NSG Pommersche Bucht - Rönnebank

Akkordeon
Kurzer Text
Das NSG Pommersche Bucht – Rönnebank stellt ein Komplexgebiet dar, in dem verschiedene Schutzregime aneinander angrenzen oder sich räumlich überlagern. Es vereint damit die europäischen Natura 2000-Gebiete, die nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und Vogelschutzrichtlinie (VRL) geschützt werden. Die einzelnen Teile, die einem FFH- oder Vogelschutzgebiet entsprechen, werden in der Schutzgebietsverordnung des Komplexgebietes als Bereiche bezeichnet.
Das FFH-Teilgebiet Westliche Rönnebank wird als Bereich I, das FFH-Gebiet Adlergrund als Bereich II und das FFH-Gebiet Pommersche Bucht mit Oderbank als Bereich III benannt. Der Teil des Vogelschutzgebiets Pommersche Bucht entspricht dem Bereich IV. Es überlagert sich mit den Bereichen II und III.
Fakten zum Naturschutzgebiet Pommersche Bucht – Rönnebank 2017 als NSG national unter Schutz gestelltes Natura 2000-Gebiet
Lebensraumtypen | Sandbänke | ca. 567 km² |
---|---|---|
Riffe | ca. 175 km² | |
Arten/Anzahl | Schweinswal (Phocoena phocoena) Population der zentralen Ostsee |
Überwinterungs- und Migrationshabitat (Gesamtpopulation zentrale Ostsee nur rund 500 Tiere) |
Kegelrobben (Halichoerus grypus) |
Nutzung als Migrations- und Nahrungshabitat | |
Finte (Alosa fallax) |
nachgewiesen | |
Baltischer Stör (Acipenser oxyrinchus) |
nachgewiesen; Wiederansiedlung möglich. Siehe: Der Stör – ein bedrohter Wanderfisch | |
Eisenten (Clangula hyemalis) |
Im Winter: 100.000 (2013) | |
Stern- und Prachttaucher (Gavia stellata, Gavia arctica) |
Im Frühjahr: 3.000 (2013) |
Schutzziele und Schutzzweck
Die Schutz- und Erhaltungsziele für das NSG Pommersche Bucht - Rönnebank ergeben sich aus §3 der Schutzgebietsverordnung (NSGPBRV). Hierzu gehören die Erhaltung und Wiederherstellung:
- der spezifischen ökologischen Funktionen des Gebietes und seiner biologischen Vielfalt sowie der natürlichen Hydrodynamik des Gebietes;
- eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensraumtypen „Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser“ Code 1110und „Riffe“ Code 1170 mit ihren charakteristischen und gefährdeten Lebensgemeinschaften und Arten;
- einer naturnahen Ausprägung mariner Makrophytenbestände (Algen und Tange);
- der Vernetzung der benthischen Lebensgemeinschaften in der südlichen Ostsee;
- der Naturnähe der durch frühere Sedimententnahmen überformten Gebiete;
- eines günstigen Erhaltungszustands folgender FFH-Arten und ihrer Habitate: Schweinswal (unter anderem durch ASCOBANS Recovery Plan of Harbour Porpoise in the Central Baltic) und Kegelrobbe;
- eines günstigen Erhaltungszustands der FFH-Arten Finte und Baltischer Stör (hier insbesondere geeignetes Habitatmanagement für dessen Wiederansiedlung);
- eines günstigen Erhaltungszustands der besonders schützenswerten Seevogelarten (Anhang I - Arten der VRL sowie weiterer Zugvogelarten) einschließlich ihrer Rast-, Überwinterungs-, Nahrungs- und Mausergebiete.

Bedeutende Nutzungen und deren Regelungen
In der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee gibt es derzeit keine Bereiche ohne menschliche Nutzung. Im NSG Pommersche Bucht – Rönnebank findet eine intensive Stellnetzfischerei statt, vor allem in den nördlichen Bereichen mit Schwerpunkt im Bereich des Adlergrunds. Der Beifang von Vögeln und Meeressäugetieren in Stellnetzen stellt ein gravierendes ökologisches Problem in diesem Gebiet dar.
Regelungen für die Berufsfischerei können jedoch ausschließlich im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union getroffen werden. Die Maßnahmenvorschläge für die Ostsee befinden sich derzeit in einem komplizierten nationalen und europäischen Abstimmungsprozess.
Im zentral-östlichen Teil der Pommerschen Bucht befindet sich eine mit den Schutzgebietsverordnungen umgesetzte Regulierungszone für die Freizeitfischerei. Das 1.395 km² große Areal ist ganzjährig für die Freizeitfischerei geschlossen, unter anderem wegen der hier über das ganze Jahr hinweg rastenden und/oder mausernden Seevögel und des Vorkommens bedrohter Schweinswale.