Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

Projektevaluation

Im Bundesprogramm Biologische Vielfalt sollen laut Förderrichtlinie alle Projekte evaluiert werden. Um ihre Wirksamkeit messen zu können, sind entsprechend ausgerichtete Projektevaluationen notwendig.

Evaluation ist notwendig, um die Wirkungen und Erfolge von umgesetzten Maßnahmen überprüfen zu können. Ziel der Evaluationen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt (BPBV) ist es, den Projekterfolg zu dokumentieren und Hinweise zu geben, wo weitere Verbesserungen oder Anpassungen bei der Maßnahmenumsetzung erforderlich sind. Unter Projekterfolg wird die Erreichung gesetzter Ziele verstanden. Auf die Formulierung konkreter Ziele in der Projektplanung wird daher viel Wert gelegt. Auch Erläuterungen über das Nicht-Erreichen von Zielen und die Gründe hierfür können wertvolle Hinweise für die Planung und Durchführung zukünftiger Projekte sowie für die Weiterentwicklung des BPBV geben.

Deshalb werden Projekte im Bundesprogramm Biologische Vielfalt evaluiert

Im BPBV sollen laut Förderrichtlinie alle Projekte evaluiert werden. Um ihre Wirksamkeit messen zu können, sind entsprechend ausgerichtete Projektevaluationen notwendig. In den anfangs angelaufenen Projekten wurden im Rahmen der Evaluation vor allem Leistungen dargestellt, sogenannte Outputs, wie z.B. Anzahl durchgeführter Tagungen. Diese Informationen sind aber für die Bewertung der Projekterfolge nicht aussagekräftig. Deshalb hat das BfN 2017 einen Leitfaden zur Evaluation von Projekten im BPBV herausgebracht. Durch den Leitfaden werden nun allgemeine Standards für die Projektevaluation eingeführt und der Fokus auf die Erfassung von Wirkungen (Outcomes) gelenkt.
Standardisierte Projektevaluationen gewährleisten nicht nur gute Einzelevaluationen, sondern generieren noch einen Mehrwert: Die Vergleichbarkeit der einzelnen Projektevaluationen wird erhöht und damit die Grundlage für Querschnittsevaluationen des gesamten Programmes gebildet. So kann das BfN Aussagen über die Qualität dieses Förderprogramms machen.

So wird evaluiert

Um Wirkungen erfassen zu können, müssen die Projekte so konzipiert werden, dass sie evaluierbar sind. Hierfür ist es notwendig, dass die Evaluation bereits bei der Planung des Projekts konzeptionell mitgedacht wird. Die Formulierung konkreter Projektziele ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Erfolge auch messbar werden. Sogenannte SMART-Ziele, das heißt spezifische, messbare, angemessene, realistische und terminierbare Ziele, ermöglichen erst eine wirkungsorientierte Evaluation – denn solche Ziele können mit Indikatoren hinterlegt werden, anhand derer die Projektzielerreichung ermittelt werden kann.

Bereits auf Skizzenebene sollten die Projektziele so genau wie möglich formuliert und möglichst mit Indikatoren hinterlegt werden. Bei Antragstellung muss auf Grundlage des Leitfadens ein erstes Konzept zur Evaluation vorgelegt werden, was auf die Projektziele abgestimmt ist (ein sogenanntes Grobkonzept). Dieses Grobkonzept soll auf die wesentlichen Projektziele eingehen. Zudem sollen Indikatoren und ihre Zielwerte festgelegt werden, die zur Ermittlung der Zielerreichung dienen. Die Erhebungsmethoden, die Zeitpunkte der Erhebung und die Bewertungsmethoden sollen ebenfalls genannt werden. Auf diese Weise werden die Projektziele messbar und beurteilbar gemacht (operationalisiert).

Das genaue Evaluationsdesign hängt selbstverständlich von den jeweiligen Zielen des einzelnen Projektes ab. Projektübergreifend soll vor Maßnahmendurchführung in der Regel eine Erfassung der Ausgangssituation durchgeführt werden, um Daten z.B. für einen Vorher-Nachher-Vergleich zu generieren. Die Evaluation soll prozessbegleitend angelegt werden, um gegebenenfalls Anpassungen im Projektdesign vornehmen zu können. Während der Projektdurchführung sollen deshalb Daten zu den projektspezifischen Indikatoren erhoben werden. Am Projektende sollen diese Daten zum Vergleich erneut erhoben werden. 

Wer evaluiert?

