FFH-Gebietsmeldung - Historie
Die erste Frist zur Übermittlung der nationalen Gebietsliste an die EU-Kommission im Juni 1995 verstrich, ohne dass Deutschland ein einziges FFH-Gebiet nach Brüssel gemeldet hatte. Die ersten offiziellen Gebietsmeldungen wurden 1996 vorgelegt und danach folgten weitere Meldungen in mehreren Tranchen. Wegen nicht ausreichender Meldung von FFH-Gebieten wurde Deutschland 1998/99 von der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt und am 11.09.2001 von diesem verurteilt. Bis 2002 hatten die Bundesländer inzwischen rund 3.500 Gebiete gemeldet. Der Umfang der Gebietsmeldungen wurde im Rahmen der europaweiten biogeografischen Seminare jedoch als weitgehend defizitär bewertet.
Deutschland hatte daraufhin der EU-Kommission im März 2003 einen Zeitplan zur Abarbeitung dieser Defizite in mehreren Stufen bis Januar 2005 vorgeschlagen.
Im Anschluss an die jeweils zweiten biogeografischen Seminare für die atlantische Region 2002 in Den Haag und für die kontinentale Region 2003 in Potsdam, hatten die Bundesländer gegenüber der EU-Kommission ihre Nachmeldeabsichten zur Behebung der dort festgestellten Defizite bekundet. Am 21. und 22.01.2004 fand auf dieser Basis in Bonn ein bilaterales Gespräch zwischen Deutschland und der EU-Kommission statt, in dem die Nachmeldeabsichten der Bundesländer auf Vollständigkeit überprüft wurden. In vielen Fällen wurden die Gebietsvorschläge der Bundesländer von der EU-Kommission als ausreichend bewertet. In einigen Fällen wurden aber noch weitere Nachforderungen erhoben. Ende Januar 2005 wurden dann auf der Basis der Gesprächsergebnisse die neuen Gebietsvorschläge der Länder nach Brüssel übermittelt. Dadurch hatte sich 2005 der Meldeanteil gegenüber Dezember 2003 um ca. 2,5 % erhöht (ohne Bodensee, Meeres-, Watt- und Boddenflächen).
Die EU-Kommission hatte parallel dazu im April 2003 ein Zweitverfahren nach Artikel 228 EG-Vertrag gegen Deutschland gestartet, um ihrer Forderung nach einem entschiedenen Abbau der festgestellten Defizite Nachdruck zu verleihen. Gleichzeitig sagte sie jedoch zu, das Zwangsgeldverfahren ruhen zu lassen, sofern der vorgeschlagene Nachmeldeprozess wie vereinbart durchgeführt werden würde.
Diesen Zeitplan hatten alle Bundesländer eingehalten, einzelne Flächen (z.B. im Ems-, Elbe- und Weser-Ästuar) waren allerdings entgegen den Forderungen der EU-Kommission nicht gemeldet worden. Daher hat die Europäische Kommission am 19. Dezember 2005 das Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland weiter vorangetrieben. Als Reaktion darauf wurden am 17.02.2006 fristgerecht weitere 18 FFH-Gebiete und 9 Gebietserweiterungen nachgemeldet. Die EU-Kommission hat auf dieser Basis das Zwangsgeldverfahrens gegen Deutschland am 13.10.2006 eingestellt