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Bundesamt für Naturschutz

Vogelschutzbericht 2019

Mit dem Nationalen Vogelschutzbericht 2019 gemäß Art.12 der Vogelschutzrichtlinie (VRL) liegt zum zweiten Mal ein umfassender Bericht über den Status und die Trends der heimischen Vogelarten vor (Berichtszeitraum 2013-2018). Der nationale Vogelschutzbericht enthält EInzelberichte zu 251 Brutvogelarten, zu 68 überwinternden und 34 durchziehenden Vogelarten.

Ergebnisübersicht - Nationaler Vogelschutz-Bericht 2019

Brutvögel: Übersicht zu den Kurzzeitrends (12 Jahre) und Langzeittrends (36 Jahre)

Bei den Brutvögeln hält sich der Anteil von Arten mit zunehmenden und abnehmenden Bestandstrends über einen Zeitraum von zwölf Jahren ungefähr die Waage: ca. ein Drittel der Vogelarten weisen zunehmende Bestandstrends auf, dazu gehören z.B. einige Großvogelarten wie Seeadler, Uhu und Schwarzstorch. Diese Arten haben von intensiven Schutzbemühungen profitiert. Beim Schwarzstorch wurden z.B. Erfolge durch die Sicherung der Horste und die Einrichtung von Ruhebereichen um die Brutplätze im Wald erzielt.

Gleichzeitig sind in den letzten 12 Jahren aber auch ca. ein Drittel der Vogelarten im Bestand zurückgegangen. Zu den Vogelarten mit deutlichen Bestandrückgängen gehören vor allem Arten der Agrarlandschaft, wie z.B. der Kiebitz und das Rebhuhn. Die Bestände dieser beiden Arten sind nicht nur in den letzten 12 Jahren, sondern auch während der letzten 36 Jahre zurückgegangen und haben in diesem Zeitraum über 90 % ihrer Bestände eingebüßt. Diese Bestandsrückgänge sind zu einem wesentlichen Anteil auf die Intensivierung der Landwirtschaft zurückzuführen, wobei insbesondere der Verlust und die Verschlechterung des Zustandes von Wiesen und Weiden als wichtigen Lebensräumen ausschlaggebend sind. Für die insektenfressenden Vogelarten hat auch der Insektenrückgang durch die Verringerung des Nahrungsangebotes negative Auswirkungen.

Ein weiteres Drittel der Brutvogelarten weist über den Zeitraum von 12 Jahren einen stabilen Trend auf, d.h. deren Bestände sind ungefähr auf dem gleichen Niveau geblieben.

Bei den Bestandstrends über einen Zeitraum von 36 Jahren liegt der Anteil der Brutvogelarten mit zunehmenden Bestandstrends bei ca. einem Drittel. Der Anteil an Vogelarten mit abnehmenden Bestandstrends beträgt über diesen Zeitraum nur ein Viertel.  Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil der Brutvögel mit abnehmenden Beständen in den vergangenen zwölf Jahren deutlich höher ausfällt als im Zeitraum der letzten 36 Jahre. Daraus, dass die kurzfristig negativen Bestandstrends stark zugenommen haben ist erkennbar, dass der Druck auf die Vogelbestände weiter gewachsen ist.

Überwinterer: Übersicht zu den Kurzzeittrends (12 Jahre) und Langzeittrends (36 Jahre)

Die Ergebnisse zu den überwinternden Vogelarten zeigen, dass hier die Situation insgesamt etwas besser ausfällt als bei den Brutvögeln. So liegt der Anteil der Vogelarten mit zunehmenden Trends über den Zeitraum von 12 Jahren bei den Überwinterern bei ca. 44 %. Zu den Vogelarten mit zunehmenden Trends gehören viele Enten- und Gänsearten wie z.B. die Löffelente. Hierzu tragen unter anderem die milderen Winter in Mitteleuropa bei.

Der Anteil von Vogelarten mit abnehmenden Bestandstrends beträgt während des Zeitraumes von 36 Jahren 14 %, und liegt über den Zeitraum von 12 Jahren mit 32 % auch bei den überwinternden Vogelarten deutlich höher. So haben sich z.B. bei der vor allem in Russland brütenden Waldsaatgans, die in Norddeutschland  den Winter verbringt, die Bestände in Deutschland über die letzten zwölf Jahre mit 70 Prozent besonders gravierend verringert.

