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Bundesamt für Naturschutz

Minimierung der Belastungen

Noch in den 2000er Jahren wurden mehrere Abbauvorhaben in Natura 2000-Schutzgebieten genehmigt, ohne dass damals nach heutigen Maßstäben ausreichende Prüfungen vorgenommen wurden.

Bessere Prüfmaßstäbe

In den letzten 15-20 Jahren wurden im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Sedimentgewinnung in der Nord- und Ostsee die Prüfmaßstäbe deutlich verbessert, um die negativen Effekte des Sand- und Kiesabbaus einzudämmen. Früher musste im Rahmen des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. 

Inzwischen kann die Entnahme von mineralischen Rohstoffen in der Nähe und innerhalb von Natura 2000-Gebieten nur nach Vorlage einer zusätzlich durchzuführenden FFH-Verträglichkeitsprüfung genehmigt werden. Weiterhin sind auch außerhalb von Schutzgebieten Unterlagen zum gesetzlichen Biotopschutz, Artenschutz sowie zur Eingriffsregelung vorzulegen. Diese besseren Maßstäbe und Anforderungen finden in der deutschen AWZ inzwischen auch Anwendung bei früher bereits genehmigten Vorhaben, zum Beispiel im Rahmen der Verlängerung von Betriebsplänen. Mehrere zum Teil noch nicht abgeschlossene Forschungsprojekte konnten den Kenntnisstand zur Verbreitung geschützter Arten und Lebensräume beträchtlich erweitern, so dass mögliche negative Auswirkungen besser erkannt, beurteilt und ggf. frühzeitig vermieden werden können.

Entnahme-Arbeiten
Unterwegs zu Entnahme-Arbeiten, hier auf der Elbe.

Vorsorge ist wichtig

Wird ein Abbau genehmigt, so muss zum Beispiel mit Mindestanständen von 500 bis 750 m gewährleistet werden, dass die geschützten Lebensraum- und Biotoptypen keine Beeinträchtigung erfahren. Zudem kann die Sedimententnahme ggf. räumlich, zeitlich und mengenmäßig reglementiert werden. Eine sorgfältige Standortwahl und eine zeitliche Regulierung sind in diesem Zusammenhang ebenfalls unabdingbar, um vor allem Meeressäuger wie den Schweinswal zu schonen. Filtertechniken und ein gezieltes und kontrolliertes Ableiten des Überlaufs nach dem Spül- bzw. Siebvorgang könnten zu einer Reduzierung der Trübungsfahne beitragen.

Um die negativen Folgen bei der Sand- und Kiesentnahme durch Stechkopf-Saugbagger, insbesondere die starke Kraterbildung mit „Totwasserbereichen“, zu verhindern, wird diese Methode in den deutschen ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) von Nord- und Ostsee nicht mehr durchgeführt.

Das BfN engagiert sich bereits seit mehr als 20 Jahren für Umweltvorsorge bei der marinen Sand- und Kiesgewinnung. So wurde bereits 1998 eines der ersten BfN-Skripten aus dem Bereich Meeresnaturschutz veröffentlicht, in dem die Ergebnisse eines BLANO-Workshops zur Umweltvorsorge und den Auswirkungen marinen Sand- und Kiesabbaus zusammengestellt wurden.

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