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Bundesamt für Naturschutz

Kleinwindenergieanlagen (KWEA)

Im Zuge der Energiewende hat sich in Deutschland ein beachtlicher Markt für Kleinwindenergieanlagen etabliert. Eine Vielzahl von Anbietern, unterschiedlichen Systemen sowie technische Weiterentwicklungen der Anlagen versprechen zunehmend höhere Ertragsmöglichkeiten. Gleichzeitig bestehen jedoch noch große Unsicherheiten bei der Genehmigung von Kleinwindenergieanlagen (KWEA), besonders im Hinblick auf die Betroffenheit von Vögeln und Fledermäusen.

Die KWEA stehen in der Regel in der direkten Umgebung von Siedlungen oder landwirtschaftlichen Betrieben. Somit dürfte sich das betroffene Artenspektrum von den Standorten großer WEA wesentlich unterscheiden. Ferner gelangen KWEA durch die geringere Höhe in den Einflussbereich von bodennahen und strukturgebundenen Vogel- und Fledermausarten.

Erstmalig wurde mittels systematischer Felduntersuchung die Gefährdungssituation von Vögeln und Fledermäusen an KWEA untersucht. Während die Studie aus Schleswig-Holstein an verschiedenen bestehenden Anlagen das Verhalten von Vögeln und Fledermäusen erforschte, stellte die durchgeführte Feldstudie in Baden-Württemberg die Gefährdungssituation für Fledermäuse unmittelbar nach Errichtung und Inbetriebnahme einer eigens für das Vorhaben umgerüsteten mobilen KWEA dar. 

Untersuchung in Norddeutschland

Die gewonnenen Erkenntnisse können für eine Beurteilung des Gefährdungspotenzials von geplanten KWEA mit ähnlichen Standorteigenschaften herangezogen werden. Die in Schleswig-Holstein durchgeführten Untersuchungen zeigten, dass die dort detektierten Fledermausarten unabhängig vom Betriebszustand an den KWEA-Standorten jagten und das Gebiet weiterhin nutzten. Auch wenn in dieser Studie keine Schlagopfer gefunden wurden und nur eine einzige Flugbahn im direkten Rotorbereich registriert werden konnte, ist bekannt, dass Fledermäuse mit KWEA kollidieren können. Auf Basis der 25-monatigen Untersuchungen und den acht nachgewiesenen Vogel-Schlagopfern kann im Vergleich zur erzeugten Strommenge ein vergleichsweise hohes Kollisionsrisiko konstatiert werden. Eine Verdrängung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Vögel wurde nicht nachgewiesen. Hohe Anteile von Strukturen, die Siedlungs- und Waldvögel anziehen wie Gebäude, Hofanlagen, Gehölze und Hecken sowie Nistkästen und Vogelfütterungen und die Nähe zu viehhaltenden Betrieben können das Kollisionsrisiko erhöhen.

Experiment in Süddeutschland

Die Feldstudie wurde zwischen Ende Mai und Ende August 2018 an sechs Standorten an vier bis fünf aufeinander folgenden Abenden durchgeführt. Hierbei erfolgten die Beobachtungen von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis zweieinhalb Stunden nach Sonnenuntergang, was die Hauptaktivitätszeit der Fledermäuse darstellt. Das hier gewählte Studiendesign erfolgte durch den Einsatz moderner Technik. Die Auswertungen der 3-D Infrarotkameraaufzeichnungen haben veranschaulicht, dass die untersuchten Fledermausarten i. d. R. eine gute Manövrierfähigkeit besaßen und sogar unmittelbare Rotordurchflüge unbeschadet überstanden haben. Dennoch wurde im 27-tägigen Untersuchungszeitraum eine Fledermaus geschlagen.

weiterführender Inhalt

Ausgewählte Publikationen

BfN Schriften 550 - Berücksichtigung von Artenschutzbelangen bei der Errichtung von Kleinwindenergieanlagen

Kai-Michael Thomsen, Stefanie Hartmann, Hendrik Reers, Horst Schauer-Weisshahn, Bruntje Lüdtke, Heidje Reinhard, Klaus Hochradel, Robert Brinkmann, Anne Evers, Luis Schmidt, Jan Sohler, Fränzi Korner-Nievergelt und Hermann Hötker
BfN-Schriften
2020
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