Für die durchziehenden Vogelarten werden die Ergebnisse aufgrund des hohen Anteils mit unbekannten Trendeinstufungen nicht extra dargestellt.

Hintergrund

Der vorliegende Nationale Bericht 2019 nach Art.12 der Vogelschutzrichtlinie (VRL) umfasst den Berichtszeitraum 2013-2018 und enthält zum zweiten Mal seit dem nationalen Bericht 2013 umfassende Angaben zu den heimischen Vogelarten. Dazu gehören Informationen zur Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie in Deutschland und zum Management von Vogelschutzgebieten, Angaben zu Populationsgrößen und zur Verbreitung der Vogelarten sowie deren Trends. Für die sogenannten Triggerarten, das sind Vogelarten, die Anlass für die Schutzgebietsausweisung  nach Art. 4, Abs.1 und 2 (VRL) waren, sind zusätzliche Angaben zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen sowie Erhaltungsmaßnahmen an die EU zu übermitteln, ergänzt durch Angaben zu Beständen und Trends in den Vogelschutzgebieten. Für die jagdbaren Arten des Anhangs II (VRL) waren im Bericht 2019 erstmals auch Angaben zur Jagd erforderlich.

Die Vogelarten werden entsprechend der Saison, in der sie in Deutschland auftreten, in Brutvögel, Überwinterer und Durchzügler differenziert. Daher kann es vorkommen, dass es von einer Vogelart bis zu drei Einzelberichte gibt. Insgesamt besteht der nationale Vogelschutzbericht 2019 aus 353 „Berichtseinheiten“, davon entfallen 251 Einzelberichte auf  Brutvogelarten, 68 Einzelberichte auf überwinternde Vogelarten und 34 Einzelberichte auf durchziehende Vogelarten. Verbreitungskarten liegen nur für die Brutvogelarten vor.

Für die Berichtserstellung wurden Daten aus dem bundesweiten Vogelmonitoring, Daten der Landesfachbehörden sowie von nicht-staatlichen Fachverbänden und dem BfN aus der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) verwendet und vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA), dem Planungsbüro für Angewandten Naturschutz (PAN) München und dem BfN bundesweit zusammengestellt und aufbereitet. Nach Abstimmung mit den Ländern wurde der Vogelschutzbericht an die Europäische Kommission übermittelt.

In Anpassung an den Berichtszeitraum  des FFH- Berichtes gibt es seit Juni 2019 eine neue EU-Verordnung (Regulation (EU) 2019/1010), die den Wechsel auf den 6-jährigen Turnus verbindlich vorschreibt und die Angleichung des Berichtsformats an das Berichtsformat des FFH-Berichtes sowie die Festlegung der Berichtsinhalte umfasst. 

Die Methodik zur Erstellung des Vogelschutzberichtes 2019 wurde seit dem letzten Bericht vor 6 Jahren bereits weiter an die Methodik des FFH-Berichtes angepasst und ist durch ein EU-einheitliches Berichtsformat vorgegeben.    

Die wichtigsten Inhalte zum Zustand der Vogelarten sind die Angaben  von Populationsgröße und Verbreitungsgebiet und deren kurzfristigen Trends (über einen Zeitraum von 12 Jahren) und langfristigen Trends (ab 1980, derzeit über einen Zeitraum von 36 Jahren). Für die Triggerarten (siehe oben) sind zusätzlich auch die Kurzzeittrends  der Populations-größe innerhalb der  Vogelschutzgebiete anzugeben. Damit sind Aussagen zum Zustand und zur Entwicklung der Vogelbestände und Vergleiche mit den Berichtsergebnissen des Vogelschutzberichtes 2013 möglich. 

Nach einer Bundesressortabstimmung konnte der Nationale Bericht nach Art. 12 der Vogelschutz-richtlinie fristgerecht am 30.07.2019 an die Europäische Kommission übermittelt werden. Nach Bearbeitung des anschließenden Prüfberichtes des ETC/BD und der EU-Kommission wurde der Vogelschutzbericht mit wenigen Korrekturen am 31.10.2019 abschließend an die EU-Kommission übermittelt (Elektronische Berichtsübermittlung und Gemeinschaftsbericht).

