiven Einzelfallprüfungen akzeptiert werden. Die Einfuhrvoraussetzungen für genehmigungspflichtige Jagdtrophäen werden vom BfN auf der Grundlage geltender EU-einheitlicher Rechtsvorschriften und in Abstimmung mit den CITES-Behörden aller anderen EU-Staaten streng geprüft. Das BfN prüft die Nachhaltigkeit und Legalität aller Trophäeneinfuhren von Anhang A-Arten und 12 Anhang B-Arten der VO (EG) Nr. 338/97 – nämlich die in Anhang XIII der VO (EG) Nr. 865/2006 geführten Arten - unter Berücksichtigung sämtlicher Entscheidungen der Wissenschaftlichen Prüfgruppe der EU (SRG, engl. Scientific Review Group). Die SRG setzt sich aus den Wissenschaftlichen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zusammen und trifft regelmäßig generelle Entscheidungen zu Einfuhren von geschützten Arten in die EU, zumeist auf der Basis von Art-Land-Kombinationen. 

Hierbei wird auch der regionale Status, und die Form des (lokalen) Managements der Arten und Populationen berücksichtigt. Entsprechend kann das Ergebnis einer Nachhaltigkeitsprüfung für Populationen derselben Art in verschiedenen Ländern oder sogar innerhalb eines Landes unterschiedlich ausfallen. Für Jagdtrophäen von Anhang A-Arten, hat die SRG entsprechend der CITES Resolution Conf. 17.9 noch strengere Richtlinien für die Einfuhr von Jagdtrophäen erarbeitet als es durch die CITES-Konvention oder die EU-Verordnung Nr. 338/97 festgelegt ist. Z.B. soll die Jagd positive Auswirkungen auf den Arterhalt und einen Nutzen für die Bevölkerung haben und sollte über ein adaptives und restriktives Management reguliert werden.

Wenn Zweifel an der Nachhaltigkeit oder Legalität der Entnahme bestehen, werden Einfuhranträge abgelehnt. Das BfN nimmt konkrete Hinweise auf nicht nachhaltige oder illegale Jagd auf geschützte Tierarten ernst und prüft diese entsprechend. Hinweise sollten möglichst belastbar sein und sich auf konkrete Arten und Jagdgebiete/ Jagdbetreiber etc. beziehen und können an die Funktionsmailbox CITES-Science-fauna@bfn.de gesendet werden. Grundsätzlich lehnt das BfN nur wenige Einfuhranträge von Jagdtrophäen ab, da sich die Jäger*innen im Vorfeld i.d.R. über aktuelle positive und negative SRG-Entscheidungen informieren bei speciesplus (siehe Weiterführende Informationen).

Im Zeitraum von 2019-2023 wurden insgesamt 2702 Einfuhrvorgänge für Jagdtrophäen von Anhang A- und B-Arten nach Deutschland verzeichnet. Die meisten Vorgänge stammten hierbei aus Afrika (86%), gefolgt von Amerika (7,3%) und Asien (6,6%). Innerhalb Afrikas kommen die meisten Trophäen mit im Mittel 340 Einfuhren pro Jahr aus Namibia (73%). Das Hartmanns-Zebra (Equus zebra hartmannae) und der Bärenpavian (Papio ursinus) machen alleine etwa 63% der Einfuhren von Anhang A- und B-Arten aus Afrika aus. Für das Hartmanns-Bergzebra, welches nur in Namibia und am Rand von Angola vorkommt, besteht für Namibia eine positive SRG-Entscheidung. Die Bestände haben sich dort seit den 80ern etwa verdreißigfacht.

Die Sustainable Use and Livelihoods Specialist Group der Weltnaturschutzunion IUCN veröffentlichte im September 2016 (aktualisiert im April 2019) ein Informationsschreiben über die Trophäenjagd betreffende Entscheidungen. Das „Briefing Paper“ erklärt das Prinzip und die potenziellen Vorteile der gut regulierten Trophäenjagd anschaulich und zeigt insgesamt 10 Fallbeispiele bezogen auf einzelne Art-Land-Kombinationen auf.

Afrikanische Löwen
Der Afrikanische Löwe, Panthera leo, ist in Anhang XIII der VO (EG) Nr. 865/2006 gelistet, Einfuhren von Jagdtrophäen unterliegen damit einer Einfuhrgenehmigungspflicht.
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