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Bundesamt für Naturschutz

Strategischer Plan der CBD

2010 haben die Vertragsstaaten der CBD den Strategischen Plan für die biologischen Vielfalt bis 2020 verabschiedet. Dieser setzt mit den Aichi-Zielen konkrete globale Ziele für den Erhalt der Biologischen Vielfalt.

Der Strategische Plan beinhaltet

  • die Reduzierung der Belastungen, die auf die biologische Vielfalt einwirkenden
  • die Renaturierung von Ökosystemen
  • die nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen 
  • die ausgewogene und gerechte Verteilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Vorteile
  • die Bereitstellung angemessener finanzieller Ressourcen
  • die Einbeziehung der Belange und Werte der biologischen Vielfalt
  • die wirksame Umsetzung angemessener Strategien 
  • wissenschaftliche Erkenntnisse und der Vorsorgegrundsatz sind bei Entscheidungsfindungen grundlegend

Struktur des strategischen Plans

Der Strategische Plan 2011 - 2020 für den Erhalt der Biodiversität enthält fünf strategische Ziele (A - E) (Strategic Goals), die durch 20 Kernziele (1 - 20)(Aichi Biodiversity Targets) spezifiziert werden. Die CBD-Vertragsstaaten erarbeiten momentan ein Indikatorensystem, das den Fortschritt zum Erreichen der Ziele dokumentieren soll. 

Strategisches Ziel A (Kernziele 1 - 4)

Bekämpfung der Ursachen des Rückgangs der biologischen Vielfalt durch ihre durchgängige Einbeziehung in alle Bereiche des Staates und der Gesellschaft

Bis spätestens 2020 sind sich die Menschen des Wertes der biologischen Vielfalt und der Schritte bewusst, die sie zu ihrer Erhaltung und nachhaltigen Nutzung unternehmen können.

Bis spätestens 2020 ist der Wert der biologischen Vielfalt in den nationalen und lokalen Entwicklungs- und Armutsbekämpfungsstrategien und Planungsprozessen berücksichtigt worden und wird soweit angemessen in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und die Berichtssysteme einbezogen.

Bis spätestens 2020 werden der biologischen Vielfalt abträgliche Anreize einschließlich Subventionen beseitigt, schrittweise abgebaut oder umgestaltet, um die negativen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren oder zu vermeiden, und sind positive Anreize zur Förderung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in Übereinstimmung und im Einklang mit dem Übereinkommen und anderen einschlägigen internationalen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung der nationalen sozioökonomischen Bedingungen geschaffen und zur Anwendung gebracht.

Bis spätestens 2020 haben die Regierungen, Unternehmen und Interessengruppen auf allen Ebenen zur Gewährleistung einer nachhaltigen Produktion und eines nachhaltigen Konsums Schritte eingeleitet oder Pläne umgesetzt und die Auswirkungen der Nutzung von Naturressourcen auf ein ökologisch vertretbares Maß beschränkt.

Strategisches Ziel B (Kernziele 5 - 10)

Abbau der auf die biologische Vielfalt einwirkenden unmittelbaren Belastungen und Förderung einer nachhaltigen Nutzung

Bis 2020 ist die Verlustrate aller natürlichen Lebensräume einschließlich Wäldern mindestens um die Hälfte und, soweit möglich, auf nahe Null reduziert und die Verschlechterung und Fragmentierung erheblich verringert.

Bis 2020 sind alle Fisch- und Wirbellosenbestände und Wasserpflanzen nachhaltig, ordnungsgemäß und auf der Grundlage ökosystemarer Ansätze bewirtschaftet und genutzt, sodass eine Überfischung vermieden wird, und sind für alle dezimierten Arten Erholungspläne und ‑maßnahmen vorhanden, keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf bedrohte Arten und empfindliche Ökosysteme durch die Fischerei gegeben und die Auswirkungen der Fischerei auf Bestände, Arten und Ökosysteme auf ein ökologisch vertretbares Maß beschränkt.

Bis 2020 sind alle für die Landwirtschaft, Aquakultur und Forstwirtschaft genutzte Flächen unter Gewährleistung des Schutzes der biologischen Vielfalt nachhaltig bewirtschaftet.

Bis 2020 ist die Verschmutzung der Umwelt, unter anderem auch durch überschüssige Nährstoffe, wieder auf ein für die ökosystemare Funktion und die biologische Vielfalt unschädliches Niveau gebracht worden.

Bis 2020 sind die invasiven gebietsfremden Arten und ihre Einschleppungswege identifiziert und nach Priorität geordnet, prioritäre Arten kontrolliert oder beseitigt und Maßnahmen zur Überwachung der Einfallswege ergriffen, um eine Einschleppung und Ansiedlung zu verhindern.

Bis 2015 sind die vielfältigen anthropogenen Belastungen der Korallenriffe und der übrigen vom Klimawandel oder von der Versauerung der Ozeane betroffenen empfindlichen Ökosysteme auf ein Minimum reduziert, sodass ihre Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit gewahrt ist.

Strategisches Ziel C (Kernziele 11 - 13)

Verbesserung des Zustands der biologischen Vielfalt durch Sicherung der Ökosysteme und Arten sowie der genetischen Vielfalt

Bis 2020 sind mindestens 17 Prozent der Land- und Binnenwassergebiete und 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete, insbesondere Gebiete von besonderer Bedeutung für die biologische Vielfalt und für die Ökosystemleistungen, durch effektiv und gerecht gemanagte, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Schutzgebietssysteme und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmaßnahmen geschützt und in die umgebende (terrestrische/marine) Landschaft integriert.

