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Bundesamt für Naturschutz

Minimierung der Belastungen

Das BfN engagiert sich seit langem für eine Minimierung des Unterwasserschalls zum Schutz von Meeressäugetieren wie dem Schweinswal. Das Schallschutzkonzept sieht Grenzwerte vor, die beispielsweise beim Bau von Offshore-Windkraftanlagen einzuhalten sind. Diese Grenzwerte sollten auch nordseeweit, also in internationalen Gewässern, zum Beispiel auf OSPAR-Ebene Umsetzung finden beim Bau von Offshore-Förderanlagen.

Maßnahmen zur Minimierung des Unterwasserschalls

Seismische Untersuchungen sollten zum Schutz der Schweinswale und anderer in der Nordsee vorkommender Wale und Delfine in sensiblen Bereichen vollständig unterbleiben. Zu solch sensiblen Bereichen gehören wichtige Nahrungs-, Paarungs- und Kalbungs- sowie Aufzuchtbereiche, insbesondere das Schweinswal-Schutzgebiet vor Sylt sowie die in der deutschen AWZ liegenden Naturschutzgebiete Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht, Borkum Riffgrund sowie Doggerbank. Explorationsbohrungen in den NSG stehen den Schutzzwecken und -zielen entgegen und müssen daher zum Schutz von Arten und Lebensräumen ebenfalls unterbleiben. Bei allen genehmigten Vorerkundungen – außerhalb der NSG - sollte der Grundsatz „beste Praxis und beste verfügbare Technologie“ beachtet werden. 

Zum Schutz der Schweinswale (Phocoena phocoena) sollten seismische Untersuchungen in sen-siblen Bereichen wie den Naturschutzgebieten der AWZ oder im Schweinswal-Schutzgebiet vor Sylt unterbleiben
Zum Schutz der Schweinswale sollten seismische Untersuchungen in sensiblen Bereichen wie den Naturschutzgebieten der AWZ oder im Schweinswal-Schutzgebiet vor Sylt unterbleiben.

Umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig

Neben den einzuholenden bergbaurechtlichen Genehmigungen für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen sind für die Errichtung und den Betrieb von Öl- und Gasplattformen in der deutschen AWZ Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Detaillierte Informationen finden sich dazu in der Rubrik AWZ-Zulassungen.

Engagement auf internationaler Ebene

Die OSPAR-Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen zur Verringerung der Einleitungen aus der Öl- und Gasindustrie ergriffen. Obwohl beispielsweise die Menge des erzeugten Wassers und des eingeleiteten Verdrängungswassers weiter zunimmt, nimmt die Gesamtmenge des ins Meer eingeleiteten Öls ab. Die Vertragsparteien haben in den letzten 20 Jahren erhebliche Anstrengungen und Investitionen unternommen, um das OSPAR-Ziel einer Verringerung der Gesamtmenge an Öl in erzeugtem Wasser um 15 % zu erreichen. Allerdings darf der Anteil an dispergiertem Öl noch immer 30mg / eingeleitetem Liter Wasser enthalten (OSPAR-Empfehlung 2001/1). Auch weitere Schadstoffe sind im Produktionswasser enthalten, für die Grenzwerte einzuhalten sind.

Weiterführende Informationen sind hier zu finden zum OSPAR-Arbeitsbereich Offshore-Industrie und zu den Gefährlichen Substanzen.

Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung für die Einhaltung der auf OSPAR-Ebene getroffenen Beschlüsse zum vollständigen Rückbau von Bohrinseln in internationalen Gewässern.

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