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Bundesamt für Naturschutz

Verfahren

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) wurde am 15.08.2024 auf der Webseite des BMUV veröffentlicht. Die Richtlinie regelt unter anderem die Förderziele sowie die Voraussetzungen für die Förderung und enthält Hinweise zum Verfahren.

Antragsverfahren

Die Antragstellung im nAHP erfolgt zweistufig. Interessierte können Projektskizzen per E-Mail beim Referat Förderkoordination einreichen. Die eingereichten Projektskizzen werden in der Folge formell und fachlich bewertet. In einer zweiten Stufe werden diejenigen zur Antragstellung aufgefordert, deren Skizze im Auswahlverfahren ausgewählt wurde. Für die Einreichung von Skizzen im nAHP bestehen derzeit keine Fristen.

Benötigte Formulare

Hier finden Sie alle Formulare zur Beantragung von Fördermitteln für ein Projekt im nAHP sowie einen begleitenden Leitfaden zur Förderrichtlinie. Der Leitfaden enthält unter anderem ergänzende Hinweise zum Verfahren und zu förderfähigen Projekttypen. Er konkretisiert darüber hinaus die im Rahmen des Programms grundsätzlich förderfähigen Arten und Maßnahmen. Dem Leitfaden liegen eine Mustervorlage für die Einreichung von Projektskizzen (Anhang A) sowie ein Muster-Finanzierungsplan (Anhang B) bei. 
Nur aussagekräftige Skizzen mit vollständig ausgefülltem Finanzplan können im Prüfprozess berücksichtigt und bearbeitet werden. Bitte reichen Sie ihre Skizze und den dazugehörigen Finanzplan in einem bearbeitbaren Format (z. B. als Word- bzw. Exceldatei) ein.

Kontakt im BfN

Referat Förderkoordination
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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