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Bundesamt für Naturschutz

Verfahren

Hier finden Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen der Förderung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).

Erste Förderprogramme bestehen im ANK-Handlungsfeld 7. Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen.

Die „Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ ist ein Förderprogramm für Kommunen und (inter)kommunale Zweckverbände. Mit dieser Förderrichtlinie werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen gefördert, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im ländlichen Raum.

Das Förderangebot für „Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes in Unternehmen“ im KfW-Umweltprogramm fördert gewerbliche Unternehmen bei der Schaffung und Renaturierung naturnaher Grünflächen und Kleingewässer, der Entsiegelung von Flächen, Pflanzung von Bäumen, Gebäudebegrünung und lokalem Niederschlagsmanagement mit attraktiven Tilgungszuschüssen. Unternehmen bietet die Förderung die Chance, ihre Betriebsgelände und Gebäude biodiversitätsfördernd und attraktiv zu gestalten und dabei zugleich das Klima zu schützen und klimabedingten Risiken wie Starkregen, Hitze oder Dürre zu begegnen.

Die Antragsverfahren in den einzelnen Förderprogrammen unterscheiden sich. Auskünfte und Beratung erfolgen über die eingebundenen Förderbanken bzw. Projektträger. Eine übergreifende Erstberatung zu bestehenden Fördermöglichkeiten rund um das Thema Natürlicher Klimaschutz, erhalten Sie ab Oktober 2023 im Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz (KNK).

Kontakt im BfN

Referat Förderkoordination
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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