Landschaftsbild und Energiewende
Der Schutz des Landschaftsbildes ist insbesondere im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Bereits in den Grundzielen ist definiert, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft zu sichern sind. Werden landschaftliche Aspekte in der Planung und Umsetzung vernachlässigt, kann dies zu fehlender Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort führen.
Die Aspekte der Landschaftsästhetik finden in den bisherigen Planungs- und Zulassungsverfahren kaum Beachtung, obwohl deren Berücksichtigung für die Bevölkerung eine große Rolle spielt. Das Landschaftsbild sollte deshalb bei der Planung und Zulassung von Windenergie-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen sowie von Pumpspeicherkraftwerken künftig eine größere Rolle spielen. Zugleich sollten die Bürger*innen stärker in Planungs- und Entscheidungsprozesse mit eingebunden werden.