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Bundesamt für Naturschutz

Blick auf das Gebäude des Parlaments der Europäischen Union und die Flaggen aller Mitgliedstaaten in Straßburg

EU-Verordnungen

EU-Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Im Bereich des Naturschutzes wird mit ihnen insbesondere der Artenschutz geregelt, wie zum Beispiel mit der Artenschutzverordnung oder der Verordnung über invasive Arten. Seit 2024 nimmt die Wiederherstellungsverordnung Ökosysteme, Arten und deren Lebensräume umfassend in den Blick.