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Bundesamt für Naturschutz

FFH-Bericht 2001

Der Bericht 2001 für die erste Periode (1994-2000) beinhaltete aufgrund des damals noch andauernden Gebietsmeldeprozesses nur allgemeine Ausagen zur Umsetzung.

Nationaler Bericht 2001 und erster Gesamtbericht der Kommission über die Umsetzung der FFH-Richtlinie im Berichtszeitraum von 1994 - 2000

Die Bundesrepublik Deutschland hat ihren ersten nationalen Bericht im Jahr 2001 verfasst und an die Europäische Kommission übermittelt. Da zum damaligen Zeitpunkt die Meldung der FFH-Gebiete zumindest in Deutschland gerade erst begonnen wurde, konnte im Wesentlichen nur allgemein zum Stand der Umsetzung der FFH-Richtlinie berichtet werden.

Der erste "zusammenfassende Bericht" der Europäischen Kommission wurde für die Berichtsperiode 1994 bis 2000 am 05.01.2004 veröffentlicht, nachdem er vereinbarungsgemäß zunächst dem Habitat-Ausschuss der Europäische Kommission vorgelegt wurde. Der Bericht stellt die erzielten Fortschritte, insbesondere des Beitrags von Natura 2000 zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands für die in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen und Arten einschließlich deren Habitate und Populationen vor. Da mehrere Berichte der Mitgliedstaaten Angaben zu Entwicklungen nach Ende des Berichtszeitraums beinhalten und aufgrund der Tatsache, dass die Meldung von Gebieten zu dem Berichtszeitpunkt EU-weit noch nicht abgeschlossen war, bietet der erste Gesamtbericht neben einer Beschreibung der allgemeinen Lage, wie sie sich Ende 2000 darstellte, auch - soweit vorhanden - Informationen über Entwicklungen nach 2000.

In Teil I des europäischen Gesamtberichts werden die im Zeitraum von 1994 bis 2000 insbesondere im Zusammenhang mit Natura 2000 erzielten Fortschritte bewertet.
In Teil II des Gesamtberichts wird der Stand der Umsetzung der Richtlinie in den damals 15 EU-Mitgliedstaaten jeweils gesondert ausgewertet.

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