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Bundesamt für Naturschutz

Schutzgebiete

Schutzgebiete sind eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Gebietsschutz trägt unmittelbar zur Erhaltung von Arten und ihren Lebensräumen bei. Mit den unterschiedlichen Schutzgebietskategorien lassen sich verschiedene Ziele verwirklichen.

weiterführender Inhalt

Kartenanwendung

Die Anwendung stellt bundesweite Daten zu Schutzgebieten aus dem Bereich des Naturschutzes dar.

Die in Deutschland geltenden Schutzgebietskategorien beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Schutzgebiete können hinsichtlich ihrer Größe, ihres Schutzzwecks und ihrer Schutzziele und den daraus abzuleitenden Nutzungseinschränkungen unterschieden werden. Die wichtigsten Schutzgebietskategorien sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke sowie die Schutzgebiete gemäß NATURA 2000. Sie können sich überlagern oder sind in wenigen Einzelfällen sogar deckungsgleich. Beispielsweise sind viele Naturschutzgebiete gleichzeitig FFH-Gebiete und große Teile der Naturparke stehen als Landschaftsschutzgebiet unter Schutz. Daher können die Flächen der einzelnen Schutzgebietskategorien nicht zusammengerechnet werden, um die Gesamtfläche der Schutzgebiete Deutschlands zu ermitteln.

Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke werden aufgrund ihrer Flächengröße auch als Großschutzgebiete bezeichnet.

Im Rahmen der Novellierung des BNatSchG im Jahre 2009 wurden Nationale Naturmonumente neu ins Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen (§ 24, Abs. 4). Des Weiteren existieren noch Naturdenkmäler gemäß § 28 und Geschützte Landschaftsbestandteile gemäß § 29 BNatSchG. Dabei handelt es sich um punktuelle bzw. sehr kleinflächige Schutzgebiete zum Schutz von Einzelschöpfungen der Natur bzw. von Elementen mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und zur Belebung und Gliederung der Landschaft. Bundes- und häufig auch landesweite Übersichten zu Geschützten Landschaftsbestandteilen fehlen. Darüber hinaus können die Bundesländer auch bestimmte Biotope per Gesetz unter Schutz stellen (§ 30 BNatSchG).

Im Bundesnaturschutzgesetz 2002 wurde erstmals die Einrichtung eines bundesweiten Biotopverbundsystems, das mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll (§ 21 BNatSchG), gesetzlich vorgegeben. Ziel ist es, hiermit unter anderem einen effektiven Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Sicherung des nationalen Naturerbes zu leisten. Die wichtigsten Bestandteile dieses Systems sind Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate und NATURA 2000-Gebiete (oder Teile davon) sowie Flächen des Nationalen Naturerbes und des Grünen Bandes.

Auch für den Aufbau des Europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" (vgl. §§ 31 - 36 BNatSchG) sowie des auf dem Schutzgebietskongress in Durban geforderten globalen Schutzgebietsnetzes (vgl. hierzu auch den Beschluss VII/28 der CBD), sind die Schutzgebietskategorien des BNatSchG die wesentlichen Grundlagen für die rechtliche Sicherung der Bestandteile dieser Netze.

Um die internationale Vergleichbarkeit der unterschiedlichen  Schutzgebietstypen der Länder und Regionen zu ermöglichen, hat die IUCN (Internationale Naturschutz-Union) bereits 1994 Richtlinien der Managementkategorien für Schutzgebiete veröffentlicht, die im Rahmen  internationaler Berichtspflichten, insbesondere gegenüber der CBD (Konvention über die biologische Vielfalt), herangezogen werden sollen. 2008 wurde von der IUCN eine überarbeitete Ausgabe der "Richtlinien für die Anwendung der IUCN-Managementkategorien für Schutzgebiete" veröffentlicht (Dudley, N. (Ed). 2008. Guidelines for Applying Protected Area Management Categories, Gland, Switzerland: IUCN. x + 86pp.). Die deutsche Übersetzung dieser Richtlinien wurde 2010 im Rahmen eines vom BfN mit Mitteln des BMU geförderten Vorhabens von EUROPARC Deutschland in einer Broschüre veröffentlicht. Die Broschüre kann über die Geschäftsstelle von Nationale Naturlandschaften e.V., Pfalzburger Str. 43/44 in 10717 Berlin bezogen werden.

Für die Großschutzgebiete wurde im November 2005 die Dachmarke "Nationale Naturlandschaften" durch EUROPARC Deutschland e.V. (heute: Nationale Naturlandschaften e.V.) mit folgenden Zielen gegründet:

  • gemeinsames Auftreten der Großschutzgebiete Deutschlands, gebietsübergreifende Kommunikation
  • Aufbau eines einheitlichen Corporate Design für alle Großschutzgebiete
  • Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Wertschätzung der nationalen Naturlandschaften
  • Stärkung der nationalen und internationalen Bedeutung der Großschutzgebiete z.B. für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland
  • zusätzliche Einwerbung von Finanzmitteln für die Großschutzgebiete.

Inzwischen verwenden viele Großschutzgebiete in Deutschland das neue Corporate Design. Die Entwicklung der Dachmarke wurde mit Mitteln von BMU/BfN unterstützt.

Die Ziele und Handlungserfordernisse für die Großschutzgebiete hat das BfN in einem Positionspapier dargelegt.

Für die weitere Entwicklung des Gebietsschutzes in Deutschland, insbesondere für die Entwicklung der Großschutzgebiete werden folgende Schwerpunkte gesehen:

  • Weiterentwicklung von Qualitätskriterien und Standards für (Groß-) Schutzgebiete,
  • Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans Schutzgebiete,
  • regelmäßige Evaluierung von Schutzgebieten,
  • Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Tagungen zum Schutzgebietssystem bzw. zu einzelnen (Groß)schutzgebietstypen, aktuelle Fragestellungen betreffend
  • Erhöhung des Anteils der Prozessschutzflächen entsprechend der sog. 2%- und 5%-Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie,
  • Verbesserung des Schutzgebietsmanagements und der Kommunikation von Best practice Beispielen, Stärkung der Resilienz von Schutzgebieten gegenüber negativen Einwirkungen,
  • Verbesserung von Forschung und Monitoring, Implementierung eines integrativen Monitorings für Nationalparke und Biosphärenreservate,
  • schutzgebietsübergreifende und grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
  • Durchführung von Förderprojekten des Bundes in den Kulissen der Großschutzgebiete,
  • Weiterentwicklung der Schutzgebiete zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes,
  • Qualifizierung der Schutzgebiete mit Blick auf die EU-Schutzgebietsziele 2030.
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