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Bundesamt für Naturschutz

Organisation

Das bundesweite Vogelmonitoring wird von einer breiten Kooperation zwischen Fachverbänden und Behörden sowie zwischen Ländern und Bund getragen. Die Grundlagen dafür wurden mit der Bund-Länder Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring – kurz Verwaltungsvereinbarung Vogelmontioring – gelegt. Das ehrenamtlich getragene Vogelmonitoring besteht aus den drei Basisprogrammen: Monitoring häufiger Brutvögel, Monitoring seltener Brutvögel und Monitoring rastender Wasservögel.

Organisation des Vogelmonitorings

Die Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring regelt die finanzielle Unterstützung des Dachverbands Deutscher Avifaunisten zur bundesweiten Koordinierung des ehrenamtlich getragenen Vogelmonitorings. Bund und Länder stellen dafür die erforderlichen Mittel bereit. Die Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring ist im Jahr 2008 in Kraft getreten. Sie beinhaltet, dass der Dachverband Deutscher Avifaunisten die bundesweite Koordinierung der ehrenamtlichen Vogelmonitoringprogramme sowie die Datenzusammenführung und -auswertung übernimmt. Ziel ist die langfristige Absicherung des Vogelmonitorings, um die Daten fortlaufend für Naturschutzfragen einsetzen zu können und die ehrenamtliche Beteiligung zu stärken.

Der DDA baute in dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Monitoring von Vogelarten in Deutschland" zusammen mit dem BfN, dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und der Deutschen-Ornithologen Gesellschaft (DO-G) sowie den Vogelschutzwarten der Länder ein bundesweit abgestimmtes Monitoring von Vogelarten auf (Sudfeldt et al. 2012, Mitschke et al. 2005). Die in diesem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entwickelte Zusammenarbeit zwischen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW), dem DDA und dem BfN hat sich für die Durchführung des Vogelmonitorings in Deutschland bewährt. Im Oktober 2006 wurde diese Zusammenarbeit durch das Helgoländer Positionspapier zum bundesweiten Vogelmonitoring bekräftigt, der Bedarf für die zukünftige Weiterführung der Zusammenarbeit wurde dargelegt.

weiterführender Inhalt

Enge Zusammenarbeit im Vogelmonitoring

Mit der Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring arbeiten Bund und Länder beim Vogelmonitoring eng zusammen und stimmen ihre Arbeiten bei den regelmäßig erfolgenden Koordinierungstreffen ab. Einen Überblick über das bundesweite Vogelmonitoring gibt die Publikation „Vogelmonitoring in Deutschland: Programme und Anwendungen“ (Sudfeldt et al. 2012). Methoden, Datenanalysen und Erfassungsunterlagen des Vogelmonitorings werden fortlaufend aktualisiert und an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Digitale Werkzeuge für die Datenerfassung im Gelände werden dafür immer häufiger eingesetzt, automatisierte Auswertungsroutinen gewährleisten eine schnelle Visualierung der Ergebnisse.

Die im Monitoring erhobenen Informationen über Bestandsentwicklung und darüber hinaus Angaben über die Verbreitung, den Rote-Liste-Status, Brut- und Rastbestände sowie Schutzinstrumente sind über das Informationsangebot "Vögel in Deutschland" des DDA abrufbar.

Helgoländer Positionspapier

Erarbeitet am 12.10.2006, Helgoland

Im September 2002 wurden die Ergebnisse der Vogelmonitoring-Tagung mit Länderfachbehörden, BfN, BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) und den mit Vogelmonitoring befassten Arbeitsgruppen und Verbänden in den Steckbyer Grundsätzen und Zielen festgehalten. Auch als Folge dieses Treffens hat das BfN im Auftrag des BMU ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) an den DDA zum "Monitoring von Vogelarten in Deutschland" vergeben, welches vom Oktober 2003 bis Oktober 2006 läuft.

