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Bundesamt für Naturschutz

Aktionsplan Schutzgebiete

Der Aktionsplan Schutzgebiete verfolgt das Ziel, die Wirksamkeit und die ökologische Qualität der Schutzgebiete in Deutschland deutlich zu verbessern und richtet sich an die Bundesländer sowie an alle Akteur*innen im Schutzgebietsmanagement.

Ziele

Der Aktionsplan unterstützt dabei:

  • die ökologische Qualität bestehender Schutzgebiete zu erhöhen, damit sie langfristig stabile Lebensräume bieten und ihre Schutzfunktion zuverlässig erfüllen,
  • das Schutzgebietsnetz weiterzuentwickeln, sodass alle wichtigen Landschaftstypen und Ökosysteme abgedeckt und ökologisch miteinander verknüpft werden, als wesentlicher Beitrag zum länderübergreifenden Biotopverbund,
  • Gebiete gezielt auszuwählen, um nationale und internationale Naturschutzziele zu erfüllen, wie etwa die EU-Schutzgebietsziele, Vorgaben zum Biotopverbund oder Anforderungen der EU-Wiederherstellungsverordnung.

Im Mittelpunkt steht die Weiterentwicklung bereits bestehender Schutzgebiete. Der Aktionsplan bietet praktische Unterstützung – mit Leitfäden, Materialien und Netzwerken, die Planung, Umsetzung und Qualitätssicherung in den Schutzgebieten stärken.

Handlungsfelder

Der Baukasten Aktionsplan Schutzgebiete setzt sich aus fünf Handlungsfeldern zusammen. Die Ziele der jeweiligen Handlungsfelder wurden aus den Inhalten eines vergangenen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE) (BfN-Skript 611 „Grundlagen und Bausteine für einen Aktionsplan Schutzgebiete“) sowie einer Tagung im Sommer 2025 zusammengestellt (als Teil der Tagungsreihe des FuE Vorhabens „Schutzgebiete weiterentwickeln“ mit dem Auftragnehmer NNL e.V.) auf der Schutzgebietsakteur*innen zu ihren Bedarfen zum Aktionsplan befragt wurden um die Schutzgebiete in Deutschland qualitativ zu verbessern.

Hier geht es um Management, Monitoring und Erhöhung der Qualität von Schutzgebieten. 

Hier gilt es nicht nur die geographische Vernetzung von Schutzgebieten sondern auch die Vernetzung von Akteur*innen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten anzusprechen.

Hier geht es darum, eine Erhöhung der Resilienz von Schutzgebieten gegenüber dem Klimawandel zu erzielen, aber auch um den natürlichen Klimaschutz stärker in das Gebietsmanagement zu integrieren. 

Hier geht es um die EU-Wiederherstellungsverordnung und wie Schutzgebiete dazu beitragen können, die Ziele der Verordnung zu erreichen. 

Hier geht es darum aufzuzeigen, welchen Wert Schutzgebiete haben und warum sie auch für uns Menschen wichtig sind, um zu einem besseren Verständnis und somit auch einer größeren Akzeptanz durch die Bevölkerung beizutragen.

Darstellung der 5 Handlungsfelder Aktionsplan Schutzgebiete Vergrößern
Der Baukasten Aktionsplan Schutzgebiete setzt sich aus fünf Handlungsfeldern zusammen.

Hintergrund, Entstehung und Umsetzung

Wie ist der Aktionsplan Schutzgebiete entstanden? Wer sind die Zielgruppen? Wie wird er umgesetzt? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im Folgenden: 

1992 wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) beschlossen. Ziel der Konvention ist es, dem Rückgang der biologischen Vielfalt weltweit entgegenzuwirken. Alle zwei Jahre treffen sich die Vertragsstaaten auf den CBD-Vertragsstaatenkonferenzen (COP), um Fortschritte zu besprechen und neue Maßnahmen zu vereinbaren.

2004 wurde ein Schutzgebietsprogramm verabschiedet, das die Vertragsstaaten dazu auffordert, eigene Aktionspläne zum Schutz von Gebieten zu erstellen und umzusetzen. 2010 griff die COP 10 das Thema erneut auf (Beschluss Nr. 31) und die Vertragsstaaten einigten sich darauf, langfristige nationale Aktionspläne zur Weiterentwicklung ihrer Schutzgebietsnetze zu erstellen. Diese Pläne verfolgen unter anderem folgende Ziele:

  • Erhöhung der Fläche und Qualität der Schutzgebiete, damit sie stabile Lebensräume für Pflanzen und Tiere bieten,
  • Verbesserung der räumlichen Repräsentativität und ökologischen Vernetzung, um die Schutzgebiete besser miteinander zu verbinden,
  • Integration der Schutzgebiete in die umgebenden Landschaften, um die ökologische Funktion über die Grenzen einzelner Gebiete hinaus zu stärken.

Die Entwicklung eines Aktionsplans Schutzgebiete wurde erstmals im Koalitionsvertrag 2018 verankert und später im Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bestätigt. Schließlich wurde die Erstellung des Aktionsplans auch in der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030) als konkrete Maßnahme festgeschrieben.

In einem umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekt des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wurden zwischen 2016 und 2019 die Grundlagen und ersten Bausteine für den Aktionsplan Schutzgebiete in Deutschland entwickelt (BfN-Skript 611). Dabei wurden zahlreiche Analysen und Bewertungen des deutschen Schutzgebietssystems durchgeführt, die als Basis für die Weiterentwicklung dienen.

