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Bundesamt für Naturschutz

Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks (Oslo-Paris Konvention, OSPAR, 1992)

Convention for the Protection of the Marine Environment of the North-East Atlantic
Vertragsparteien
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz; EU

Ziele

Die aus zwei älteren Meeresschutzabkommen hervorgegangene Oslo-Paris Konvention hat die Erhaltung der Meeresökosysteme des Nordost-Atlantiks und ihren Schutz vor nachteiligen Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten zum Ziel. Soweit möglich sollen beeinträchtigte Meereszonen wiederhergestellt werden.

Beschreibung

Im Rahmen des Übereinkommens können neben unverbindlichen Empfehlungen auch Beschlüsse mit rechtsverbindlichem Charakter für die Mitgliedsstaaten verabschiedet werden. Die Umsetzung der Konvention ist in sechs Strategien organisiert (Schutz und Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme des Meeresgebiets, Eutrophierung, Schadstoffe, Offshore Öl- und Gasindustrie, Radioaktive Substanzen sowie Monitoring und Bewertung). Die Mitgliedsstaaten kooperieren über die OSPAR Kommission, die sich jährlich im Juni trifft. Unterstützt wird die Kommission durch jährliche Sitzungen von sechs Komitees zu den verschiedenen Strategien, die wiederum von mehreren Arbeitsgruppen unterstützt werden. Den Treffen der Kommission, der Komitees und der Arbeitsgruppen wohnen Beobachter verschiedener Organisationen bei.

 

Aktivitäten/Rolle des BfN

Das Fachgebiet Meeres- und Küstennaturschutz  ist in alle Themenbereiche eingebunden, die in dem OSPAR "Biodiversity Committee" bearbeitet werden. Das BfN nimmt für Deutschland den Vorsitz der OSPAR-Arbeitsgruppe "MASH" (Marine Areas, Species and Habitats) und der Projektgruppe "OSPAR-Meeresschutzgebiete" wahr und führt u.a. Workshops zur Entwicklung dieses Naturschutzinstruments durch.

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