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Bundesamt für Naturschutz

Rahmenbedingungen

Die Digitalisierung im Naturschutz wird durch verschiedene politische Strategien, Gesetze und Förderprogramme beeinflusst. Wesentliche politisch-rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene werden hier vorgestellt.

In den letzten Jahren sind mehrere bundesweite Strategien zur Steuerung der digitalen Transformation erschienen. Neben der umweltpolitischen Digitalagenda des BMUV waren dies beispielsweise die Umsetzungsstrategie Digitalisierung, die Datenstrategie, die Cloud-Strategie, die Blockchain-Strategie oder die Green IT Initiative. Innerhalb dieser Strategiepapiere spielen auch Umwelt- und Naturschutzaspekte eine immer wichtigere Rolle.

Umweltpolitische Digitalagenda (UPDA)

Die aus Naturschutzsicht einschlägigste Strategie ist die umweltpolitische Digitalagenda (UPDA), die durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im März 2020 veröffentlicht wurde. Die Ziele der UPDA sind: nötige gesellschaftliche Transformationsprozesse für mehr Umwelt- und Naturschutz durch Digitalisierung zu unterstützen, die zugrundeliegende Technologie umwelt- und ressourcenschonend zu gestalten und konkrete Digitalprojekte und Anwendungen für den Umwelt-, Klima- und Naturschutz umzusetzen. Somit spielt die UPDA für den Erhalt von Arten und Ökosystemen eine wichtige Rolle. Einige der insgesamt 70 Maßnahmen der UPDA haben einen speziellen Fokus auf den Naturschutz. Zu diesen zählen beispielsweise (keine vollständige Aufzählung):

  • die Errichtung eines Nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität (NMZB) für ein bundesweites, langfristiges Biodiversitätsmonitoring;
  • der Aufbau eines nationalen Umwelt- und Naturschutzinformationssystems Deutschland (UNIS-D) für einen zentralen Zugang zu fachübergreifenden Umweltdaten;
  • die Erweiterung der in der Landwirtschaft genutzten „Geobox“ IT-Struktur mit Daten aus Umwelt- und Naturschutzverwaltungen zur Steuerung von Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft;
  • der Aufbau einer Task Force zur Überwachung des illegalen Handels mit geschützten Arten im Internet.

Das BfN ist in der Umsetzung dieser und weiterer politischer UPDA-Aufträge eng eingebunden.

Nationale Strategie Künstliche Intelligenz (KI-Strategie)

Die Bundesregierung definiert Künstliche Intelligenz (KI) als Schlüsseltechnologie, die Chancen in vielfältigsten Einsatzbereichen bietet. KI (englisch: Artificial Intelligence, AI) bezeichnet dabei ein technisches System, das selbstlernend spezifische Aufgabenstellungen bewältigen kann, wie z.B. die visuelle oder akustische Mustererkennung. In 2018 wurde daher die nationale KI-Strategie verabschiedet, die zuletzt im Dezember 2020 fortgeschrieben wurde. Durch die ressortübergreifende KI-Strategie soll Deutschland zu einem führenden KI-Standort ausgebaut und „AI made in Germany“ als weltweites Gütesiegel etabliert werden. Die KI-Strategie thematisiert hierbei explizit Gemeinwohlorientierung und Umweltverträglichkeit als Anforderungen für zukünftige KI-Entwicklungen.