Methodik und Ablauf der Berichtserstellung

Datenquellen und Berichtserstellung

Die Berichtsdaten für den Vogelschutzbericht 2019 stammen aus verschiedenen Quellen. Zum einen stammen die Daten aus dem bundesweiten Vogelmonitoring mit den verschiedenen Programmen zur Erfassung brütender und rastender Vögel. Zum anderen werden weitere Daten vom BfN für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), Daten des Wattenmeermonitorings sowie von den staatlichen Vogelschutzwarten und von nicht-staatlichen Fachverbänden der Bundesländer verwendet.

Außerdem liefern die Fachbehörden der Länder Angaben zu Managementplänen und Einschätzungen zu durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen. Um eine standarisierte Eingabe zu ermöglichen, steht den Ländern dafür eine sogenannte „Elektronische Ausfüllhilfe“ (Eingabeprogramm mit Datenbank) zur Verfügung. 

Der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA), das Planungsbüro für angewandten Naturschutz PAN (München) und das BfN führen diese Angaben bundesweit zusammen und bereiten sie zu einem Berichtsentwurf auf. Dieser Berichtsentwurf wird in einem nächsten Schritt mit den Ländern abgestimmt und durchläuft anschließend die Ressortabstimmung zwischen dem BMU und weiteren einzubeziehenden Bundesministerien.

Elektronische Berichtsübermittlung und EU-Gemeinschaftsbericht

Im Anschluss an die Ressortabstimmung erfolgte am 30. Juli 2019 die elektronische Übermittlung des nationalen Vogelschutz-Berichts durch das BfN an die EU Kommission. Auf EU-Seite durchliefen die Daten eine technische und inhaltliche Prüfung durch das Europäische Themenzentrum für Biodiversität (ETC/BD). Auf dessen Prüfbericht hin wurden letzte, überwiegend technische Korrekturen vorgenommen, bevor der Vogelschutz-Bericht 2019 in endgültiger Form erneut am 31.Oktober 2019 elektronisch an die EU übermittelt wurde. 

Aus den Vogelschutzberichten der EU-Mitgliedstaaten sowie aus den Berichten zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH) (nationaler FFH-Bericht) erstellt die EU-Kommission einen europaweiten Gemeinschaftsbericht (EU-Gemeinschaftsbericht), der den sogenannten State of Nature Report (SoN) und umfassende Datenanalysen beinhaltet.

Für den Gemeinschaftsbericht wird auch der Erhaltungszustand der Populationen der Vogelarten auf EU-Ebene bewertet, unter Einbeziehung  der Europäischen Roten Liste der Vogelarten in Zusammenarbeit mit Bird Life International (Europäischen Roten Listen).

Vorgaben der Europäischen Kommission für die Erstellung des nationalen Vogelschutzberichts 2019

Berichtsformat

Das Format, in dem die Mitgliedsstaaten die Daten der nationalen Berichte nach Artikel 12 der Vogelschutz-Richtlinie liefern, wird durch die Europäische Kommission vorgegeben. Diese Formatvorgaben dienen dem Ziel, die nationalen Vogelschutzberichte zu standardisieren und die spätere EU-weite Auswertung  für den Gemeinschaftsbericht zu vereinfachen. 

Das aktuelle Berichtsformat für den Berichtszeitraum 2013-2018 wurde unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten und im Habitatausschusses und in der Expert Group on Birds and Habitat Directives (NADEG) im Mai 2017 verabschiedet  und ist damit für den Bericht 2019 verbindlich. 

Guidance-Dokument (Anleitung zur Berichtserstellung)

Zur Anleitung und Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Erstellung der nationalen Vogelschutz-Berichte hat die EU-Kommission weiterhin ein sogenanntes Guidance-Dokument: „Reporting under Article 12 of the Birds Directive: Explanatory Notes & Guidelines for the period 2013-2018“ (Final Version. May 2017) veröffentlicht, das zuvor im Habitatausschuss und in der Expert Group on Birds and Habitat Directives (NADEG) verabschiedet worden war. 

Das nur in englischer Sprache verfügbare Dokument bietet eine detaillierte schrittweise Anleitung zur Berichtserstellung und zum Ausfüllen der Angaben des Berichtsformates nach den Formatvorgaben der EU-Kommission.

Historie

Für den Vogelschutz-Bericht 2013 galten noch das alte Berichtsformat (Art. 12 report formats-final) und das zugehörige Guidance-Dokument (Assessment and Reporting under Article 12 of the Birds Directive: Explanatory Notes & Guidelines (Art. 12 guidelines final Dec 11).

