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Bundesamt für Naturschutz

Repowering

Im Kontext des Ausbaus der Windenergie wird unter Repowering der Ersatz älterer, leistungsschwächerer Windenergieanlagen (WEA) durch leistungsstärkere und effizientere Neuanlagen verstanden. Dabei wird in der Regel die Gesamtzahl der Anlagen reduziert, zugleich aber die Stromerzeugung am Anlagenstandort deutlich erhöht.

Der Ausbau der Windenergie an Land wird seit dem Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert und findet seither in großem Umfang statt. Die Genehmigung der Anlagen umfasst in der Regel eine Laufzeit von 20 Jahren. Für diesen Zeitraum erhalten sie eine Einspeisevergütung nach EEG. So verlieren zahlreiche Anlagen mit Ablauf der 20 Jahre ihren Vergütungsanspruch. 

Die Errichtung einer neuen Anlage an einem bereits genutzten Standort erfordert eine erneute Genehmigung. Aus Naturschutzsicht bietet dies zum einen die Möglichkeit, die Standortwahl der Einzelanlage erneut auf Basis des aktuellen Forschungsstandes zu überprüfen. Ebenso können neue Erkenntnisse zum Artenschutz an Windenergieanlagen umgesetzt werden, wie zum Beispiel der fledermausfreundliche Betrieb (ProBat Tool). 

Auch eine effizientere Weiternutzung geeigneter Standorte bietet Vorteile, da zum Beispiel keine neue infrastrukturelle Erschließung notwendig ist. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig das Repowering wesentlich zum Zubau installierter Leistung beitragen wird. Daher ist es aus Naturschutzsicht im Interesse frühzeitig entsprechenden Handlungsbedarf zu erkennen und mit Lösungen die Entwicklung zu unterstützen. 

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