Die Evaluation soll in der Antragsphase von den Projektnehmenden selbst konzipiert werden (Grobkonzept). Eine Orientierung für die Erstellung solcher Evaluationskonzepte liefert der Leitfaden. Grund für die Erarbeitung des Grobkonzeptes durch die Antragstellenden ist die notwendige Auseinandersetzung mit den Projektzielen während der Projektplanung. Der interne Prozess der Zielschärfung hat eine positive Wirkung auf die gesamte Projektplanung, da die einzelnen Arbeitspakete mit den jeweiligen Zielen des Projektes verknüpft und klarer voneinander abgegrenzt werden. Nach Projektstart sollen Expertinnen und Experten beauftragt werden, die die Evaluation auf Grundlage des Grobkonzeptes und des Leitfadens im Detail planen und durchführen. In Anbetracht der Komplexität einiger Projekte können hierfür auch Konsortien gebildet werden.

Austauschforum Projektevaluation

Mit der digitalen Veranstaltungsreihe sollen der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung zwischen den Bundesprogramm-Projekten gefördert und offene Fragen geklärt werden. Die Veranstaltungen finden alle zwei Monate statt und werden vom Programmbüro durchgeführt und fachlich begleitet.

Haben Sie Interesse, an der Veranstaltung teilzunehmen? Bitte wenden Sie sich an das Programmbüro (Dr. Christelle Nowack).

Kontakt

Programmbüro Bundesprogramm Biologische Vielfalt
0228 3821-1809
0228 3821-1440
Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn
Dr. Christelle Nowack
Programmbüro
0228 3821-1661

Häufig gestelte Fragen

Alle Vorhaben sind nach Maßgabe der Förderrichtlinie zu evaluieren. Die Evaluation kann - entsprechend begründet - über die maximale Projektlaufzeit von sechs Jahren hinausgehen. Dabei sollen nicht nur klassische naturschutzfachliche Maßnahmen evaluiert werden, vielmehr ist eine wissenschaftlich fundierte Bewertung des gesamten Projektansatzes zu gewährleisten. Die Evaluation sollte durch eine externe Stelle erfolgen, die nicht unmittelbar an der Projektdurchführung beteiligt ist/war. Nutzen Sie für die Erstellung des Evaluationskonzeptes den "Leitfaden zur Evaluation des Bundesprogramms Biologische Vielfalt".

Die Projektevaluation soll von Anfang an mitgedacht werden. Dies verbessert die Projektplanung und trägt zur Schärfung und Operationalisierung der Projektziele bei. Ein vollständiges Grobkonzept ist erst bei Antragstellung vorzulegen.

Bestandteile des Grobkonzeptes, die möglichst früh (also im Skizzenstadium) definiert werden sollten, sind die wesentlichen Projektziele (SMART) und die dazu ausgewählten Indikatoren; ggf. auch schon die Erhebungsmethoden. Zielwerte zu den Indikatoren sind in diesem Stadium noch entbehrlich. Die Konkretisierung des Grobkonzeptes  erfolgt erst, wenn das Projekt gestartet ist und die Evaluationsexpertise mit an Bord ist. Falls sich im Projekt maßgebliche Änderungen zum Grobkonzept ergeben, kann in Abstimmung mit dem Programbüro eine Anpassung erfolgen.

In der Regel sollen die Projekte extern evaluiert werden, um eine größtmögliche Objektivität der Evaluation zu gewährleisten. In Ausnahmefällen kann auch geeignetes Projektpersonal oder ein besonders geeigneter Verbundpartner die Evaluation übernehmen, z.B. wenn eine besondere Expertise für die Erhebung und Bewertung der Daten vorliegt.

Begleitforschung dient zur Klärung von Grundlagen, die für die Maßnahmenerarbeitung oder -umsetzung erforderlich ist. Ihre Ergebnisse sind allgemein gültig (da in BPBV-Projekten der Fokus auf die Umsetzung gerichtet ist, spielt die Begleitforschung hierbei eine untergeordnete Rolle). Evaluation ist auf die wesentlichen Projektziele ausgerichtet und ermittelt die Zielerreichung und Wirkung der Maßnahmen (Evaluation setzt allerdings nicht erst am Projektende ein, sondern wird oftmals prozessbegleitend angelegt). Ihre Ergebnisse sind auf das spezifische Projekt bezogen. Monitoring bezeichnet die regelmäßige Erfassung bestimmter Daten nach vorgegebenen Standards über einen längeren Zeitraum hinweg, z.B. das FFH- oder das Vogelmonitoring. 

Was genau die zentralen Projektziele sind, wie sie operationalisiert werden können und anhand welcher Messgrößen und mit welchen Methoden man ihre Erreichung messen kann, sind Überlegungen, die zu einer Schärfung der Projektziele und der gesamten Projektplanung beitragen. Die besten Experten für diese Aufgabe sind Sie als Projektverantwortliche/r! Erst in einem späteren Stadium (bei der tatsächlichen Durchführung der Evaluation) kommen die Expertinnen und Experten ins Spiel, die beauftragt werden.

Zurück nach oben