Monitoring für Naturschutz
Monitoring ist gesetzlich vorgegeben
In § 6 des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Beobachtung von Natur und Landschaft als Aufgabe von Bund und Ländern verankert. Diese Beobachtung „dient der gezielten und fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft und ihrer Veränderungen einschließlich der Ursachen und Folgen dieser Veränderungen“ (§ 6 Abs. 2 BNatSchG). Verpflichtungen zur Beobachtung von Natur und Landschaft ergeben sich zudem aus EU-Richtlinien wie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie, aber auch durch internationale Konventionen wie das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt und die Bonner Konvention. Aufgabe der Beobachtung von Natur und Landschaft und damit des Monitorings ist jeweils, zielgerichtete und aktuelle Informationen für den effektiven Schutz von Natur und Landschaft bereitzustellen.
Monitoring entwickelt sich kontinuierlich weiter
Bereits etablierte bundesweite Monitoringprogramme des Naturschutzes werden fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt. Apps zur direkten Erfassung vor Ort, webbasierte Eingabetools, zeitgemäße Datenmanagementsysteme oder automatisierte Datenanalysen führen zu einer effizienten Erfassung und unterstützen die Beschleunigung des Datenflusses und der Datenaufbereitung.
Neben der Weiterentwicklung der bestehenden Monitoringprogramme ist der Ausbau des Naturschutzmonitorings ein wichtiges Vorhaben. Mit dem Ziel der Verbesserung der Datenlage ist die Einführung eines „umfassenden bundesweiten Biodiversitätsmonitorings“ unter Nutzung der bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen ein wichtiges Handlungsfeld der Naturschutz-Offensive 2020. Dafür soll das bestehende Monitoring so erweitert, harmonisiert und mit den Ländern abgestimmt werden, dass künftig aktuelle Fragen zu Zustand und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland noch verlässlicher beantwortet werden können. Eine Maßnahme des „Aktionsprogramm Insektenschutz“ ist die Entwicklung und Umsetzung eines bundesweiten Insektenmonitorings, um bundesweit und systematisch erhobene Langzeitdaten zu Bestandsveränderungen der Insektenfauna zu erfassen.
Auf der Grundlage des Koalitionsvertrags zur 19. Legislaturperiode wurde ein Nationales Monitoringzentrum zur Biodiversität, angesiedelt am Bundesamt für Naturschutz, aufgebaut. Das Monitoringzentrum soll wichtige Impulse für eine Zusammenführung und Weiterentwicklung der Monitoringaktivitäten verschiedener Akteure im terrestrischen, marinen und limnischen Bereich hin zu einem übergreifenden Gesamtkonzept des Biodiversitätsmonitorings in Deutschland setzen.
Synergien nutzen
Die Zusammenführung der Monitoringaktivitäten und die Nutzung von Synergien sind zentrale Leitgedanken beim Ausbau des Naturschutzmonitorings. Die Erfassungen verschiedener Monitoringprogramme auf den gleichen Flächen ermöglicht die gemeinsame und damit vertiefte Auswertung der erhobenen Daten. Sie ermöglicht die Analyse von Wirkungszusammenhängen und Ursachen der Veränderungen der biologischen Vielfalt. Synergien ergeben sich aber auch in Bezug auf die Organisation und die verwendeten Methoden. Die über Deutschland verteilten, bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen bilden das räumliche und konzeptionelle Grundgerüst für das bestehende und zu erweiternde Monitoring in der Gesamtlandschaft. So sind das Monitoring der häufigen Brutvögel und das Monitoring der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert auf dieser einheitlichen Stichprobenkulisse bereits etabliert. Das Ökosystem-Monitoring und Teile des Insektenmonitorings befinden sich im Aufbau beziehungsweise in Erprobung.
Monitoringprogramme naturschutzfachlich wertvoller Bereiche, wie zum Beispiel das FFH-Monitoring oder das Monitoring des Nationalen Naturerbes, nutzen für ihre zielgerichteten Fragestellungen individuelle Stichprobenkulissen. Hier soll die Möglichkeit des Vergleichs und der gemeinsamen Auswertung der Daten mit Erhebungen anderer Monitoringprogramme des Naturschutzes über die Verwendung einheitlicher Erfassungsmethoden ermöglicht werden.
Monitoring und Indikatoren
Indikatoren für den Naturschutz bilanzieren die Veränderungen in Natur und Landschaft sowie biodiversitätsrelevanter Einflüsse und Maßnahmen. Sie fassen die Ergebnisse des Monitorings in komprimierter Weise zusammen und dienen einer anschaulichen Darstellung von Entwicklungen. Sie sind wichtige Instrumente für die Politikberatung und die Information der Öffentlichkeit.
In regelmäßigen Indikatorenberichten wird über die Zielerreichung nationaler Strategien informiert, z.B. der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt oder der Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel.