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Bundesamt für Naturschutz

Übereinkommen über Feuchtgebiete (Ramsar Konvention, 1971)

The Convention on Wetlands
Die Ramsar Konvention ist ein globales Übereinkommen, welches den Schutz und die nachhaltige Nutzung („wise use“) von Feuchtgebieten zum Ziel hat. Weitere Schwerpunkte umfassen die Kommunikation und Weiterbildung zur Bedeutung von Feuchtgebieten und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich.
Vertragsparteien
172 (Stand: Februar 2023), Deutschland ist Mitglied seit 1976
In Kraft seit
1971

Ziele

Ursprünglich hatte die Ramsar Konvention den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten als Lebensraum von Wasservögeln zum Ziel. Die Konventionsziele haben sich jedoch seit der Verabschiedung der Konvention im Jahr 1971 deutlich erweitert und umfassen nun den ganzheitlichen Schutz von Feuchtgebieten als bedeutende Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität als auch ihrer Ökosystemleistungen. Inhaltliche Schwerpunkte der Ramsar Konvention sind der Schutz und die nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten („wise use“), die Kommunikation und Weiterbildung zur Bedeutung von Feuchtgebieten und die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Beschreibung

Die Ramsar Konvention ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag. Mit dem Beitritt verpflichten sich die Mitgliedsstaaten mindestens ein Feuchtgebiet innerhalb ihres Hoheitsgebietes als "Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung" nach vorgegebenen Einstufungskriterien zu nominieren und die Erhaltung der Ökosystemfunktionen und -leistungen dieses und möglichst auch weiterer nominierter Gebiete zu sichern. Darüber hinaus müssen die Vertragsstaaten dafür sorgen, dass auch die übrigen Feuchtgebiete innerhalb ihrer Grenzen nachhaltig genutzt werden. Weiterhin sind die Vertragsstaaten zur internationalen Zusammenarbeit aufgefordert. Alle drei Jahre muss eine ausführliche Berichterstattung zur Umsetzung der Konvention im jeweiligen Mitgliedsstaat erfolgen.

Unter der Ramsar Konvention werden Leitfäden und technische Hilfestellungen erarbeitet, Resolutionen zu verschiedenen Aspekten des Feuchtgebietsschutzes auf globaler Ebene verabschiedet und Öffentlichkeitsarbeit zur Bedeutung von Feuchtgebieten betrieben.

Die Umsetzung der Konvention beruht im Wesentlichen auf der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten, dem Ständigen Ausschuss, dem Sekretariat sowie dem Wissenschaftlichen und Technischem Ausschuss (Scientific and Technical Review Panel, STRP). Der Strategische Plan der Konvention (Ramsar Strategic Plan 2016-2024) gibt die Richtung für die Arbeit der Konventionsorgane vor. Alle drei Jahre findet die Konferenz der Mitgliedsstaaten (Conference of the Contracting Parties, COP) statt, die eine Plattform bietet, um generelle Trends und neue Entwicklungen zu diskutieren und weitere Maßnahmen zur Umsetzung zu beschließen.

Gremien

Konferenz der Vertragsparteien (Conference of the Contracting Parties – COP)

Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen aller Vertragsparteien treffen sich alle drei Jahre im Rahmen der COP, u. a. um sich auf ein Arbeitsprogramm für die nächste dreijährige Periode zu einigen, Leitlinien zu verschiedenen Schwerpunktthemen zu verabschieden und sich zu laufenden und neu aufkommenden Themen zu beraten. An der Konferenz nehmen auch Vertreterinnen und Vertreter von Nicht-Mitgliedsstaaten, zwischenstaatlichen Institutionen und Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) als nicht stimmberechtigte Beobachter teil.

Ständiger Ausschuss (Standing Committee)

Der Ständige Ausschuss der Ramsar Konvention beaufsichtigt die Angelegenheiten der Konvention und die Aktivitäten des Sekretariats. Er vertritt die Konferenz der Vertragsparteien zwischen ihren dreijährlichen Treffen im Rahmen der von der COP getroffenen Entscheidungen.

Wissenschaftlich-Technischer Prüfungsausschuss (Scientific and Technical Review Panel – STRP)

Der wissenschaftlich-technische Prüfungsausschuss wurde eingerichtet, um die Konferenz der Vertragsparteien, den Ständigen Ausschuss und das Sekretariat der Konvention zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Feuchtgebieten wissenschaftlich und technisch zu beraten.

Sekretariat

Das Sekretariat führt die Koordination der Aktivitäten des Übereinkommens durch. Die Aufgaben des Sekretariats umfassen beispielsweise:

  • die Unterstützung bei der Gewinnung neuer Vertragsparteien;
  • die Veröffentlichung der Beschlüsse, Resolutionen und Empfehlungen der COP und des Ständigen Ausschusses;
  • die administrative und kommunikative Unterstützung des STRP;
  • die administrative, wissenschaftliche und technische Unterstützung der Vertragsparteien, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung des Strategischen Plans der Konvention.

Aktivitäten/Rolle des BfN

Das BfN berät das BMUV und die Länderfachbehörden zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ramsar Konvention. Es stellt die nationale Expertin für den wissenschaftlich-technischen Prüfungsausschuss als auch die Kontaktperson für das Programm zur Kommunikation, Bildung, Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit der Konvention.

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