Auch auf EU Ebene wird das Thema vertrauenswürdige KI in den Blick genommen. Gegenwärtig entsteht eine EU KI-Verordnung zur Regulierung von KI-Anwendungen.
Auf Basis der KI-Strategie setzt das BMUV die Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ um, die auch in der umweltpolitischen Digitalagenda verankert ist. Die Förderinitiative unterstützt Innovationen zur Bewältigung ökologischer Herausforderungen, wie beispielsweise der Verlust biologischer Vielfalt. Durch die Fortsetzung der KI-Strategie wurde auch der Ausbau und die Weiterentwicklung der Förderinitiative beschlossen. Bis einschließlich 2025 sollen 50 Leuchtturmprojekte finanziert werden. Bislang werden davon bereits mehr als die Hälfte umgesetzt, wovon einige gezielt den Schutz der Biodiversität verfolgen, wie z.B. die Vorhaben Natura Incognita, FutureForst und KInsecta. Im Sommer 2021 stellte das BMUV zudem sein Fünf-Punkte-Programm für umweltgerechte und gemeinwohlorientierte KI-Entwicklung vor.

Hightech-Strategie 2025 (HTS 2025)

Die Hightech-Strategie 2025 (HTS 2025) möchte durch technologische und soziale Innovationen Lebensqualität, Wohlstand und Wirtschaftswachstum in Deutschland sichern. Dafür sollen bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung bereitgestellt werden. Die Digitalisierung gilt hierbei als zentraler Fortschrittstreiber für gesellschaftliche Herausforderungen, wie beispielsweise im Themenfeld „Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie“, im Rahmen dessen der Erhalt der biologischen Vielfalt als Mission formuliert ist. Zur Umsetzung wurden verschiedene Maßnahmen gestartet, wie beispielsweise die Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA), die seit 2019 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) umgesetzt wird. FEdA-geförderte Naturschutzvorhaben mit engem Bezug zur Digitalisierung sind z.B. die Projekte AMMOD und Forensic Genetics for Species Protection (FOGS).

Um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, beschloss die Bundesregierung in 2020 ein 60 Milliarden schweres Konjunktur- und Zukunftspaket, welches u.a. den Forschungs-, Innovations- und Bildungsstandort Deutschland weiter stärken soll. Förderung soll demnach verstärkt für die Zukunftstechnologien KI und Quantencomputing bereitgestellt werden.

Datenstrategie und Open Data

Die Qualität und Quantität, sowie die Verfügbarkeit und Verwertbarkeit von Daten sind Grundlage aller digitalen Anwendungen und Innovationen. Um einen datenbasierten, nachhaltigen Fortschritt zu fördern, veröffentlichte die Bundesregierung im Januar 2021 die Datenstrategie und beschreibt darin zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau von Dateninfrastrukturen, Datennutzung und den dafür notwendigen Kompetenzen. In Ergänzung dazu spezifiziert die Open-Data-Strategie (ODS) die politische Fahrtrichtung zum Thema „offener Daten“ (Open Data). Laut der ODS sollen über das nationale Metadatenportal GovData.de maschinenlesbare Rohdaten von Behörden und von öffentlich finanzierter Forschung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sofern dem keine Datenschutz- oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen. Auch BfN-Daten sind im Portal auffindbar.

Ein zentraler Mehrwert von Open Data wird u.a. in der Förderung zivilgesellschaftlicher und ökologischer Anwendungen gesehen, die sich andernfalls z.B. aufgrund fehlender Wirtschaftsinteressen kaum entwickeln würden. Ein Praxisbeispiel ist das Berliner Projekt Gieß den Kiez, das auf einer Online-Plattform über die Standorte und den Wasserbedarf von Stadtbäumen informiert, so dass freiwillige Helfer bei Hitzestress Bäume gießen können. Das Projekt nutzt hierfür beispielsweise Daten des Deutschen Wetterdienstes und des Geoportals Berlin.

Die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten ist in Deutschland durch das E-Government-Gesetz (EGovG), auch Open-Data-Gesetz genannt, geregelt. Zudem wird der Zugang speziell zu Umweltinformationen durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) definiert, das entsprechende Bundesbehörden u.a. zur aktiven Informationsverbreitung auffordert. Das BfN erfüllt diese Anforderungen beispielsweise durch sein umfangreiches Angebot an interaktiven Kartenanwendungen, über die Interessierte räumliche Informationen zu diversen Schutzgütern abrufen können.

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