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Bundesamt für Naturschutz

Verfahren

Der Ressortforschungsplan wird in einem internen Verfahren zwischen BfN und Umweltministerium jährlich neu aufgestellt und umgesetzt.

Erläuterungen zum Verfahren

Auch wenn die Abstimmung zum Verfahren zwischen BfN und BMUV liegt und insofern auf den dortigen Internetseiten ausführliche Informationen zu finden sind, sind an dieser Stelle zur Einordnung einige Erläuterungen dargestellt. 

Eckpunkte

Nachfolgend sind wesentliche Eckpunkte des Verfahrens zusammengestellt.

Der REFOPLAN umfasst alle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben), die dazu dienen, den aus den Fachaufgaben des BMUV erwachsenen Beratungs- und Forschungsbedarf zu decken (Ressortforschung).

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) leitet im Frühjahr die Aufstellung des REFOPLAN des jeweiligen Folgejahres ein. Damit werden das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) gebeten, Vorschläge für Forschungsvorhaben vorzulegen.

Projektskizzen können formlos eingereicht werden. Wahlweise an den untenstehenden Kontakt oder direkt an potentiell betreuende Fachgebiete.

Eine Projektskizze sollte formlos in knapper Form (ca. 3-5 Seiten) folgende Punkte darstellen:

  • Thema/Kurztitel
  • Ggf. Langtitel/Beschreibung des zu bearbeitenden Problemfeldes
  • Laufzeit des Vorhabens: Geben Sie bitte den vorgesehen Anfangs- und Endzeitpunkt an; soweit sich dieser Zeitpunkt aus einer Kooperation mit einer weiteren Einrichtung zwingend ergibt, weisen Sie bitte darauf hin.
  • Ausgangslage: Stellen Sie die Ausgangslage und den Stand des Wissens dar
  • Aufgabenstellung: Beschreiben Sie bitte die Aufgabe, die Sie bearbeiten möchten. Stellen Sie dabei insbesondere die Wissenslücke, die es zu "füllen" gilt, schlüssig dar.
  • Ziel des Vorhabens: Beschreiben Sie die Ziele des Vorhabens und den zu erwartenden Erkenntnisgewinn.
  • Bundes-/Ressortinteresse: Das BfN darf als Einrichtung des Bundes nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben nur dann Mittel aufwenden, wenn das zu bearbeitende Themenfeld einer Bundesaufgabe zuzurechnen ist oder sich aus einer fachpolitischen Vorgabe des Bundesumweltministeriums ergibt. Stellen Sie bitte dar, wo und wie nach Ihrem Dafürhalten ein solches Themenfeld berührt ist.
  • Fachkompetenz: Haben Sie bereits früher entsprechende Themenfelder erfolgreich bearbeitet? Woraus ergibt sich die spezielle Motivation für die Durchführung des Vorhabens? Bestehen ggf. Synergieeffekte? Haben Sie bereits früher ähnliche Forschungsfelder bearbeitet, so dass bereits eine gute Datenbasis bzw. Erfahrungen bei der Bearbeitung des Forschungsthemas vorliegen? Beteiligen sich andere Einrichtungen/Institutionen an der Bearbeitung des Forschungsthemas?
  • Finanzangaben
    • Finanzbedarf: Geben Sie geschätzte Summen (nach Jahren getrennt) an, die notwendig wären, um aus Ihrer Sicht das vorgeschlagene Vorhaben erfolgreich durchführen zu können.
    • Teilen Sie uns mit, ob Sie ein Eigeninteresse an dem Vorhaben haben und ob das vorgeschlagene Vorhaben aus Ihrer Sicht als Auftrag oder Zuwendung zu vergeben wäre. 

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) realisiert im Rahmen des REFOPLANs  Forschungsvorhaben durch Bewilligung von Zuwendungen oder durch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Verträgen). Die Vorhaben werden im Auftrag und mit Mitteln des BMUV umgesetzt.

Die Realisierung der geplanten Vorhaben erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Aufnahme eines Vorhabens in den REFOPLAN bzw. seine Erwähnung bedeutet nicht, dass es im Laufe des Jahres zur Realisierung kommt.

Grundsätzlich werden die Vorhaben so früh wie möglich realisiert. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Aufgabenklärung im Vorfeld der Umsetzung kann es zu Verzögerungen kommen.