EU-Referenzportal

Weitere EU-weit verbindliche Referenzen zum Vogelschutz-Bericht 2019 befinden sich auf dem Art. 12 Reference Portal (z. B. Checkliste der Vogelarten, Referenzen zu Beeinträchtigungen/Gefährdungen und Erhaltungsmaßnahmen etc.).

Allgemeiner Berichtsteil (Anhang A)

Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, in einem allgemeinen Berichtsteil Informationen zum Stand der Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie bereitzustellen. Im Einzelnen sind Angaben zu folgenden Punkten erfolgt (Anhang A):

  1. Wichtige Erfolge der Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie (textliche Darstellung) 
  2. Allgemeine Informationsquellen zur Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie (Angabe der Fundstellen in den Informationsangeboten der Länder zu z.B. Schutzgebietsnetz, Monitoring-programmen, Artenschutzmaßnahmen sowie zur rechtlichen Umsetzung (Rechtstexte)). 
  3. Natura 2000 - Ausweisung von Vogelschutz-Gebieten (statistische Angaben zum Ausweisungsstand) 
  4. Erhaltungsmaßnahmen und Managementpläne für Vogelschutz-Gebiete (statistische Angaben zum Umsetzungsstand) 
  5. Ergriffene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Plänen und Projekten (Auflistung der Pläne und Projekte) 
  6. Zum Schutz, zur Regulierung und zur nachhaltigen Nutzung der Vogelbestände notwendige Forschungen und Arbeiten (Auflistung der Literatur ) 
  7. Wiederansiedlung von nicht-heimischen Vogelarten (Auflistung der Wiederansiedlungsprojekte)

Spezieller Berichtsteil zur Bestandssituation und zu den Trends von Vogelarten (Anhang B)

Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, in einem speziellen Berichtsteil Informationen zu den einzelnen Vogelarten bereitzustellen. Im Einzelnen sind Angaben zu folgenden Punkten erfolgt (Anhang B):

  1. Angaben zu den Vogelarten (Deutscher Name, Wissenschaftlicher Name, Saison)
  2. Angaben zur Populationsgröße und zu Veränderungen gegenüber dem letzten Bericht
  3. Angaben zum Populationstrend über 12 Jahre (Kurzzeittrend) und über 36 Jahre (Langzeittrend)
  4. Karte und Größe der aktuellen Brutvorkommen
  5. Trend der aktuellen Brutvorkommen über 12 Jahre (Kurzzeittrend) und über 36 Jahre (Langzeittrend)
  6. Fortschritte bei Arbeiten in Bezug auf internationale Artenaktionspläne bzw. Managementpläne
  7. Hauptbeeinträchtigungen und Gefährdungen 
  8. Erhaltungsmaßnahmen
  9. Abdeckung durch Schutzgebiete (Populationsgröße und Trend über 12 Jahre (Kurzzeittrend)
  10. Angaben zur Jagd

Dabei ist Punkt 6 nur für die Vogelarten anzugeben, für die bereits ein Artenaktionsplan oder Managementplan auf internationaler Ebene vorliegt. Die oben genannten Punkte 7, 8 und 9 sind nur für die sogenannten Triggerarten auszufüllen, d.h. die Vogelarten, die Anlass für die Schutzgebietsausweisung nach Art. 4, Abs.1 und 2 der Vogelschutz-Richtlinie (VRL) waren. Für die jagdbaren Arten des Anhangs II (VRL) waren im Bericht 2019 erstmals auch die Angaben zur Jagd (Punkt 10) erforderlich. 

Im Berichtsformat für den Vogelschutzbericht 2019 war erstmals auch anzugeben, ob es bei der  Populationsgröße Veränderungen zum Vogelschutzbericht 2013 gegeben hat. Wenn eine Veränderung zwischen den Berichtszeiträumen vorliegt, sollte auch Auskunft über die Art der Veränderung mit Hilfe von vier Beurteilungskategorien angegeben werden. Der Grund für die Veränderung wird als „Audit Trail“ bezeichnet. 

Die vier Beurteilungskategorien für die Art der Veränderung sind:

  • a aufgrund einer tatsächlichen Veränderung,

  • b aufgrund verbesserter Kenntnisse/ genauerer Daten (z. B. durch Kartierung oder verbesserte Kenntnisse, z. B. zur Ökologie einer Art),

  • c aufgrund der Anwendung einer anderen Methode oder

  • d es liegen keine Information über die Art der Veränderung vor.

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