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Bundesamt für Naturschutz

Verfahren

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) wurde am 19.02.2026 um die Regelung zur Verwendung von Sonderabgaben ergänzt und auf der Webseite des BMUKN veröffentlicht. Die Richtlinie regelt unter anderem die Förderziele sowie die Voraussetzungen für die Förderung und enthält Hinweise zum Verfahren.
Mit der Ergänzung der Förderrichtlinie wurde zudem der begleitende Leitfaden zum Förderprogramm aktualisiert und steht unten zum Download zur Verfügung.

Hinweis

Seit August 2025 unterstützt das „Programmbüro Nationales Artenhilfsprogramm“ beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) das BfN bei der Umsetzung des Nationalen Artenhilfsprogramms. Bitte senden Sie Ihre Skizze an das Programmbüro, nicht an das BfN.

Antragsverfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BfN das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) beauftragt. 

Die Antragstellung im Nationalen Artenhilfsprogramm erfolgt zweistufig. Wenn Sie eine Förderung im nAHP beantragen möchten, reichen Sie bitte eine aussagekräftige Projektskizze nach Mustergliederung und einen Finanzierungsplan in elektronischer Form per Mail beim Programmbüro (siehe untenstehenden Kontakt) ein. Die eingereichten Projektskizzen werden in der Folge formell und fachlich bewertet. Für die Einreichung von Skizzen im nAHP bestehen derzeit keine Fristen.

In einer zweiten Stufe werden diejenigen zur Antragstellung aufgefordert, deren Skizze im Auswahlverfahren ausgewählt wurde. Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antrags- und Angebotssystem (easy-Online). Die Hinweise des BfN für Zuwendungen auf Ausgabenbasis sind dabei zu beachten. Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln ist ein positives Prüfergebnis aller eingereichten Antragsunterlagen.

Benötigte Formulare

Hier finden Sie alle Formulare zur Beantragung von Fördermitteln für ein Projekt im nAHP sowie einen begleitenden Leitfaden zur Förderrichtlinie. Der Leitfaden enthält unter anderem ergänzende Hinweise zum Verfahren und zu förderfähigen Projekttypen. Er konkretisiert darüber hinaus die im Rahmen des Programms grundsätzlich förderfähigen Arten und Maßnahmen. Dem Leitfaden liegen eine Mustervorlage für die Einreichung von Projektskizzen (Anhang A) sowie ein Muster-Finanzierungsplan (Anhang B) bei.
Nur aussagekräftige Skizzen mit vollständig ausgefülltem Finanzplan können im Prüfprozess berücksichtigt und bearbeitet werden. Bitte reichen Sie ihre Skizze und den dazugehörigen Finanzplan in einem bearbeitbaren Format (z. B. als Word- bzw. Exceldatei) ein.

Kontakt

Programmbüro Nationales Artenhilfsprogramm
Heinrich-Konen-Str.1, 53227 Bonn
0228 3821-1809
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