Für Vorhaben, die als Auftrag vergeben werden sollen, erfolgt eine Veröffentlichung zur Einleitung des jeweiligen förmlichen Vergabeverfahrens zu gegebener Zeit auf dem e-Vergabe-Portal des Bundes. An dem jeweiligen förmlichen Vergabeverfahren müssen sich die Interessenten zwingend beteiligen. Die Abgabe einer Interessenbekundung ersetzt nicht die Beteiligung am förmlichen Vergabeverfahren. Interessenten, die im Interessenbekundungsverfahren eine Anmeldung abgegeben haben, werden nicht gesondert auf das förmliche Vergabeverfahren hingewiesen. Es obliegt den Interessenten, die Bekanntmachungen zur Einleitung der förmlichen Vergabeverfahren auf dem e-Vergabe-Portal des Bundes zu verfolgen.

Registrierte Nutzer*innen der Anwendung "AnA-Web" haben die Möglichkeit, kostenfreie Suchprofile (Newsletter) einzurichten und auf diese Weise über Ausschreibungen des BfN informiert zu werden. Eine Registrierung für das "AnA-Web" ist im e-Vergabeportal möglich.  

Sofern Interessenten ein unmittelbares Eigeninteresse an der Durchführung eines Vorhabens (begründetes inhaltliches Eigeninteresse) haben, können vom BfN unter Berücksichtigung der Interessenlage Zuschüsse (Zuwendungen) an die ausgewählten Unternehmen oder Einrichtungen in einem öffentlichen-rechtlichen Verfahren bewilligt werden. Hierzu wird vom Zuwendungsempfänger eine finanzielle Beteiligung an den Kosten/ Ausgaben in angemessenem Umfang erwartet.

Zuwendungen werden in der Regel auf Ausgabenbasis bewilligt. Zuwendungen auf Kostenbasis sind grundsätzlich nur zugunsten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie dem Helmholtz-Zentrum und der Fraunhofer-Gesellschaft möglich.

Das BfN macht Zuwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung im Bundesanzeiger bekannt. Die Bekanntmachung sowie die in dieser in Bezug genommenen Dokumente finden Sie unter „weiterführende Downloads“ (siehe unten).

Das IBV beschränkt sich auf Vorhaben, bei denen nach einer ersten Prüfung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) die Bewilligung einer Zuwendung grundsätzlich möglich ist. Vorhaben die für die Erfüllung naturschutzfachlicher Aufgabenstellungen in jedem Fall – d.h. unabhängig von den Eigeninteressen in der Forschungs- und Entwicklungslandschaft – erforderlich sind, sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens und werden im Rahmen der Umsetzung des REFOPLANs als zu vergebende Aufträge öffentlich ausgeschrieben.

Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens prüft das BfN unter Berücksichtigung der festgestellten Eigeninteressen sowie ggf. in Einzelfällen, ob die Bewilligung einer Zuwendung möglich ist und ob die weiteren (haushalts-)rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann sich, abhängig von den Eigeninteressen und möglicher Prioritäten in Einzelfällen ergeben, dass Vorhaben abweichend von der ersten Prüfung zur Erfüllung als Aufträge zu vergeben sind.

Sollten für ein Vorhaben mehrere Interessenten ihr Interesse bekunden, wird auf der Grundlage der im Rahmen des IBV gemachten Angaben eine sachliche Auswahlentscheidung anhand der für das jeweilige Vorhaben relevanten naturschutz-fachlichen Kriterien getroffen.

Zur Verminderung des Verwaltungsaufwandes erhalten die Interessenten, deren Interessenbekundung nicht berücksichtigt werden kann, grundsätzlich keine Absageschreiben.

Die Vorhaben des REFOPLAN gliedern sich in unterschiedliche Themengebiete. Für die vom BfN betreuten Vorhaben können Sie diese aus der Forschungskennziffer (FKZ) wie folgt ableiten:

 
ForschungskennzifferThemengebiet
35. .. ...Durchführende Behörde: Bundesamt für Naturschutz
21 .. ...Planungsjahr, z.B. 21 für das Jahr 2021
... 8. ...Schwerpunkt: Naturschutz und Ökologie
... 80 ...Naturschutzpolitische Grundsatzfragen
... 81 ...Methoden und Instrumente für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Natur und biologischer Vielfalt
... 82 ...Nationaler und internationaler Artenschutz
... 83 ...Nationaler und internationaler Schutz von Ökosystemen und Lebensräumen (Natura 2000, Wald, Wildnis, Meere usw.)
... 84 ...Integration von Natur und biologischer Vielfalt in andere Politikbereiche (Landwirtschaft, Fischerei, GVO, Infrastruktur usw.)
... 85 ...Naturschutz und Gesellschaft
... 86 ...Naturschutzbegleitforschung zur Energiewende
... 87 ...frei
... 88 ...frei
... 89 ...Naturschutz-Tagungen - insbesondere Tagungen der "Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm des BfN"
... .. 0100Laufende Nr.

Kontakt im BfN

Andrea Wolter
Sachbearbeiterin
0228 8491-1195
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