Fledermausschutz und Windenergieanlagen
Fachempfehlung für bundesweite Signifikanzschwelle zum Schutz von Fledermäusen
Um das Maß der Abschaltungen festzulegen, benötigt man eine Vorgabe, die die Menge tolerierbarer bzw. nicht mehr tolerierbarer Tötungsfälle vorgibt. Diese muss den artenschutzrechtlichen Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 Abs. 1 Nr. BNatSchG) gerecht werden und wird als sogenannte Signifikanzschwelle bezeichnet.
Bisher existierte keine fachliche Herleitung für eine Schwelle, die als Grundlage bundesweit einheitlicher Regelungen für Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Schutz von Fledermäusen herangezogen werden kann. Leitfäden und Handreichungen in den Bundesländern arbeiten mit einer Spanne von Schwellen für die maximale Anzahl durch Windenergieanlagen getöteter Fledermäuse. Sie reichen von unter 0,5 über <1 bis zu 2 toten Tieren pro Anlage und Jahr.
Die Reproduktionsrate von Fledermäusen ist sehr niedrig und bereits gering erhöhte Mortalitätsraten können zu einem erhöhten Aussterberisiko führen. Innerhalb des Vorhabens zur Herleitung einer Signifikanzschwelle wurde auf Basis von Fachliteratur, Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteilen eine Empfehlung erarbeitet. Dieser schlägt einen bundeseinheitlichen Schwellenwert von im Durchschnitt weniger als einem Tier pro Anlage und Jahr vor. Nur so lassen sich nach Einschätzung der Expert*innen mögliche negative Auswirkungen auf die empfindlichen Populationen einiger Fledermausarten verhindern.
Die Veröffentlichung der Empfehlung ist ein Beitrag zur Diskussion um eine Standardisierung. Anliegen ist ein möglichst naturverträglicher Ausbau der Windenergienutzung mit einer Minimierung möglicher Beeinträchtigungen.
Zudem enthält die Veröffentlichung nach Region und Jahreszeit differenzierte Abschaltvorgaben, mit denen Abschaltungen von Windenergieanlagen zum Schutz von Fledermäusen zukünftig noch passgenauer auf ein notwendiges Maß reduziert werden können.
Um die Expertise verschiedener Interessengruppen in die Empfehlung einfließen zu lassen, wurde ein erster Entwurf der Fachempfehlung an verschiedene Akteure mit der Möglichkeit zur Stellungnahme versendet, darunter der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE). Der BWE hat sich nach Abgabe seiner Stellungnahme aus dem Konsultationsprozess zurückgezogen.
weiterführender Inhalt
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ProBat – Tool zum Schutz von Fledermäusen an Windenergieanlagen
Die Software wurde ursprünglich von der Universität Erlangen entwickelt. Ziel der Software ist es, die statistisch ermittelte Zahl der Schlagopfer pro Anlage auf den jeweils behördlich festgelegten Wert zu begrenzen. Grundlage dieser Berechnungen sind die umfassenden Untersuchungen zur Vermeidung von Fledermaus-Schlagopfern an Windenergieanlagen im Rahmen der RENEBAT-Projekte.
ProBat wurde stetig aktualisiert und weiterentwickelt. Mit der nun veröffentlichten, nutzerfreundlichen und komplett onlinebasierten Version ProBat 7 werden Planer, Gutachter und Genehmigungsbehörden noch besser dabei unterstützt, die RENEBAT-Forschungsergebnisse eigenständig und ohne großen Aufwand anzuwenden. Durch eine zusätzliche Funktion wurde eine Überprüfung der Einhaltung der Abschaltvorgaben für die Behörden vereinfacht. Die Weiterentwicklung erfolgte im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens des BfN: „ProBat – Weiterentwicklung der Praxis von Abschaltvorgaben zum Schutz von Fledermäusen beim Betrieb von Windkraftanlagen“.
Damit ProBat noch stärker als bisher als bundesweiter Standard zum Schutz von Fledermäusen an Windenergieanlagen verankert werden kann, wird aktuell an einer Version 8.0 gearbeitet. Es sollen u.a. neue Features integriert und die Rechenzeit optimiert werden.
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Pauschale Betriebsauflagen und zunehmende Rotordurchmesser
Pauschale Betriebsauflagen zur Einhaltung einer Schlagopferschwelle für Fledermäuse bei Inbetriebnahme von Windenergieanlagen basieren derzeit häufig auf 6 m/s Windgeschwindigkeit und 10 °C Außentemperatur. Das Schlagrisiko steigt jedoch bei gleicher Fledermausaktivität mit größerem Rotordurchmesser an, da die vom Rotor überstrichene Fläche zunimmt.
Die Veröffentlichung “Artenschutz und und rechtliche Neuregelungen zum Windenergieausbau” (BfN-Schrift 760) hat sich im Kapitel 4 mit den Betriebsauflagen zum Schutz von Fledermäusen angesichts zunehmender Rotordurchmesser auseinandergesetzt. Auf Grundlage von Berechnungen mit Hilfe eines statistischen Modells, in das auch reale Daten eingeflossen sind, gelangen die Autor*innen zu dem Ergebnis, dass mittlerweile strengere Betriebsauflagen notwendig wären, um bei gleicher Fledermausaktivität das Schlagrisiko auf denselben vorgeschriebenen Wert zu senken.
Da der Rotordurchmesser neuer WEA kontinuierlich zunimmt, wären laut Gutachter*innen mittlerweile strengere Betriebsauflagen notwendig, um bei gleicher Fledermausaktivität das Schlagrisiko auf denselben vorgeschriebenen Wert zu senken. In den meisten Bundesländern stehen also aktuell pauschale Betriebsauflagen und die festgelegte maximale Schlagopferzahl pro WEA und Jahr im Widerspruch. Als Lösung werden regional differenzierte vorsorgliche Betriebsauflagen empfohlen, die verschiedene Rotordurchmesser berücksichtigen (BfN-Schrift 682).