Kontakt zum BfN
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen an das BfN zu richten. Wir bearbeiten Ihr Anliegen so schnell wie möglich. Bitte haben Sie Verständnis, wenn aufgrund der Vielzahl täglich eingehender E-Mails die Beantwortung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.
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Bundesamt für Naturschutz
Wichtige Hinweise
- Sie wollen geschützte Arten oder Erzeugnisse daraus ein- oder ausführen oder haben Fragen zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES)? Kontaktieren Sie die CITES Vollzugsbehörde.
- Wenn Sie Hilfe bei der Bestimmung von Arten benötigen, setzen sich bitte mit der Unteren Naturschutzbehörde in Ihrem Landkreis oder – bei kreisfreien Städten – mit Ihrer Stadtverwaltung in Verbindung.
- Sie haben rechtliche Fragen zu einem Vorhaben oder Vorgang bei sich vor Ort? Für den Vollzug des Naturschutzrechts sind bis auf wenige Ausnahmen die Landesbehörden zuständig. Deshalb wenden Sie sich bei praktischen Fragen zur Anwendung des Naturschutzrechts bitte direkt an die Untere Naturschutzbehörde. Bei landesweit bedeutsamen oder grundsätzlichen Fragen stehen auch die obersten Naturschutzbehörden der Länder für Rückfragen zur Verfügung.
- Alle (Fach-)Veröffentlichungen des BfN finden Sie zum Download oder Bestellen unter Publikationen.
CITES Vollzugsbehörde