Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention, 1991)

Convention on the Protection of the Alps (Alpine Convention)
Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums.
Vertragsparteien
Acht Alpenstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien) sowie die EU.
In Kraft seit
1991 (Deutschland ist seit 1994 Mitglied der Konvention)

Ziele

Die Konvention hat den Schutz des Naturraums und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in den Alpen zum Ziel. Dabei wird der Sicherung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung besondere Bedeutung beigemessen. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden Maßnahmen in den folgenden Bereichen durchgeführt: Naturschutz und Landschaftspflege, Bevölkerung und Kultur, Raumplanung, Luftreinhaltung, Bodenschutz, Wasserhaushalt, Berglandwirtschaft, Bergwald, Tourismus und Freizeit, Verkehr, Energie und Abfallwirtschaft.

Beschreibung

Die Alpenkonvention ist ein Rahmenabkommen. Zu einzelnen Bereichen werden von den Vertragsparteien Ausführungsprotokolle ausgehandelt. Sie konkretisieren die Pflichten der Vertragsparteien und erforderliche Umsetzungsmaßnahmen. Gegenwärtig existieren folgende Ausführungsprotokolle, die allerdings noch nicht von allen Vertragsstaaten ratifiziert wurden: Naturschutz und Landschaftspflege, Berglandwirtschaft, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Bergwald, Tourismus, Energie, Bodenschutz, Verkehr, Beilegung von Streitigkeiten. Zusätzlich können Ministerdeklarationen verabschiedet werden. So wurden z.B. in den letzten Jahren folgende Deklarationen verabschiedet:

  • Erklärung zum Schutz der Bergbiodiversität und deren Förderung auf internationaler Ebene (2020),
  • Erklärung von Innsbruck: Klimaneutrale und klimaresiliente Alpen 2050 (2019),
  • Erklärung der XIV. Alpenkonferenz zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft in den Alpen (2016) oder
  • Deklaration Bevölkerung und Kultur (2006).

Zur stärkeren strategischen Ausrichtung ihrer Maßnahmen hat die Alpenkonvention das Instrument eines Mehrjährigen Arbeitsprogrammes entwickelt. Das aktuelle Arbeitsprogramm 2023-2030 basiert auf den drei Themenschwerpunkten:

  • Biodiversität und Ökosysteme,
  • Klimawandel,
  • sowie Lebensqualität, die sich gegenseitig bedingen und beeinflussen.

Gremien

Konferenz der Vertragsstaaten (Conference of the Contracting Parties)

Die Konferenz der Vertragsstaaten, auch Alpenkonferenz genannt, ist das beschlussfassende Organ der Konvention. Sie findet in zweijährigen Turnus statt. Dabei kommen die verantwortlichen Minister*innen der Vertragsstaaten zusammen und beraten über die zukünftige Schwerpunktsetzung und Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention.

Der Ständige Ausschuss der Alpenkonferenz (Permanent Committee of the Alpine Conference)

Der Ständige Ausschuss ist das Exekutivorgan der Alpenkonferenz, welches in der Regel zweimal pro Jahr tagt. Gebildet wird der Ständige Ausschuss aus Delegierten der Vertragsparteien. An den Treffen nehmen nach Bedarf zudem Vertreter*innen verschiedener staatlicher Organisationen sowie von Forschungs- und Nichtregierungsorganisationen teil.

Das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention (Permanent Secretariat of the Alpine Convention)

Das Ständige Sekretariat ist das operative Organ der Alpenkonvention und übernimmt im Wesentlichen die folgenden Aufgaben: administrative und technische Unterstützung der Vertragsparteien zur Umsetzung der Konvention, Koordination von Forschungsprojekten im Alpenraum, Betreuung des Alpenbeobachtungs- und informationssystems (ABIS), Öffentlichkeitsarbeit zur Konvention, etc.

Thematische Arbeitsgremien (Thematic Working Bodies)

Die Einrichtung thematische Arbeitsgremien wird von den Minister*innen entschieden. Sie setzen sich aus Expert*innen des jeweiligen Themengebiets zusammen. Aktuelle thematische Arbeitsgremien befassen sich unter anderem mit den Themen Biodiversität, Klimawandel, Bodenschutz, Bergland- und Bergforstwirtschaft, Verkehr.

Aktivitäten/Rolle des BfN

In Deutschland liegt die Zuständigkeit der Alpenkonvention beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Das BfN unterstützt das BMUV in allen Sachfragen zu Biodiversität und Naturschutz. Von 2007-2009 und von 2014-2016 hatte das BfN den Vorsitz des Arbeitsgremiums "Plattform ökologischer Verbund der Alpenkonvention" inne. Aktuell vertritt das BfN das BMUV im Rahmen des Alpinen Biodiversitätsbeirates, in dem es auch die Kerngruppe für internationale Zusammenarbeit leitet.

Zurück nach oben