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Bundesamt für Naturschutz

Kohärenz (Biotopverbund)

Zur Verbesserung der ökologischen Kohärenz von Natura 2000 sollen sich die Mitgliedstaaten gemäß Art. 3 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bemühen, die Erhaltung und ggf. Schaffung der in Art. 10 genannten Landschaftselemente zu erreichen.

In unserer zunehmend stärker fragmentierten und überformten Kulturlandschaft ist die Berücksichtigung der funktionalen und räumlichen Kohärenz von Schutzgebietssystemen von großer Bedeutung für einen erfolgreichen Naturschutz. Zudem können viele Arten und Lebensraumtypen nicht isoliert in Schutzgebieten erhalten werden, da sie auf bestimmte Wechselbeziehungen mit ihrer Umwelt angewiesen sind. Dies macht den Aufbau eines funktionalen Biotopverbundes erforderlich.
Entsprechend haben die ökologische Kohärenz und Aspekte des Biotopverbunds Berücksichtigung in Richtlinien der EU (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie), internationalen Konventionen und Abkommen (z. B. Konvention zum Erhalt der biologischen Vielfalt) sowie politischen Willenserklärungen (z. B. Erklärung des EU-Ministerrats den Rückgang der Biodiversität bis 2010 zu stoppen) gefunden.
In der FFH-Richtlinie wird den Mitgliedstaaten in Art. 3 und 10 die Förderung von "verbindenden Landschaftselementen" nahe gelegt, die z. B. die Wanderung und Ausbreitung von Arten und den genetischen Austausch dauerhaft ermöglichen und somit die ökologische Kohärenz des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 verbessern. Dabei handelt es sich z. B. um Trittsteine, lineare Strukturen wie Flussauen oder Hecken.

Art. 10 der FFH-Richtlinie bezieht sich auf die Förderung "verbindender Landschaftselemente", die keine Verpflichtung enthält neue Schutzgebiete auszuweisen, sondern eine ergänzende Regelung darstellt, die für jede Art und jeden Lebensraumtyp in unterschiedlicher Weise zum Tragen kommen kann.

In Deutschland bestehen mit dem § 20 Abs. 1 BNatSchG, der die Länder zur Einrichtung eines länderübergreifenden Biotopverbunds auf mindestens 10% der Landesfläche verpflichtet, und dem § 21 Abs. 6 BNatSchG zum Erhalt bzw. der Förderung von zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen linearen oder punktförmigen Elementen bereits weiterreichende rechtliche Grundlagen, die auch für die Umsetzung der Forderungen aus Art. 3 und 10 der FFH-Richtlinie relevant sind.

Internationaler Workshop"Biotopverbund und Kohärenz nach Artikel 10 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie"

Vom 9.-13. Mai 2005 fand der Workshop "Biotopverbund und Kohärenz nach Artikel 10 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie" auf der Insel Vilm statt. Wesentlicher Anlass für die Tagung war, zum einen die aus fachlicher Sicht erforderliche Umsetzung von Art. 10 FFH-Richtlinie in der EU zu konkretisieren und zu unterstützen, und zum anderen einen Beitrag zur Klärung der besonderen Situation in Deutschland im Hinblick auf die Zusammenhänge und gegenseitige Ergänzung von länderübergreifendem Biotopverbund und der Umsetzung von Art. 10 FFH-Richtlinie zu leisten.

An dem Workshop nahmen fast 40 Teilnehmer teil: von der EU-Kommission (DG Umwelt), der Expertengruppe für die Entwicklung des PEEN des Europarats, Teilnehmern aus 11 Mitgliedstaaten der EU, über unabhängige Experten und NGO-Vertreter bis hin zu Kollegen aus den deutschen Bundesländern.

Vorträge fanden statt zu den Themen "Kohärenz von Schutzgebietsnetzen", "Kohärenz von Natura 2000 in Abhängigkeit von der Gebietsmeldung" sowie "Räumliche und funktionale Aspekte der Kohärenz".

Im Anschluss an die Vorträge wurden in Gruppen konkrete Fragen zur Kohärenz bearbeitet und weitere Handlungsvorschläge aufgezeigt. Aus den Ergebnissen wurde zum Abschluss des Workshops Schlussfolgerungen im Sinne einer Empfehlung erarbeitet. Der Originaltext der Schlussempfehlung ist in Ssymank et al. 2006 in der Zeitschrift Naturschutz und Landschaftsplanung veröffentlicht.

Zukünftige Arbeiten

Ein weiterer wissenschaftlicher Austausch ist erforderlich - auch im Lichte globaler Klimaveränderungen - und eine Sammlung von Methoden und praktischen Umsetzungsbeispielen wird auch von dem Habitatausschuss der EU-Kommission bzw. der Direktorenkonferenz für Naturschutz der EU-Mitgliedstaaten als wichtige künftige Aufgabe gesehen.

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