UNESCO Weltnaturerbe
Umsetzung der Welterbekonvention in Deutschland
Deutschland als Vertragsstaat des UNESCO-Welterbeübereinkommens hat sich verpflichtet, Natur- und Kulturgüter von "herausragendem, universellen Wert" zu erhalten. Nach Art. 3 des Übereinkommens ist es Angelegenheit der Vertragsstaaten ihre potenziellen Welterbestätten zu identifizieren.
Beschreibung
Im Rahmen der Umsetzung des Welterbeübereinkommens im Bereich Naturerbe berät das BfN das BMUKN und unterstützt die Länder bei der Identifizierung und Vorbereitung von Nominierungen von Gebieten für die UNESCO-Welterbeliste. Dazu werden verschiedene F+E-Vorhaben durchgeführt.
Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens wurden für eine Nominierung als UNESCO-Welterbestätte potenziell geeignete Naturstätten und organisch gewachsene Kulturlandschaften in Deutschland hinsichtlich ihrer Erfolgsaussichten bewertet. So genannte "serielle Nominierungen" (aus mehreren Gebieten bestehend) und "grenzüberschreitende Nominierungen" wurden dabei mit in Erwägung gezogen, da in Europa viele Naturwerte erst im internationalen Kontext ausreichend gewürdigt werden können. Nicht behandelt wurde das deutsche Wattenmeer, da es zum Zeitpunkt der Studie bereits auf der deutschen Anmeldeliste verzeichnet war.
Aus dieser Studie ergab sich unter anderem ein Potenzial für die Nominierung deutscher Buchenwälder als Weltnaturerbe. Dieses wurde aufgegriffen und in einer Machbarkeitsstudie weiter untersucht.
Am 25.6.2011 hat das UNESCO-Welterbekomitee die Erweiterung der slowakisch-ukrainische Buchenwald-Weltnaturerbestätte (Buchenurwälder der Karpaten) durch das deutsche Buchenwaldcluster "Alte Buchenwälder Deutschlands" anerkannt. "Am 7. Juli 2017 wurde das bestehende Welterbe "Buchenurwälder der Karpaten und Alte Buchenwälder Deutschlands" vom UNESCO-Komitee nochmals erweitert. Es wurden 94 Buchenwälder in 18 europäischen Ländern in die Welterbeliste aufgenommen. Die erweiterte Welterbestätte trägt nun den Namen "Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas".
Ende Juni 2009 hat das UNESCO-Welterbekomitee das Wattenmeer in die Liste des Welterbes aufgenommen.
Im Juni 2011 hat das Welterbekomitee der Grenzänderung der Stätte und damit der Erweiterung um den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer zugestimmt. 2014 wurde das Gebiet um den fehlenden dänischen Teil erweitert.
Mit der Nominierung des Wattenmeers als Weltnaturerbe kommen die drei Staaten
(Deutschland, Dänemark und die Niederlande) ihren Verpflichtungen aus dem Welterbeübereinkommen nach. Das Wattenmeer ist ein bedeutendes Ökosystem, das als grenzübergreifendes Welterbe für heutige und zukünftige Generationen bewahrt wird.
Das BfN arbeitet aktiv in der trilateralen Arbeitsgruppe "Welterbe" mit und hat aktuell deren Leitung inne. Diese Arbeitsgruppe hat den Welterbe-Management-Plan für die trilaterale Stätte vorbereitet.
Eine Machbarkeitsstudie (durchgeführt vom Institut für Landespflege der Universität Freiburg und Agrathear für Strategische Landnutzung) untersuchte basierend auf den Vorgaben der Durchführungsrichtlinien des Welterbeübereinkommens die herausragenden Natur- und Kulturwerte und die damit verknüpften Gebiete des Grünen Bandes in Deutschland und Europa und verglich das Grüne Band global mit ähnlichen Stätten.
Untersucht wurden mögliche herausragende, universelle Werte, die möglichen Nominierungskriterien, die der Status der Integrität (Erhaltungszustand und Naturnähe) und Authentizität sowie Schutz und Managementmechanismen einer möglichen Welterbestätte.
UNESCO Weltnaturerbe Buchenwälder
2011 wurden fünf deutsche Buchenwälder als Teil einer transnationalen seriellen Weltnaturerbestätte anerkannt. Heute umfasst diese Stätte 18 Staaten und über 94 Teilgebiete von Spanien bis zur Ukraine. Das BfN begleitet diese Weltnaturerbestätte fachlich.
Beschreibung
Das BfN begleitet die Weltnaturerbestätte fachlich. Im Folgenden finden Sie Informationen zur Nominierung der deutschen Buchnwälder sowie zum Forschungsprojekt „European Heritage Beech Forests“.
Am 25.6.2011 hat das UNESCO-Welterbekomitee die Erweiterung der slowakisch-ukrainischen Buchenwald-Weltnaturerbestätte (Buchenurwälder der Karpaten, anerkannt 2007) durch das deutsche Buchenwaldcluster "Alte Buchenwälder Deutschlands" bestätigt. Bei diesem Cluster handelt es sich um ausgewählte Gebiete der Nationalparke Kellerwald-Edersee in Hessen, des Nationalparks Hainich in Thüringen und der Nationalparke Jasmund und Müritz in Mecklenburg-Vorpommern sowie um das Totalreservat Grumsin im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin in Brandenburg. Die Entscheidung für die Nominierung basiert auf den Ergebnissen der genannten Machbarkeitsstudie.
