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Bundesamt für Naturschutz

Schutz der Störe

Störe sind lebende Fossilien - ihre prähistorischen Spuren reichen über 200 Mio. Jahre zurück vor die Zeit der Dinosaurier. Heutzutage sind von den weltweit 27 Arten rund 80% gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Bereits 2010 bewertete die IUCN die Störe damit als stärker gefährdet als jede andere Artengruppe.

Engagement für den Artenschutz

Das BfN unterstützt und fördert seit 1996 langjährig angelegte Forschungs-, Zucht- und Wiederansiedlungsprogramme für Störe, die vom Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LFA) mit der Gesellschaft zur Rettung des Störs (GRS) und ihren Partnern realisiert werden. Primäres Ziel der Vorhaben ist die Arterhaltung eines der ehemals bedeutendsten Wanderfische Deutschlands und der Aufbau von sich selbsterhaltenden Beständen der beiden historisch im Einzugsgebiet der Nord- und Ostsee vorkommenden Arten Europäischer Stör (Acipenser sturio) und Baltischer Stör (Acipenser oxyrinchus)Dabei ist es den Projektpartnern gelungen, eine vorbildliche Kooperation zwischen Wissenschaft, Naturschutz und Nutzung (Angler- und Fischereiverbände) aufzubauen. Nur durch gemeinsame Aktivität aller Interessengruppen kann das Engagement für den Schutz dieser einmaligen Wanderfische erfolgreich sein.

Internationale Schutzmaßnahmen

Störe gelten nach IUCN als die am stärksten gefährdete Gruppe von Fischen weltweit, sind sogar stärker gefährdet als jede andere Artengruppe. Für ihren Schutz und Erhalt sind eine Reihe von internationalen Vereinbarungen getroffen worden, deren Umsetzung vielfach national erfolgt. Hierzu gehören zum Beispiel die Regelungen von CITES, der Berner Konvention, der CMS (Convention of Migratory Species), der Regionalabkommen HELCOM und OSPAR sowie die FFH-Richtlinie der EU.

In Deutschland sind die Störe durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Fischereigesetze der Länder streng geschützt.

Für die Erhaltung der Störe sind Aktionspläne ausgearbeitet worden, die sowohl für einzelne Arten (A. sturio sowohl regional als auch national in Frankreich und Deutschland, in den Niederlanden in Arbeit), für Einzugsgebiete (Ostsee durch HELCOM) oder artübergreifend für ganze Regionen (Pan-Europäischer Aktionsplan) Gültigkeit haben.

Der Stör – Fisch des Jahres 2014
Rettung der Störe

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