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Bundesamt für Naturschutz

Instrumente

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Steuerungsinstrumente des Naturschutzes. Naturschutz und Landschaftspflege stellen zentrale gesellschaftliche Aufgaben dar, für deren Bewältigung ein breiter Strauß rechtlicher Steuerungsinstrumente zum Einsatz kommt. Während mit dem Gebietsschutz bestimmte Teile von Natur und Landschaft unter Schutz gestellt werden, dient der Artenschutz der Bewahrung einzelner  Tier- und Pflanzenarten unabhängig von Schutzgebieten. Daneben hat die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zum Ziel, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb besonderer Schutzgebiete zu sichern und zu erhalten. Hinzu kommen Planungsinstrumente, insbesondere die Landschaftsplanung, welche die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden überörtlich und örtlich zu konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet. Schließlich fordert ein wirksamer Naturschutz die Einbeziehung Ehrenamtlicher, weshalb Mitwirkungs- und Klagerechte von Verbänden an bestimmten Verwaltungsverfahren bestehen.
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AKTIVITÄTEN DES BFN

Das BfN nimmt nach seinem Errichtungsgesetzes verschieden Aufgaben auf den Gebieten des Naturschutzes und der Landschaftspflege wahr. Es erledigt Verwaltungsaufgaben, die ihm durch und auf Grund von Bundesgesetzen zugewiesen werden, unterstützt das Bundesumweltministerium und betreibt hierzu wissenschaftliche Forschung.

Zu den Verwaltungsaufgaben zählt der Vollzug des europäischen und nationalen Naturschutzrechts, insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes und anderer Gesetze und Verordnungen im Bereich des Meeresnaturschutzes in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf hoher See, bei Ein- und Ausfuhr von Arten sowie beim Zugang zu genetischen Ressourcen. Das BfN wirkt zudem mit beim Vollzug des Gentechnikrechts und Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sowie im Kontext weiterer naturschutzrelevanter Fachgesetze, insbesondere bei räumlichen Planungen und Zulassungsverfahren anderer Bundes- und Landesbehörden.

Das BfN erarbeitet zudem Konzepte für Gesetzesvorlagen sowie Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes im Bereich des Naturschutzrechts sowie sonstigen naturschutzrelevanten Umwelt- und Planungsrechts und wirkt bei europäischen und internationalen Rechtssetzungsvorhaben mit. Die fachlichen und wissenschaftlichen Unterstützungsaufgaben des BfN erstrecken sich auch auf Rechtsbereiche, in denen das Bundesumweltministerium innerhalb der Bundesregierung nicht federführend ist.

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