Bis 2020 ist das Aussterben bekanntermaßen bedrohter Arten unterbunden und ihre Erhaltungssituation, insbesondere die der am stärksten im Rückgang begriffenen Arten, verbessert und stabilisiert worden.

Bis 2020 ist die genetische Vielfalt der Nutzpflanzen und der landwirtschaftlichen Nutztiere und ihrer wilden Artverwandten, einschließlich anderer sozioökonomisch sowie kulturell wertvoller Arten, gesichert und sind Strategien zur größtmöglichen Begrenzung der genetischen Verarmung und zur Bewahrung der genetischen Vielfalt entwickelt und umgesetzt worden.

Strategisches Ziel D (Kernziele 14 - 16)

Mehrung der sich aus der biologischen Vielfalt und den Ökosystemleistungen ergebenden Vorteile für alle

Bis 2020 sind die Ökosysteme, die wesentliche Leistungen einschließlich wasserbezogener Leistungen bereitstellen und zu Gesundheit, Existenzsicherung und Wohlergehen beitragen, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen, indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften sowie der ärmeren und anfälligeren Bevölkerungsgruppen wiederhergestellt und gesichert.

Bis 2020 ist die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme und der Beitrag der biologischen Vielfalt zu den Kohlenstoffvorräten durch Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen, einschließlich der Wiederherstellung von mindestens 15 Prozent der geschädigten Ökosysteme, erhöht und somit ein Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels und zur Anpassung daran sowie zur Bekämpfung der Wüstenbildung geleistet worden.

Bis 2015 ist das Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften in Kraft und wirksam.

Strategisches Ziel E (Kernziele 17 - 20)

Verbesserung der Umsetzung durch partizipative Planung, Wissensmanagement und Kapazitätsaufbau

Bis 2015 haben alle Vertragsparteien wirksame, partizipative und aktualisierte nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne ausgearbeitet und als Politikinstrument verabschiedet und mit ihrer Umsetzung begonnen.

Bis 2020 werden die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt wichtigen traditionellen Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften und ihre herkömmliche Nutzung biologischer Ressourcen vorbehaltlich der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und einschlägiger internationaler Verpflichtungen geachtet und bei der Durchführung des Übereinkommens unter umfassender und wirksamer Beteiligung der indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften auf allen relevanten Ebenen in vollem Umfang integriert und berücksichtigt.

Bis 2020 sind die Kenntnisse, die Wissenschaftsbasis und die Technologien im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt, ihren Werten und Funktionen, ihrem Zustand und ihren Trends und den Folgen ihres Verlusts verbessert, umfassend verbreitet und weitergegeben und angewendet.

Bis spätestens 2020 soll die Mobilisierung finanzieller Mittel für die wirksame Umsetzung des Strategischen Plans 2011-2020 aus allen Quellen und in Übereinstimmung mit dem in der Strategie zur Mobilisierung von Finanzmitteln zusammengefassten und vereinbarten Verfahren gegenüber dem aktuellen Stand erheblich zunehmen. Dieses Ziel kann sich nach Maßgabe der von den Vertragsparteien zu erstellenden und übermittelten Mittelbedarfsschätzungen ändern. Der fachlichen Begründung wird ein Verweis auf Artikel 16 des Übereinkommens beigefügt.

Das Ziel des Strategischen Plans

Nachdem das 2010-Ziel der CBD (2010 Biodiversity Target), den derzeitigen Verlust der biologischen Vielfalt auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene signifikant zu reduzieren, nicht erreicht wurde, wurde der Strategische Plan 2011-2020 für die Erhaltung der biologischen Vielfalt entwickelt. Zweck dieses Strategischen Planes ist es, die Umsetzung der CBD durch ein Strategiekonzept fördern, um auf diese Weise den Verlust der Artenvielfalt zu reduzieren. Dieses Strategiekonzept besteht aus einer Vision, einer Mission, und aus allgemeinen strategischen Zielen und konkreten Kernzielen, um alle Vertragsparteien und Interessengruppen zum Handeln auf breiter Basis anzuregen. Auf lange Sicht soll der Strategische Plan nicht nur den Verlust der biologischen Vielfalt signifikant reduzieren, sondern auch zu einem Leben im Einklang mit der Natur führen.

Die Vision: Leben im Einklang mit der Natur

Vision dieses Strategischen Plans ist ein "Leben im Einklang mit der Natur" in einer Welt, in der bis 2050 die biologische Vielfalt wertgeschätzt, geschützt und wiederhergestellt ist und unter Aufrechterhaltung der Ökosystemleistungen, Bewahrung eines gesunden Planeten und Bereitstellung der für alle Menschen wesentlichen Vorteile vernünftiger genutzt wird.

Die Mission: Eindämmung des Verlustes der Biodiversität

Die Mission des Strategischen Plans ist in erster Linie die Ergreifung wirksamer und dringender Maßnahmen zur Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Ökosysteme bis 2020 widerstandsfähig sind und weiterhin die wesentlichen Ökoysytemdienstleistungen bereitstellen und auf diese Weise die Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten sichern und zum menschlichen Wohlergehen und zur Beseitigung der Armut beitragen.

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