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Bundesamt für Naturschutz

Rahmenbedingungen

Umweltpolitische Strategien, Gesetze und Förderprogramme beeinflussen die Entwicklung, die Ausgestaltung und den Einsatz digitaler Anwendungen und Methoden im Naturschutz. Auch fachthemenübergreifende Rahmenbedingungen müssen dabei berücksichtigt werden, z.B. aus den Bereichen Verwaltungsdigitalisierung, Datenschutz, IT-Sicherheit und Barrierefreiheit. Auf dieser Seite werden einige Rahmenbedingungen der Digitalisierung im Umwelt- und Naturschutzbereich vorgestellt.

Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030

Ende 2024 beschloss die Bundesregierung die Neuauflage der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030). Während die vorherige Strategie noch keinen einschlägigen Bezug zur Digitalisierung enthielt, wird in der NBS 2030 die wachsende Bedeutung des Querschnittsthemas deutlich. Das Handlungsfeld 6 „Digitalisierung, Daten und Forschung“ unterstreicht das Potenzial von digitalen Anwendungen und Infrastrukturen sowie neuen Methoden und Technologien für die Naturschutzforschung und -praxis. Das deklarierte Ziel lautet daher: „Bis 2030 werden die Chancen der Digitalisierung und des Einsatzes von KI zur Erfassung, Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt verstärkt genutzt“ (Ziel 6.1). Damit eng verbunden ist das Ziel 6.2, welches auf notwendige Verbesserungen von Datengrundlagen und Biodiversitätsmonitoring verweist. Ein erster Aktionsplan zur Umsetzung der NBS 2030 listet allein für das Ziel 6.1 zehn Maßnahmen, die bis spätestens 2027 umgesetzt werden sollen.

Buntspecht an einem Baum mit Illustration einer KI-basierten, optischen Arterkennung
Viele KI-Anwendungen können Arten anhand von Fotos erkennen. Hinter solchen Anwendungen stehen rechtliche und politische Regelungen sowie Förder- und Forschungsprogramme.

Rahmenbedingungen für Künstliche Intelligenz im Naturschutz

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie – auch im Naturschutz. Seit 2018 gibt es eine nationale KI-Strategie, die die hohe, politische Relevanz der Technologie aus Sicht der Bundesregierung verdeutlicht. In der Strategie werden u.a. Gemeinwohlorientierung und Nachhaltigkeit als Anforderungen für KI-Entwicklungen thematisiert. Auf europäischer Ebene wurden in 2024 die Rahmenbedingungen für KI durch die Verabschiedung des weltweit ersten KI-Gesetzes (EU AI Act) verbindlich geregelt.

Dank des politischen Willens, die Potenziale von KI unter anderem für Natur-, Klima- und Umweltschutz zu nutzen, starteten in den letzten Jahren wichtige Initiativen und Förderprogramme. 

  • Das Bundesumweltministerium (BMUV) bündelt seine Initiativen im 5-Punkte-Programm „Künstliche Intelligenz für Umwelt und Klima“. Dazu zählt das seit 2019 laufende Förderprogramm „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“.
  • Das Bundesforschungsministerium (BMBF) unterstützt mit der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) im Themenkomplex „Methoden der Künstlichen Intelligenz als Instrument der Biodiversitätsforschung“ (BiodivKI) wichtige KI-Projekte im Naturschutz. 

Neben der primär wissenschaftlichen Forschungsförderung gibt es Initiativen, die sich an zivilgesellschaftliche Akteure richten, um Ideen und Bedarfe für KI-Entwicklung aus der Gesellschaft aufzugreifen: 

  • Die BMUV „KI-Ideenwerkstatt für Umweltschutz“ hilft durch Wissensvermittlung und technischer Unterstützung gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Einzelpersonen, ihre Projektideen mit Hilfe von KI zu realisieren.
  • Um Methoden des maschinellen Lernens speziell für die Bedarfe der Behörden im Bundesumweltressort zu entwickeln, wurde ein „Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz und Big Data am Umweltbundesamt“ eingerichtet, in dem auch Anwendungsfälle („Use Cases“) des BfN bearbeitet werden.
  • Das Innovationsnetzwerk „Civic Coding“ bringt durch Vernetzung, Förderung und Wissensvermittlung gemeinwohlorientierte KI-Anwendungen voran. 

Informationszugang und Open Data

Eine hohe Qualität und Quantität, sowie Auffindbarkeit und Nachnutzbarkeit von Daten sind wichtige Voraussetzungen für Forschung und Innovation. Die Bereitstellung offener Verwaltungsdaten ist in Deutschland durch das E-Government-Gesetz (EGovG), auch Open-Data-Gesetz genannt, geregelt. Zudem wird der Zugang speziell zu Umweltinformationen durch das Umweltinformationsgesetz (UIG) definiert, das Behörden u.a. zur aktiven Informationsverbreitung auffordert. Das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) und die Geodatennutzungsverordnung (GeoNutzV) sind, als Umsetzung der europäischen INSPIRE-Richtlinie in nationales Recht, für Daten aus den betreffenden Themenbereichen der rechtliche Rahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten von Bundesbehörden.

Das BfN als obere Naturschutzbehörde des Bundes verfügt über einen großen Bestand an Naturschutzinformationen, welche sowohl Geo- als auch Sachinformationen umfassen. Dieser Fundus besteht u.a. aus Datenbeständen, die im Rahmen BfN-eigener Vollzugstätigkeiten anfallen, z.B. beim Meeresmonitoring in Nord- und Ostsee. Weitere Datenbestände werden dem BfN durch die zuständigen Behörden der Bundesländer zur Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union oder im Rahmen einer Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung übermittelt. Auf dieser Basis werden konsolidierte und harmonisierte deutschlandweite Datenbestände erarbeitet und durch das BfN bereitgestellt. Auch die durch das BfN geförderten Projekte und Forschungsvorhaben generieren Naturschutzinformationen.

Das BfN stellt Naturschutzinformationen durch ein umfangreiches Angebot auf seiner Website bereit. Dazu gehören interaktiven Kartenanwendungen zu verschiedenen Themenbereichen. Ebenso sind die Geodaten des BfN im nationalen Metadatenportal GovData.de sowie im nationalen Geoportal.de auffindbar. Seit Anfang 2025 werden Interessierte an bundesweiten Naturschutzinformationen auch über die neue Metadatenplattform umwelt.info des Nationalen Zentrums für Umwelt- und Naturschutzinformationen fündig.

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