NSG Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht
Naturschutzgebietsverordnung
Die Naturschutzgebietsverordnung unterteilt das NSG in seine beiden namensgebenden Bereiche. Es vereint so die beiden nach europäischen Richtlinien bereits geschützten Natura 2000 Gebiete Sylter Außenriff (Bereich I, FFH-Gebiet) und Östliche Deutsche Bucht (Bereich II, Vogelschutzgebiet). Entsprechend dieser Unterteilung schützt der Bereich des Vogelschutzgebiets die dort vorkommenden Seevögel, während der Schwerpunkt des anderen Bereichs der Schutz der gemäß FFH-RL besonders relevanten marinen Arten und Lebensräume ist.
Fakten zum Komplexgebiet Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht 2017 als NSG national unter Schutz gestelltes Natura 2000-Gebiet
Geschützte benthische Lebensräume | Sandbänke (FFH-Lebensraumtyp, § 30 Biotop BNatSchG) |
87km² |
Riffe (FFH-Lebensraumtyp, § 30 Biotop BNatSchG) |
154km² | |
Artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe (kurz KGS) (§30 BNatSchG) |
1.450 km² | |
Arten/Anzahl | Schweinswal (Phocoena phocoena) |
Durchschnittlich 3.200 im Sommer 2019*; SDB; 1.001-10.000 |
Seehund (Phoca vitulina) |
50 - 150 (2019*; SDB; 101-250 | |
Kegelrobbe (Halichoerus grypus ) |
11-50 | |
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) |
nachgewiesen | |
Finte (Alosa fallax) |
nachgewiesen | |
Seetaucher (Gavia arctica & Gavia stellata) |
Rund 6.000 im Frühjahr | |
Trauerente (Melanitta nigra) |
Max. 17.500 im Winter |
Schutzziele und Schutzzweck
Die Schutz- und Erhaltungsziele ergeben sich aus § 3 der Schutzgebietsverordnung (NSGSylV). Dazu gehören insbesondere die Erhaltung und Wiederherstellung:
- der spezifischen ökologischen Funktionen, der biologischen Vielfalt und der natürlichen Dynamik des Gebietes, insbesondere der für das Gebiet charakteristischen erhöhten biologischen Produktivität an den vertikalen Frontenbildungen und der geo-hydromorphologischen Beschaffenheiten;
- eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen „Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ Code 1110 und „Riffe“ Code 1170 mit ihren charakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten; insbesondere der vielfältigen, artenreichen und eng miteinander vernetzten Lebensgemeinschaften im zentral-westlichen Teil des Schutzgebietes und der nicht oder sehr wenig durch menschliche Nutzungen beeinflussten Benthosgemeinschaften im Bereich der Amrumbank;
- einer naturnahen Ausprägung artenreicher Kies-, Grobsand- und Schillgründe sowie die Entwicklung von Schlickgründen mit bohrender Bodenmegafauna;
- eines günstigen Erhaltungszustandes folgender FFH-Arten und ihrer Habitate: Schweinswal, Seehund, Kegelrobbe, Flussneunauge und Finte.
Zur Sicherung des Überlebens und der Vermehrung der besonders schützenswerten Seevogelarten und zur Sicherung ihrer Lebensräume ist insbesondere erforderlich die Erhaltung und Wiederherstellung:
- eines kräftigen Bestandes der Vogelarten mit dem Ziel der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes unter Berücksichtigung der natürlichen Populationsdynamik und Bestandsentwicklung; Vogelarten mit einer negativen Bestandsentwicklung ihrer biogeographischen Population sind besonders zu berücksichtigen;
- der wesentlichen direkten und indirekten Nahrungsgrundlagen der Vogelarten, insbesondere natürlicher Bestandsdichten, Altersklassenverteilungen und Verbreitungsmuster der den Vogelarten als Nahrungsgrundlagen dienenden Organismen.
Wichtigste Nutzungen
Im Gebietsmanagementplan für das NSG Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht werden die Nutzungen identifiziert und bewertet.
Große Teile des Naturschutzgebietes, insbesondere der östliche Teil, werden für grundberührende Fischerei mit verschiedenen Gerätetypen genutzt. Durch diese Art der Fischerei sind zum einen am Boden lebende Fischarten wie Scholle und Seezunge betroffen. Diese gehören zu den Nahrungsfischen von Meeressäugetieren und Seevögeln. Zum anderen kommt es durch die Grundberührung des Fischereigeschirrs zu einer Beeinträchtigung von Sedimenten, Morphologie und vor allem der Makrozoobenthosarten. In der Gebietsbeschreibung der Nordsee-Schutzgebiete werden die Auswirkungen der grundberührenden Fischerei hier im NSG insgesamt als sehr stark bewertet. Die Stellnetzfischerei hat starke Auswirkungen auf Schweinswale.
Eine ganzjährige Verbotszone für Freizeitfischereiaktivitäten befindet sich im Norden des Schutzgebietes. Eine saisonale Schließung (01.10.-15.05.) ist im südlichen Teil vorschrieben. Sie dient insbesondere dem Schutz der überwinternden Seevögel.
Regulierungen der Berufsfischerei bedürfen Einigungen auf EU-Ebene im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik. Die Maßnahmenvorschläge befinden sich derzeit in einem komplizierten, mehrphasigen nationalen und europäischen Abstimmungsprozess.
Für Kleinwale und auch Robben haben auch die Energieerzeugung aus Wind sowie die Beseitigung militärischer Altlasten starke Auswirkungen. Der Sand- und Kiesabbau beeinträchtigt vor allem die verschiedenen schützenswerten Lebensraum- und Biotoptypen (mittlere Auswirkung).
Ein weiteres Problem stellt die Berufsschifffahrt dar, insbesondere zu / von den Offshore-Windparks. Hier sind Lärmminderungsmaßnahmen von großer Bedeutung, um die Auswirkungen zu minimieren.