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Bundesamt für Naturschutz

Vogelschutzbericht 2013

Der vorliegende Nationale Bericht 2013 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie für den Zeitraum 2008-2012 wurde erstmals nach einem neuen Berichtsformat erstellt, das der FFH-Berichterstattung weitgehend angeglichen ist. Das neue Berichtsformat wurde im April 2011 von der Europäischen Kommission in Kraft gesetzt und enthält neue qualitative Anforderungen, gleichzeitig wurde die Berichtsfrequenz von drei auf sechs Jahre verlängert.

Hintergrund

Der Nationale Bericht nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie enthält neben Informationen zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland erstmals auch Angaben zu Populationsgrößen und Trends sowie zu Verbreitung und Verbreitungsänderungen. Für die so genannten Triggerarten, darunter versteht man Arten, die Anlass für die Schutzgebietsausweisung nach Art. 4, Abs. 1 und 2 waren, sind zusätzliche Angaben zu den Populationsanteilen in den Schutzgebieten, zu Hauptbeeinträchtigungen und Gefährdungen sowie zu Erhaltungsmaßnahmen erforderlich.

Die Vogelarten werden entsprechend der ökologischen Saison, in der sie in Deutschland auftreten, in Brutvögel, Überwinterer und Durchzügler differenziert.  Daher kann es vorkommen, dass es von einer Vogelart bis zu drei Einzelberichte gibt. Insgesamt besteht der nationale Vogelschutzbericht aus 361 „Berichtseinheiten“, davon entfallen 250 Einzelberichte auf heimische Brutvogelarten, 78 Einzelberichte auf überwinternde Vogelarten und 33 Einzelberichte auf durchziehende Vogelarten. Verbreitungskarten liegen nur für die Brutvogelarten vor.

Für die Berichtserstellung wurde auf die Daten aus dem bundesweiten Vogelmonitoring, auf Länderdaten und Informationen des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten zurückgegriffen.

Im Gegensatz zum Nationalen FFH- Bericht gibt es jedoch beim Vogelschutzbericht keine nationale Bewertung des Erhaltungszustandes und keine regionalisierte Bewertung auf der Ebene von biogeographischen Regionen, sondern nur die Angabe von kurzfristigen Trends (Zeitraum von 12 Jahren) und langfristigen Trends (Zeitraum 25 Jahre) für die Population und das Verbreitungsgebiet. Dadurch sind auch Aussagen zum Zustand und zur Entwicklung der Vogelarten möglich.

Nach einer Bundesressortabstimmung konnte der Nationale Bericht nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie fristgerecht am 20.12.2013 an die Europäische Kommission übermittelt werden. Nach Bearbeitung des anschließenden Prüfberichtes des ETC/BD und der EU- Kommission im Frühjahr 2014 wurde der Vogelschutzbericht mit wenigen Korrekturen am 01.04.2014 abschließend an die EU-Kommission übermittelt. Aus den nationalen Vogelschutzberichten der Mitgliedsstaaten wird von der EU-Kommission ein Gemeinschaftsbericht erstellt, der im Frühjahr 2015 veröffentlicht werden soll.

Der Dachverband Deutscher Avifaunisten, das Bundesamt für Naturschutz und die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten haben die Publikation „Vögel in Deutschland 2013“ herausgegeben, die schwerpunktmäßig Informationen zum Bericht nach Art. 12 Vogelschutzrichtlinie enthält und einen tabellarischen Überblick über Bestände und Trends von Brutvögeln und überwinternden Wasservögeln in Deutschland gibt.

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