In den letzten Jahren hat durch das F+E-Vorhaben und die Steckbyer Grundsätze die Zusammenarbeit im Vogelmonitoring zwischen Ländern, Bund und dem DDA eine hervorragende Qualität erreicht und auf allen Seiten das notwendige Vertrauen geschaffen. Die Arbeit am bundesweiten Vogelmonitoring ist durch diese Zusammenarbeit, methodische Verbesserungen und die Mitarbeit zahlreicher hoch motivierter ehrenamtlicher KartiererInnen wesentlich professioneller geworden und hat ein hohes wissenschaftliches Niveau erreicht. LAG-VSW und BfN bedanken sich an dieser Stelle ausdrücklich für die von den ehrenamtlichen KartiererInnen, KoordinatorInnen und dem DDA geleistete Arbeit. Durch die enge Einbindung ehrenamtlicher Kartierungen konnten Synergien für alle Beteiligten erschlossen werden. Die ehrenamtlich erbrachten Leistungen bedeuten eine Unterstützung der staatlichen Aufgaben in erheblichem Umfang. Um die ehrenamtliche Arbeit zu stärken und zu erhalten, ist es erforderlich, auch seitens des Bundes und der Länder einen finanziellen Beitrag zu leisten, um Koordination, Maßnahmen zur Motivierung von Ehrenamtlichen und zum Feedback an die Mitarbeitenden leisten zu können.

Im F+E-Vorhaben zum Vogelmonitoring hat der DDA zahlreiche Serviceleistungen für Bund und Länder übernommen, welche zu einer erheblichen Verbesserung der Bund-Länder-Zusammenarbeit, des Datenflusses und der Datenverfügbarkeit geführt haben. Dazu gehören auch die koordinativen Tätigkeiten, die Verteilung von Kartiermaterialien, der Aufbau aktueller Internetangebote und des Wasservogel-Rundbriefes und die Mitarbeit an der Entwicklung von Methodenstandards.

LAG-VSW und BfN sind an der dauerhaften Fortführung dieser Zusammenarbeit interessiert. Sie ist unerlässlich, um fachlichen Anforderungen des Länderrechts und des EU-Rechts auf Länderebene vergleichbar, effektiv und hochwertig gerecht werden zu können; ebenso ist dies Voraussetzung für die Erfüllung administrativer und fachlicher Aufgaben des Bundes.

Mit der Fortführung der Länder-Bund-Zusammenarbeit mit dem DDA als nationale Dachorganisation der ehrenamtlichen avifaunistischen Landesfachverbände werden wesentliche Grundlagen zum nationalen und internationalen Schutz der Biologischen Vielfalt geschaffen:

  • Erfüllung von Berichtspflichten z. B. im Rahmen der CBD, der EU-Vogelschutzrichtlinie, der FFH-Richtlinie, der Ramsar-Konvention sowie der Bonner Konvention und darunter verabschiedeten Regionalabkommen
  • Laufende Aktualisierung und Fortschreibung von Naturschutzindikatoren und Nachhaltigkeitsindikatoren des Bundes und der Länder
  • Effizienzkontrolle von Naturschutzprogrammen und -maßnahmen
  • Analyse von Veränderungen der Vogelwelt auf Grund anthropogener Einflüsse als Grundlage für eine fundierte, naturschutzfachliche Politikberatung
  • Aktuelle, belastbare Daten zu Verträglichkeitsprüfungen und zur naturschutzfachlichen Prüfung von Eingriffsverfahren

Um zukünftig die fachlichen Anforderungen erfüllen zu können, die Steckbyer Grundsätze weiter mit Leben zu füllen und die Zusammenarbeit zwischen LAG-VSW, BfN und DDA fortzuführen, bedarf es aus Sicht der LAG-VSW und des BfN folgender Anstrengungen:

  • bei den Arbeiten der Vogelschutzwarten und des BfN auch zukünftig die ehrenamtlich erhobenen Fachdaten wegen ihrer sehr hohen Qualität in ein breites Spektrum von Naturschutzentscheidungen einzubeziehen. Dies wird z. B. dokumentiert durch die Verwendung der Daten im Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt
  • eine dauerhafte Absicherung der bundesweiten Koordination der ehrenamtlichen Erhebungen zu gewährleisten, um die Zusammenarbeit zwischen LAG-VSW, dem BfN und dem DDA sicherzustellen. LAG-VSW und das BfN treten daher für die finanzielle Absicherung der Stiftung Vogelmonitoring ein; da dies weitgehend außerhalb des direkten Wirkungsbereiches der Fachbehörden liegt, erfolgt diese Unterstützung auch durch Kommunikation mit den möglichen Mittelgebern (z. B. Ministerien, Sponsoren)
  • die fachliche Zusammenarbeit in vertrauensvoller Atmosphäre fortzusetzen; dazu gehört die Weitergabe von Fachdaten ebenso wie der Austausch über fachliche Themen; um Raum für die Fachdiskussion zu schaffen, wird der DDA zu den regelmäßig stattfindenden Treffen der LAG-VSW mit dem BfN zukünftig als Gast eingeladen werden
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