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Bundesamt für Naturschutz

Grundwissen über Neobiota

Hier erfahren Sie was gebietsfremde Arten - von Archäobiota bis Neobiota - sind, wie sie sich in einheimische Ökosysteme eingliedern, warum manche gebietsfremde Arten invasiv werden und welche Folgen das für die biologische Vielfalt hat.
Diagramm mit Aufteilung der Arten in einheimische Arten sowie gebietsfremde Arten mit Archäobiota und Neobiota mit etablierten und unbeständigen Arten mit bisher nicht invasiven, potenziell invasiven und invasiven Arten Vergrößern
Aufteilung der Arten in einheimische Arten sowie gebietsfremde Arten mit Archäobiota und Neobiota mit etablierten und unbeständigen Arten mit bisher nicht invasiven, potenziell invasiven und invasiven Arten.

Neobiota

Neobiota sind Tier- oder Pflanzenarten (Pilze und Mikroorganismen - werden im gesamten Neobiota.de-Angebot zur textlichen Vereinfachung in der Regel zu den Pflanzen gerechnet), die von Natur aus nicht in Deutschland vorkommen, sondern erst durch den Einfluss des Menschen zu uns gekommen sind. Sie gehören daher zu den gebietsfremden oder nichtheimischen Arten - manchmal werden sie wenig zutreffend auch als "Exoten" oder "fremdländische Arten" bezeichnet.

Bei den meisten dieser Tier- und Pflanzenarten ist dies beabsichtigt geschehen, z.B. bei der Einführung von Zier- und Nutzpflanzen wie des Drüsigen Springkrauts (Impatiens glandulifera) oder von Jagdwild wie des Waschbären (Procyon lotor). Bei den übrigen Arten erfolgte dies jedoch unbeabsichtigt, z.B. durch die Verschleppung von Pflanzensamen mit Handelsgütern oder von Larvenstadien im Ballastwasser von Schiffen (z.B. Körbchenmuschel, Corbicula fluminea).

Der menschliche Handel und Verkehr spielen für die Einführung von gebietsfremden Arten eine so wichtige Rolle, dass das Jahr 1492 (Entdeckung Amerikas und der sich mit ihr extrem verstärkende transkontinentale Handel) als "Stichtag" für die stark ansteigende Einbringung und Ausbreitung gebietsfremder Arten festgelegt wurde.

Gebietsfremde Arten

Gebietsfremde Arten, die bereits in früheren Zeiten (vor 1492) dauerhaft in unsere freie Natur eingebracht wurden (z.B. mit dem Beginn des Ackerbaus in der Jungsteinzeit oder durch den Handel der Römer), werden als Archäobiota bzw. als Archäophyten ("Alt-Pflanzen"), Archäozoen ("Alt-Tiere") oder Archäomyzeten ("Alt-Pilze") bezeichnet. Gebietsfremde Arten, die vor 1492 z.B. als Gartenpflanze eingeführt worden sind, sich jedoch damals nicht in freier Natur etablieren konnten, werden den Neobiota zugerechnet.  

Gebietsfremde Arten, also Archäo- und Neobiota, sind von den einheimischen Arten (Indigene) abzugrenzen, die in Deutschland seit dem Ende der letzten Eiszeit vorhanden sind, es aus eigener Kraft besiedelt haben oder hier entstanden sind. Die Frage, wann und auf welche Weise eine Art zu uns gekommen ist, kann zumeist durch Bestandserhebungen, durch erhaltene Reste in Mooren, Grabbeilagen etc. oder durch historische Quellen beantwortet werden.

Wenn sich gebietsfremde Arten bei uns selbstständig - d.h. ohne Einfluss des Menschen - über mehrere Generationen erhalten, gelten sie als etabliert. Etablierte gebietsfremde Arten, die natürliche oder naturnahe Lebensräume besiedeln und sich deshalb auch ohne menschlichen Einfluss bei uns halten, nennt man Agriophyten bzw. Agriozoen.

Invasive Arten

Im Naturschutz werden die gebietsfremden Arten als invasiv bezeichnet, die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. So treten invasive Arten z.B. mit einheimischen Arten in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen und verdrängen diese.

Auch außerhalb des Naturschutzes werden gebietsfremde Arten oftmals als invasiv bezeichnet, wenn sie ökonomische (z.B. Unkräuter wie die Erdmandel, Cyperus esculentus oder gesundheitliche Probleme verursachen (wie der Verbrennungen verursachende Saft des Riesen-Bärenklaus, Hercaleum mantegazzianum.

In der Wissenschaft wird unter "Invasion" dagegen der gesamte Prozess der Besiedlung eines neuen Gebietes durch gebietsfremde Organismen verstanden, egal ob unerwünschte Auswirkungen vorhanden sind oder nicht (z.B. Heger & Trepl 2008, Natur und Landschaft 83, 399-401)

Behördliche Internetangebote

Behördliche Internetangebote zum Thema gebietsfremde Arten im Naturschutz mit Schwerpunkt auf Inhalte der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive Arten:

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