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Bundesamt für Naturschutz

Sachverständige

Die benannten Sachverständigen sind aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnis geeignet, Gutachten zu bestimmten, für den Artenschutzvollzug relevanten Fragen zu erstellen. Diese können als Nachweis dafür dienen, dass ein Exemplar den Artenschutzvorschriften unterliegt oder aufgrund seiner Herkunft oder seines Alters bestimmte Regelungen Anwendung finden können. Für die Untersuchung des Exemplars können je nach Fragestellung verschiedene Methoden angewandt werden.

Allgemeine Informationen zu den Sachverständigen

Hier erfahren Sie Wissenwertes über die Sachverständigen wie z. B. den rechtlichen Rahmen, Näheres zur Beauftragung und Gutachtenerstellung, aber auch wie man Sachverständiger wird.

Wissenswertes

Informationen rund um die Funktion von CITES-Sachverständigen.

Den rechtlichen Rahmen für die Gutachten der sachverständigen Personen und Institutionen bilden das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die EU-rechtlichen Artenschutzbestimmungen (vor allem die Verordnung (EG) Nr. 338/97) sowie das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung. 

Sachverständige haben den vorgegebenen Sachverhalt unparteiisch, unabhängig und objektiv in einem Gutachten festzustellen und zu beurteilen. Die Sachverständigen müssen ihr Gutachten möglicherweise bei gerichtlichen Streitigkeiten vertreten können. Entsprechend muss es in Form und Inhalt vor Gericht Bestand haben. Eine rechtliche Bewertung des jeweiligen Sachverhalts ist nicht Aufgabe der Sachverständigen und ist somit kein Bestandteil des Gutachtens.

Die Person, die eine Begutachtung durch eine sachverständige Person/Institution wünscht, beauftragt diese im eigenen Interesse und auf eigene Kosten. Die sachverständigen Personen und sachverständigen Stellen dürfen Kosten für die Erstellung der Gutachten erheben. 

Die Antragstellung erfolgt über das Bundesamt für Naturschutz. Je nachdem, ob man sich als sachverständige Person (Antrag Sachverständige Person) oder Stelle (Antrag Sachverständige Stelle) anerkennen lassen möchte.

Bitte füllen Sie das jeweilige Antragsformular aus und senden dies postalisch (Bundesamt für Naturschutz, z.Hd. FG I 1.4, Konstantinstraße 110, 53179 Bonn) oder per E-Mail (citesma@bfn.de) an das Bundesamt für Naturschutz. Die Antragsformulare finden Sie unten auf dieser Seite bei den weiterführenden Downloads.

Es erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen eine Prüfung auf Geeignetheit. Fällt das Urteil positiv aus, so erfolgt eine offizielle Ernennung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz für gemäß § 51 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz. Anschließend werden die Kontaktdaten und Themengebiete in die öffentlich einsehbare Sachverständigen-Datenbank übernommen. Die Ernennung erfolgt befristet für zwei Jahre.

Sachverständigen-Recherche

In der Datenbank der anerkannten CITES-Sachverständigen sind die Kontaktdaten von sachverständigen Personen und sachverständigen Stellen, die aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnis geeignet sind, Gutachten für den Artenschutzvollzug zu erstellen, enthalten. Sie können in der Rubrik 'Datenbank Sachverständige' entsprechend danach suchen.

Forensik

Es können verschiedene analytische Methoden verwendet werden, um bestimmte Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren und Pflanzen zu beantworten.

Folgende Fragen werden von Behörden, Züchter*innen und Halter*innen immer wieder gestellt:

  • Kann ein Tier oder eine Pflanze durch bestimmte Methoden sicher bestimmt werden?

  • Können in Produkten Inhaltsstoffe von bestimmten Tieren oder Pflanzen ermittelt werden?

  • Können nachgezüchtete Tiere den Elterntieren sicher zugeordnet und damit die Zucht bestätigt werden?

  • Kann geklärt werden, ob die Tiere oder Pflanzen der Natur entnommen wurden?

  • Kann das Alter oder die geographische Herkunft ermittelt werden?

  • Gibt es außer den üblichen Kennzeichen wie Ringen oder Transpondern Möglichkeiten, Tiere sicher zu identifizieren?

  • Für welche Arten können welche Untersuchungen durchgeführt werden?

  • Welches Probenmaterial ist dazu erforderlich?

  • Wer darf solche Proben nehmen?

  • Wie lange dauern die jeweiligen Untersuchungen und welche Kosten entstehen?

Grundsätzlich eignet sich nicht jede Methode für jede Fragestellung. Durch eine DNA-Analyse können unter bestimmten Voraussetzungen Tier- oder Pflanzenarten oder die Elterntiere von gezüchteten Tieren sicher bestimmt werden. Durch die Untersuchung radioaktiver Isotope kann das Alter von bestimmten Produkten relativ genau bestimmt werden. Diese Methode kann wie die DNA-Analyse auch für die Festlegung der geographischen Herkunft genutzt werden. Die Verfügbarkeit von Referenzproben ist jedoch in vielen Fällen die Voraussetzung für eine sichere Durchführung der Untersuchung. 

In der Datenbank der anerkannten Sachverständigen sind entsprechende Labore aufgeführt. Diese können Interessierten auch mitteilen, ob eine entsprechende Untersuchung möglich ist, welches Material dafür erforderlich ist und wie viel eine entsprechende Untersuchung kosten wird. 

Für bestimmte Fragestellungen kann eine sichere Methode noch nicht genannt werden.

Kontakt im BfN

CITES Vollzugsbehörde
0228 8491-1311
0228 8491-1319
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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