Mit der Nominierung deutscher Buchenwälder kommt Deutschland seiner besonderen Verpflichtung für den Schutz der Buchenwälder in Europa nach.
Nach der Nominierung der trilateralen Buchenwaldflächen in Deutschland, der Slowakei und der Ukraine als Weltnaturerbe im Jahr 2011, wurden diese Länder vom Welterbe Komitee beauftragt ihre Anstrengungen fortzusetzen und weitere schützenswerte Buchenwälder zu identifizieren.
Das Forschungsprojekt „European Heritage Beech Forests“, hatte zum Ziel, das Potenzial für eine endgültige serielle Nominierung der europäischen Buchenwälder zu erforschen und somit den Schutz dieser einzigartigen Ökosysteme zu gewährleisten.
Im Zuge des Projekts sollten vor allem die wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Prozesse einer möglichen Erweiterungsnominierung unterstützt werden. Um potenzielle Wälder auszumachen, wurden Flächen, die von Experten vorgeschlagen oder von Behörden identifiziert wurden, einer fachlichen Prüfung im Hinblick auf die für eine Welterbenominierung zu erfüllenden Kriterien unterzogen. In mehreren Expertenworkshops einigte man sich schließlich auf mögliche Kandidatenflächen.
2017 und 2021 entschied das UNESCO-Welterbekomitee positiv über die Erweiterung der Stätte. Die erweiterte Welterbestätte trägt nun den Namen "Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas" und umfasst nun 94 Buchenwald-Gebiete auf rund 100.000 ha in 18 Staaten.
Machbarkeitsstudie Grünes Band
Hat das Grüne Band – die historische Kultur- und Naturlandschaft entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze - das Potenzial als Welterbe nominiert zu werden?
Dieser Frage widmete sich ein F&E-Vorhaben, das die Chancen und Herausforderungen einer möglichen Nominierung unter verschiedenen Szenarien untersuchte.
Weltnaturerbe und Ökosystemleistungen
Die Bewertung und Kommunikation von Ökosystemleistungen und des Nutzens von Weltnaturerbestätten für die Bevölkerung spielt angesichts des steigenden Nutzungsdrucks von UNESCO-Welterbestätten eine wichtige Rolle.
Grenzübergreifende Erweiterung der Welterbestätte „Hyrcanian Forests“
Das Projekt „Unterstützung von Aserbaidschan und Iran bei der transnationalen Erweiterung der Welterbestätte „Hyrcanian Forests“ wird mit Mitteln aus dem Beratungshilfeprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gefördert und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) fachlich betreut.
Nach der erfolgreichen Nominierung der „Hyrcanian Forests“ im Iran als serielle Welterbestätte im Juli 2019 ist das Ziel des Folgeprojektes eine gemeinsame Erweiterung auch auf dem Gebiet von Aserbaidschan zu erreichen, um auch die verbliebenen Teile dieser alten Wälder einzubeziehen. Dabei erhält Aserbaidschan technische Unterstützung bei der Erarbeitung eines Nominierungsdossiers. Außerdem wird der Iran bei der Realisierung der in decision 43COM 8B.4 formulierten Auflagen des Welterbekomitees beraten.
Machbarkeitsstudie zur Nominierung der georgischen Kolchiswälder und -moore als UNESCO Weltnaturerbe
Die kolchischen Wälder sind ein Teil des Kaukasus im Westen Georgiens. Es beinhaltet Feuchtgebiete und Ökosysteme mit einzigartiger Artenvielfalt. Ziel des Projektes der Nominierung der Wälder zum UNESCO-Weltnaturerbe war der Schutz dieser Wälder durch die Steigerung der internationalen Aufmerksamkeit. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde die Eignung der Wälder als Weltnaturerbe untersucht.
Auf Basis dieser Ergebnisse wurden die Akteure vor Ort bei der Erstellung eines Nominierungsvorschlages und eines gebietsübergreifenden Managementkonzepts unterstützt. Der Nominierungsvorschlag wurde bei der UNESCO im Januar 2019 eingereicht. Das Welterbekomitee entschied 2021, die Stätte in die Welterbeliste aufzunehmen.
Daurische Steppe - Nominierung als UNESCO-Weltnaturerbe
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde die Eignung der Daurischen Steppe (Russische Föderation/Mongolei) als Weltnaturerbe untersucht. Auf Basis dieser Ergebnisse wurden die Akteure vor Ort bei der Erstellung eines Nominierungsdossiers unterstützt.
Die gemeinsame Welterbestätte wurde 2017 als „Daurian Landscapes“ vom UNESCO-Welterbekomitee anerkannt und umfasst neben den Steppen auch wichtige Feuchtgebiete. Sie ist Anerkennung der langjährigen grenzüberschreitenden Kooperation und bietet einen wichtigen Schutzraum für Zugvögel sowie die Mongolische Antilope entlang ihrer jeweiligen Flug- und Wanderrouten.