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Bundesamt für Naturschutz

Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD)

Convention on Biological Diversity
Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (kurz: Biodiversitätskonvention) ist eines der Ergebnisse der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro im Jahr 1992. Es ist das weltweit umfassendste Abkommen zum Schutz der Natur und der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Bei der Umsetzung des Übereinkommens sollen ökologische, ökonomische und soziale Aspekte in ausgewogener Form berücksichtigt werden.
Vertragsparteien
196 (Stand: Februar 2021)
In Kraft seit
29. Dezember 1993

Ziele

Die drei Ziele des Übereinkommens sind:

  • die Erhaltung der biologischen Vielfalt (auf den Ebenen der Ökosysteme, der Arten sowie der genetischen Vielfalt innerhalb der Arten),
  • die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile,
  • und die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung der genetischen Ressourcen resultierenden Vorteile.

Beschreibung

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist ein rechtlich verbindliches Rahmenabkommen, das durch Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenzen (VSK; Conference of the Parties, COP) konkretisiert wird. Des Weiteren wurden unter der CBD zwei Protokolle verabschiedet: das Cartagena Protokoll über Sicherheit in der Biotechnologie, auch "Biosafety Protocol" genannt, und das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile.

Die Entscheidungen der COP stützen sich auf Empfehlungen, die SBSTTA und SBI in Zusammenarbeit mit weiteren Expertengruppen erarbeiten. Die Beschlüsse der COP müssen von den Vertragsparteien durch Gesetze, nationale Strategien, Aktionspläne oder Programme umgesetzt werden. Die COP verabschiedet auch Arbeitsprogramme zu verschiedenen ökosystembezogenen Themen (z.B. Biodiversität der Wälder und zu übergreifenden Querschnittsthemen (z.B. Schutzgebiete). Regelmäßige nationale Berichte dienen als Kontrollinstrument zur Umsetzung der CBD und werden als Global Biodiversity Outlook (GBO) zusammengeführt. Nachdem der 2010 auf der COP 10 verabschiedete Strategische Plan mit den sogenannten Aichi-Zielen 2020 ausgelaufen ist, soll er durch einen neuen, ambitionierten globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 (Post 2020 Global Biodiversity Framework- GBF) abgelöst werden, der im Rahmen der COP 15 beschlossen wird.

Als übergeordnetes Finanzierungsinstrument wurde die GEF (Global Environment Facility bestimmt, welche finanzschwächeren Ländern hilft, die bei der Umsetzung des Übereinkommens zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen.

Gremien

Vertragsstaatenkonferenz (VSK) - Conference of the Parties (COP): Das höchste beschlussfassende Gremium der CBD tagt seit 1994 alle zwei Jahre, um die teilweise relativ allgemeinen Aussagen des Konventionstextes zu konkretisieren und z.B. konkrete Umsetzungsaktivitäten zu beschließen.

SBSTTA - Wissenschaftlich-technischer Ausschuss der CBD: Die COP wird nach Artikel 25 der CBD von einem wissenschaftlich-technischen Ausschuss, genannt SBSTTA (Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice), beraten. SBSTTA tritt auf der Basis von COP-Entscheidungen in der Regel zweimal zwischen den jeweiligen COPs zusammen. Aufgabe von SBSTTA ist es, den momentanen Stand der Biodiversität (Erhaltungsstand, Trends, Gefährdungsursachen etc.) zu erfassen, die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung der CBD wissenschaftlich zu begutachten und dementsprechend Ratschläge, Vorschläge und Ziele vorzubereiten, die auf der folgenden COP zur Entscheidung vorgelegt werden.

SBI - Ausschuss zur Umsetzung der CBD: SBI (Subsidiary Body on Implementation) ist ein weiteres permanentes Nebenorgan der CBD. Wesentliche Aufgaben sind die Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention sowie die Erarbeitung strategischer Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung. Entgegen SBSTTA kann SBI auch als politisches Gremium betrachtet werden und tagt einmal in zwei Jahren zu Vorbereitung der COP.

CBD-Sekretariat: Die wesentliche Aufgabe des CBD-Sekretariates ist die administrative Unterstützung bei der Umsetzung der Biodiversitätskonvention. Unter seine Aufgabe fallen die Organisation und Durchführung der Vertragsstaatenkonferenzen und Sitzungen der unterschiedlichen CBD-Organe.

Aktivitäten/Rolle des BfN

Die Aufgabe des BfN besteht in der Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Übereinkommens und in der internationalen Zusammenarbeit (nach außen gerichtete Aktivitäten) sowie der nationalen Umsetzung der Beschlüsse und Empfehlungen (nach innen gerichtete Aktivitäten). Das BfN ünterstützt das BMU z.B. bei der Ausarbeitung von Verhandlungspositionen für SBSTTA, SBI und COP und ist in der deutschen Delegation zur Vertragsstaatenkonferenz, zu SBSTTA und SBI vertreten.  Dabei arbeitet das BfN themenübergreifend, z.B. bei der Organisation von europäischen Expertentreffen im Vorfeld von SBSTTA, interdisziplinärer Expertentreffen zur Sichtung von Forschungsaktivitäten in Deutschland oder der Durchführung von Maßnahmen zur Kapazitätsentwicklung für Experten aus Mittel- und Osteuropa. Bei der Weiterentwicklung spezieller Schwerpunktthemen organisiert das BfN internationale Tagungen (z.B. zu Schutzgebieten oder zum Gerechten Vorteilsausgleich).

Das BfN fördert zudem zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure (z.B. Jugend) bei der Mitwirkung in CBD-Prozessen und ist in der deutschen Delegation zur Vertragsstaatenkonferenz zu SBSTTA und SBI vertreten.

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