Finanzierungsmechanismen für den Moorschutz
Emissionshandel
Im Zuge der UN-Klimarahmenkonvention des 2005 in Kraft getretenen Kyoto-Protokolls haben sich die teilnehmenden Industriestaaten zur Reduzierung und Stabilisierung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtet. Der Handel mit Emissionsrechten ist ein Mechanismus, um dieses Ziel zu erreichen, sodass die EU 2005 unter anderem das System des Emissionszertifikathandels eingeführt hat . Neben den technischen Möglichkeiten zur Reduktion von THG-Emissionen wurde auch die Anrechenbarkeit von natürlichen CO2/THG-Senken einbezogen. Seit 2021 sind in der EU Nettoemissionen aus dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) verboten. Bis 2025 sind hierbei nur die Emissionen aus der Forstwirtschaft einschließlich Entwaldung und Aufforstung sowie aus bewirtschaftetem Acker- und Grünland verpflichtend zu berücksichtigen. Für Emissionen aus bewirtschafteten Feuchtgebieten ist dies derzeit noch freiwillig, wird dies aber ab 2026 ebenfalls verpflichtend.
Freiwilliger Kohlenstoffmarkt
Daneben gibt es den freiwilligen Kohlenstoffmarkt, der unter anderem die Möglichkeit bietet, sich finanziell für den Klima- und Naturschutz zu engagieren und so - über die gesetzlichen Vorgaben hinaus - im Sinne der Corporate Social Responsibility einen freiwilligen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. In diesem Sinne sind z.B. die MoorFutures zur Finanzierung von Moorschutzprojekten entwickelt worden. Bei der Nutzung des freiwilligen Kohlenstoffmarkts für deren Finanzierung besteht jedoch zukünftig die Gefahr, dass Emissionsminderungen von zwei Parteien für sich beansprucht werden, z.B. sowohl von einem Akteur auf dem privaten Markt als auch vom Staat im Rahmen seiner nationalen Verpflichtung, und so doppelt angerechnet werden. Dem gilt es durch die Schaffung geeigneter Regelungen zur Verknüpfung des Freiwilligen- und des Verpflichtungsmarktes vorzubeugen.
Sonstige Finanzierungsmechanismen
Darüber hinaus sind diverse andere Finanzierungsmechanismen, die auch die großflächige Umsetzung von Moor-Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen sollen, in Diskussion, so z.B. die Bezahlung landwirtschaftlicher Klimaschutz-Leistungen und die Etablierung des Berufsbilds des „Moor-Klimawirts“.