Im Rahmen der Naturschutz-Offensive 2020 des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sollte, einen gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Nationalen Aktionsplan Schutzgebiete entwickelt und umgesetzt werden. Der Aktionsplan sollte unter anderem dazu dienen, die Erreichung von nationalen und internationalen Schutzgebietszielen zu ermöglichen.

Auf der Weltnaturkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) in Montreal 2022 (COP 15) wurde der neue globale Rahmen für die biologische Vielfalt beschlossen, das Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF). Ein zentrales Ziel des GBF ist der gesetzliche Schutz von mindestens 30 % der Land- und Meeresflächen weltweit bis 2030 („30x30-Ziel“).

Auf europäischer Ebene gibt es in der EU-Biodiversitätsstrategie einen weiteren Fokus: 30 % der Land- und Meeresflächen sollen bis 2030 unter effektivem Schutz stehen, davon ein Drittel als streng geschützte Gebiete („10 % streng geschützt“, das sogenannte 30/10-Ziel). Zur Erfüllung der Ziele werden Flächen an die EU übermittelt, die bis 2030 den Anforderungen entsprechen. In Deutschland stehen wir momentan (Stand April 2026) bei 16,4% für das 30% Ziel und bei 0,6% für das 10% Ziel. 

Der Baukasten sollte Schutzgebietsakteur*innen und Praktiker*innen die Möglichkeit bieten je nach Bedarf Schutzgebiete qualitativ zu verbessern. Um dies zu ermöglichen liefert der Aktionsplan Schutzgebiete einen Baukasten für Schutzgebietsakteur*innen mit verschiedenen Leitfäden, Handlungsempfehlungen, wissenschaftlichen Ergebnissen, Vernetzungsmöglichkeiten, und weiteren Hilfestellungen. 

Der Baukasten wird auf unterschiedlichen weißen umgesetzt. Zum einen werden Projekte durchgeführt (bsp. das laufende FuE Vorhaben „Schutzgebiete weiterentwickeln“ mit dem Auftragnehmer NNL e.V.) welche entweder direkt den Ausbau des Aktionsplans Schutzgebiete fördern, oder es werden Projekte oder deren Ergebnisse verlinkt welche die Handlungsfelder ansprechen. Kern des Aktionsplans ist der Ausbau der Website zum Aktionsplan Schutzgebiete, wo die Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen veröffentlicht werden. Die Website sollte auch als Informations-Plattform dienen, wo unterschiedliche Projekte und Veröffentlichungen verlinkt werden. 

Der Baukasten Aktionsplan Schutzgebiete verfügt über keine eigene Finanzierung und kann derzeit über Umsetzungsprojekte durch bestehende Förderprogramme des Bundes – wie etwa den Bundesnaturschutzfonds umgesetzt werden.

Die Zielgruppe des Baukasten Aktionsplan Schutzgebiete sind die Schutzgebietsakteur*innen. Unter diesem Begriff fassen wir alle Beteiligten zusammen – von der Bundes- und Landesebene bis hin zu den einzelnen Verwaltungen vor Ort. Da unser Baukasten für alle Akteur*innen gleichermaßen nutzbar sein sollte, sind die Texte bewusst allgemein verständlich formuliert. Die konkreten Maßnahmen, die noch entwickelt und abgestimmt werden, werden später gezielt auf die speziellen Bedürfnisse der jeweiligen Ebenen zugeschnitten.

Strategien und Ziele des Schutzgebietsnetzes

Die Weiterentwicklung des Schutzgebietsnetzes ist ein zentraler Baustein die zur Bekämpfung der Biodiversitätskrise gestartet wurden. Querverbindungen und Überschneidungen befinden sich insbesondere zu den folgenden Strategien/ Maßnahmen.

Enthält das sogenannte 30x30-Ziel, das vorsieht, bis 2030 30 % der Land- und Wasserflächen (inklusive Küsten und Meere) unter Schutz zu stellen.

Beinhaltet das 30/10-Ziel. Dieses Ziel fordert, dass jeder Mitgliedsstaat mindestens 30 % der Landfläche und 30 % der Meeresgebiete unter Schutz stellt, wovon ein Drittel streng geschützt werden soll.

Es sollen bis 2030 auf jeweils 20 % der Land- und Meeresflächen der EU wirksame und flächenbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden und bis 2050 in allen Ökosystemen, die der Wiederherstellung bedürfen.

Enthält u.a. die Maßnahme zur Bekämpfung der Biodiversitätskrise in Deutschland mit den hier beschriebenen Handlungsfeldern.

Fördert u.a. Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutz in Schutzgebieten, wie Wiedervernässungen und Habitatverbesserungen, um die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen zu erhöhen und die Vernetzung von Schutzgebieten zu stärken.

Verpflichtung zur naturschutzrechtlichen Sicherung der entsprechenden Gebiete (FFH-Richtlinie 92/43/EWG, Art. 6).

Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sollen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft erklärt werden (BNatSchG §§ 20 und 21).

Natürliche Prozesse sind für viele Arten und Lebensräume besonders bedeutsam; Schutz oder Wiederzulassung dieser Prozesse ist ein wesentliches Ziel des Naturschutzes (vgl. BNatSchG § 1 Abs. 1 und 2 sowie § 24 für Nationalparke)

Darüber hinaus gibt es weitere Richtlinien, Strategien und Konzepte, die mit dem Aktionsplan Schutzgebiete verknüpft werden können, wie z.B.:

  • die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), 
  • das Bundesprogramm „Blaues Band“, 
  • die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), 
  • die Nationale Moorschutzstrategie, 
  • die EU-Initiative für Bestäuber, 
  • die Strategie für grüne Infrastruktur, 
  • die EU-Bodenstrategie für 2030.

weiterführender Inhalt

Ausgewählte Publikationen
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